Oh Mann Guido (nochmal hallo), Du bist echt anstrengend!!! Da will man jemanden helfen, und Du klatschst kräftig dazwischen, anstatt mal an der Klärung der Frage einen Beitrag mitzuleisten…
Es ist mir nur sehr oft aufgefallen, dass unsere drei großen
„seriösen“ Zeitschriften (Spiegel, Stern, Focus) bei weitem
nicht so seriös sind, wie sie immer tun! Und der Focus hebt
sich da besonders ab (BILD-Niveau trifft es ganz gut)…
Das mag sein, aber wenn Du googelst und die Schlagworte „Recht“, „Urlaubsgeld“ und „Krankheit“ eingibst, erhältst Du genauso viel seriöse Seiten. Dass ich jetzt ausgerechnet Focus gelinkt habe, deren Aussage mit den Rechtsseiten im Übrigen ziemlich übereinstimmte, war in Deinen Augen ein Fehler. Allerdings, wenn ich mir so Deine gesammelten Beiträge in diesem Forum durchlese, ist es sowieso ziemlich unmöglich, in Deinen Augen keine Fehler zu machen, oder?
Urlaubsgeld (unter anderem) ist nicht gesetzlich
geregelt, deshalb kann immer nur auf tarifliche Vereinbarungen
bzw. im tariffreien Raum auf Urteile Bezug genommen werden!
Nö - es kann auch ohne Urteil etwas völlig wirksames z.B. in
einem individuellen Arbeitsvertrag geregelt sein!
Natürlich. ABER: Wenn es bereits ein Urteil diesbezüglich gibt, hebelt ein Arbeitsvertrag das noch lange nicht aus. Also werd jetzt nicht päpstlicher als Du-weißt-schon-Wer!
Vor allem ging es darum, dass der Arbeitnehmer
fälschlicherweise davon ausgegangen ist, dass es sich bei
seiner Auszahlung des Urlaubsgeldes um eine Gratifikation
handelt. Das war in diesem Fall nicht so, und deshalb konnte
der Arbeitgeber die Zahlung des Urlaubsgeldes verweigern.
Ich habe da mal die drei wichtigen Worte hervorgehoben!
Es ist kein allgemeingültiges Urteil für alle
Arbeitsverhältnisse, die eine Urlaubsgeldregelung getroffen
haben!
Siehe oben. Geht ja wohl auch schlecht, wenn es keine gesetzlichen Regelungen gibt, oder? Immerhin weiß der Fragesteller aber nun, dass, wenn sein Urlaubsgeld NICHT als Gratifikation gedacht ist, dass er dann damit rechnen muss, dass sein Urlaubsgeld in der Tat gekürzt oder sogar gestrichen wird.
Sie ist genauso wenig „pauschal falsch“ wie Deine Aussage
„pauschal richtig“ ist.
Doch! Deine Aussage:
wenn die Krankheiten verhindert haben, dass der
Arbeitnehmer seinen ihm zustehenden Urlaub nicht antreten
konnte, so hat er in der Folge auch kein Anrecht mehr auf
Urlaubsgeld.
ist in dieser Form falsch!
Ich dachte, unseriösen Journalismus magst Du nicht. Aber genau so praktiziert es die Yellow Press. Sie zieht sich auch einzelne Sätze heraus und reißt sie so als Keulen aus dem Zusammenhang…
Ach ja, Du hast ja gar keine echte
Aussage getroffen? Oder?
Natürlich habe ich keine endgültige echte Aussage getroffen!
Du hast GAR KEINE AUSSAGE getroffen, sondern lediglich auf nicht ganz abwegige Antworten Deinen Unfehlbarkeitsstempel aufgedrückt!
Wie sollte ich das auch, ohne den genauen Wortlaut des
Arbeitsvertrages (oder evtl. auch Tarifs) zu kennen?
Deshalb frage ich lieber nach, bevor ich falsche Aussagen
treffe!
Du hättest einen Tipp geben können, was genau drin stehen muss, wenn… Eine Bedingungsabfrage nennt man das. Ist unter Umständen sehr hilfreich.
Ebenso verwies - in Kenntnis der Fallspezifik - eindeutig
darauf, sich einschlägig beraten zu lassen.
OK - kann ich mit leben!
Schön, dass DU damit leben kannst
Dann sind ja die Hälfte meiner Probleme (mindestens) hiermit ad acta gelegt. *puuuh*
Friedenspfeife reich
Bin zwar Nichtraucher, aber okeeeh…
Salut,
jana