Guten Morgen Wolfgang,
Hallo,
Der besondere Kü-Schutz für schwerbehinderte AN kann sehr wohl noch nachträglich geltend gemacht werden.
Das ist ständige Rechtsprechung des BAG seit mindestens 197 :und wird auch nicht grundsätzlich vom § 90 Abs. 2a SGB IX „ausgehebelt“. Ich empfehle dazu mal die Lektüre einschlägiger Kommentierung, zB Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - ErfK, § 85 SGB IX, Rn. 6ff.
Denn Kommentar habe ich gerade nicht greifbar.
Frag mal Deine Personaler, als Standardwerk sollte der ErfK vorhanden sein oder aber ein spezieller SGB IX-Kommentar wie zB Knittel, Düwell oder Neumann/Pahlen. Die schreiben zu dem Problem alle dasselbe.
Aber gilt das auch, wenn die Schwerbehinderung schon vor dem
Antritt der Arbeitsstelle bekannt war und der AN das niemals
gegenüber seinem AG kundgetan hat?
Grundsätzlich ja, solange der AG nicht direkt danach fragt und für die Frage einen vernünftigen Grund hat. (BAG v. 16.2.2012, 6 AZR 553/10)
Es kann doch nicht sein, das ein AN die
Schwerbehinderteneigenschaft wie einen Joker in der Hinterhand
halten und dann herausholen kann, wenn er sich davon einen
Vorteil verspricht.
Doch, weil viele sbM (nicht ganz zu Unrecht) Angst haben, daß sie bei einer Offenbarung nicht eingestellt bzw. schnellstmöglichst gekündigt werden.
Mit der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sollen
dem Betroffenden ja Hilfestellungen zur Verfügung gestellt
werden, damit er sein Arbeitsverhältniss weiter ausüben kann.
Ein AN ist immer verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen, die sich auf die geforderte Arbeitsleistung auswirken, zu offenbaren (Symptome, keine Diagnosen). Allerdings ist diese Verpflichtung vollkommen unabhängig davon, ob für diese Einschränkung ein GdB zuerkannt wurde.
Er soll damit ja keinen „Vorteil“ gegenüber seinem AG
bekommen.
Es geht im Schwerbehindertenrecht nicht um Vorteile, sondern um Nachteilsausgleiche.
Grundsätzlich gehört es auch zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht, derartige intime Angelegenheiten verschweigen zu dürfen.
Bin mal gespannt auf Deine Antwort!
Bitte sehr
Charlie80
Wolfgang