Verweigerung von Nachzahlung von Betriebskosten

Wie seht ihr das: wenn ein Vermieter nach dem Auszug eine Betriebskostenabrechnung erstellt, in der sich eine Nachzahlung ergibt, ist der Ausgezogene verpflichtet, diese zu zahlen. Muß der Mieter dann mit einem Mahnverfahren rechnen? Was kostet das und wo wird das Mahnverfahren eröffnet? Ist von dem Ausgezogenen inzwischen ein RA eingeschaltet, muß der dann als zu Mahnnender angeschrieben werden oder der ausgezogene Mieter?

Hans

Wie seht ihr das: wenn ein Vermieter nach dem Auszug eine
Betriebskostenabrechnung erstellt, in der sich eine Nachzahlung :ergibt, ist der Ausgezogene verpflichtet, diese zu zahlen.

Wenn sich die Abrechnung auf den Zeitraum bezieht, in der der ausgezogene noch in der Wohnung gewohnt hat, selbstverständlich.

Muß der Mieter dann mit einem Mahnverfahren rechnen?

Wenn der Vermieter nichts mehr von der Kaution einbehalten hat, wird er den Betrag wohl anmahnen.

Hallo Hans

Wie seht ihr das: wenn ein Vermieter nach dem Auszug eine
Betriebskostenabrechnung erstellt, in der sich eine
Nachzahlung ergibt, ist der Ausgezogene verpflichtet, diese
zu zahlen.

Ja sicher, wenn es sich um eine Nachzahlung im vom Mieter bewohnten Zeitraum handelt.

Muß der Mieter dann mit einem Mahnverfahren
rechnen?

Wenn der Vermieter eines in die Wege leitet, ja.

Was kostet das und wo wird das Mahnverfahren
eröffnet?

Wenn der Mieter Pech hat und der Vermieter recht hat, muss der Exmieter alle Kosten tragen.

Ist von dem Ausgezogenen inzwischen ein RA
eingeschaltet, muß der dann als zu Mahnnender angeschrieben
werden oder der ausgezogene Mieter?

Hab ich gerade nicht im Kopf

Gruß

Samira

PS: Falls der Vermieter im Recht ist, kommt es dem Mieter ziemlich teuer die Nebenkostennachzahlung nicht zu leisten.