Verweigerung von Arbeitslosengeld

Obwohl ich seit 30 Jahren immer sozialversicherungspflichtig in der Entwicklungshilfe gearbeitet habe (DED, GTZ/GIZ, pol. Stiftungen, THW) verweigert mir man jetzt Arbeitslosengeld mit der Begründung, es hätte keine Ausstrahlung vorgelegen. Die Arbeitsagentur schreibt im Ablehnungsbescheid (u. Widerspruchsbescheid), ich könne u.U. die Beiträge zurückfordern. Bei der Anzahl der Jahre käme da ja auch etwas zusammen.

Hat jemand Ahnung mit der ersten Thematik (Ausstrahlung; mein letzter Arbeitgeber von 10 Jahren sagt, es hätte eine vorgelegen), und zur zweiten, Rückerstattung gezahlter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, d.h. welche Erfolgsaussichten bestehen da?