Verweis an die falsche Person x2

Hallo,

ich bin 18 Jahre alt und besuche die 11. Klasse des Gymnasiums in Bayern, genauer das Ignaz-Günther-Gymnasium in Rosenheim. Momentan bin ich sehr schlecht auf die Direktorin und eine Lehramtsanwärterin zu sprechen. Gründe sind folgende: Mein Banknachbar wollte sich bei einem Kumpel in der Parallelklasse revanchieren, also beschoß er ihn in der Zwischenstunde mit einer Wasserpistole. Leider ließ er sich dabei von Frau S. erwischen. Diese fragte nach seinem Namen, den er ihr aber nicht nannte. Kurz darauf kam der hilflosen Lehrerin Frau HE zur Hilfe. Diese notierte sich dann auch den Namen meines Banknachbarns, um ihm einen Verweis zustellen zu können. Doch Frau S. ersparte sich die Mühe Frau HE nochmals nach dem Namen zu fragen und stellte einer anderen Kollegin, wer denn mit langen Haaren in der 11a sitze. Daraufhin kam es zu der Verwechslung, die zur Folge hatte, dass ich den Verweis erhielt. Ich finde das schon etwas komisch, aufgrund einer solchen Beschreibung einfach einen Verweis zuzustellen. Meine Englischlehrerin meinte dann, ich sei halt einfach schon bekannt für sowas. Ist das nicht diskriminierend? Ich habe mich geändert und nun bekomme ich die Verweise anderer Leute.
Erstaunlich finde ich auch, dass der Verweis an meine Mutter gesendet wurde. Das verstößt doch gegen die Datenschutzbestimmungen. In ihrer Bemerkung schreibt sie: „Ihr Sohn hat sich äußerst ungebührlich gegenüber einer Lehrkraft benommen.“ Wer benimmt sich denn ungebührlich? Was ratet ihr mir, soll ich rechtliche Schritte einleiten? Ich kann mir keine weiteren Verweise leisten, da mir ein Disziplinarverfahren angedroht wurde. Außerdem fühle ich mich ungerecht behandelt. Einmal auffällig, immer Sündenbock. Entschuldigt hat sich auch niemand bei mir.

Gruß

kamephis

Natürlich kannst Du nun dies oder das tun…

Ich persönlich denke, Du solltest Dir Deinen Banknachbarn und
dessen Opfer zur Brust nehmen und sie bitten das ganze klarzustellen.
Wenn Du schon als „Quirulant“ aufgefallen bist, ist es doch schön
einen diplomatischen und friedlichen Weg zu wählen, oder *zwinker*

Lass die beiden das gerade rücken, bitte Deine Englisch(?)lehrerin
Dich zu unterstützen und hak das dann unter „kann passieren“ ab.
Da gibt es ja auch noch Frau S. die Dich als „nicht beteiligt“ identifizieren kann.

Frosch

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Hallo,
sicher solltest Du das klarstellen. Sinnvolle Vorschläge dazu wurden ja auch schon gemacht.

ich bin 18 Jahre alt […]
Erstaunlich finde ich auch, dass der Verweis an meine Mutter
gesendet wurde.

Wenn volljährige Schüler bei ihren Eltern wohnen, geht man davon aus, dass ein Vertrauensverhältnis besteht; Mitteilungen werden da gewöhnlich an die Eltern geschickt. Wenn das nicht gewünscht wird, sollte das zu Hause geklärt und dann bei der Schule ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Schöne Grüße!
H.