Verwenden fremder Funklan Zugänge

Hallo,

seit einiger Zeit ist es ja nun so, das man sich zuhause ein sogenanntes Funklan hinstellt, damit man Schnurlos z.B. mit dem Laptop vom Garten aus surfen kann und seine Briefe ausdrucken kann.
Diese Funklans sind in den wenigsten Fällen gesichert, das heisst offen.

Wie sieht die Rechtslage bei solchen offenen Accesspoints aus, wenn ich da dran vorbeifahre? Soweit mir bekannt darf ich nicht aktiv in ein solches Netzwerk eindringen, aber was ist, wenn sich mein neues Centrino Notebook einfach selbst in dieses Netzwerk einbucht und ich damit im Internet surfen kann? Darf ich das dann?
Wohlgemerkt: ich mache nichts um aktiv in das Netzwerk zu gelangen geschweige denn Daten abzurufen oder sonstiges.
MUSS der Besitzer/Betreiber dieses Accesspoints mir das erst ausdrücklich erlauben oder ist das reine vorhandensein eines offenen, nicht vom Besitzer/Betreiber gesicherten Netzes eine „Erlaubnis“?

Die Frage ist nur, woran soll man erkennen, ob der Nutzer es ausdrücklich erlaubt. Für mich als total naiver Bürger gilt es z.B. als Erlaubniss, das es nicht gesichert ist (weder technisch durch MAC-Filter, WEP oder VPN noch physikalisch z.B. durch Abschirmung).
Es entspricht dann in etwa einem Auto, bei dem die Tür öffen steht und der Motor läuft. Darf man das dann einfach so nutzen und in der Gegend rumfahren. Oder aber es entspricht einem Mülleimer neben der Bushaltestelle, der so ganz offen rumsteht und in den ich meinen Müll einfach so reintun kann. Am Auto steht nicht „bitte nicht einsteigen und wegfahren“, am Mülleimer steht auch nicht „Müll einwerfen erlaubt“ und am WLAN steht auch nicht „Einbuchen verboten“.

Es ist ja wohl klar, dass das 2 Extrem-Beispiele waren, nur wo dazwischen liegt das Einbuchen in fremde WLAN-Netze? Kann man überhaupt eine Grenze für das Gesetz ziehen oder ist das eher ein schwammiger Übergang, wo der Richter entscheiden muß/darf, was legal und illegal war?

Was passiert denn, wenn ich ein WLAN einfach nur zum Surfen nutze, keine Daten ausspioniere und mir sicher bin, dass der Betreiber eine Flatrate hat? Ich habe dem Betreiber keinerlei Schaden oder Kosten verursache. (Ganz im Gegenteil zum Beispiel Mülleimer!)

Folgende
§202a Ausspähen von Daten
§263 Computerbetrug
§303a Datenveränderung
§303b Computersabotage

Sind ja nur bedingt oder garnicht anwendbar, oder ?!

Gibt es hier schon irgendwelche Entscheidungen?

Interressierte Grüße
h.

seit einiger Zeit ist es ja nun so, das man sich zuhause ein
sogenanntes Funklan hinstellt, damit man Schnurlos z.B. mit
dem Laptop vom Garten aus surfen kann und seine Briefe
ausdrucken kann.
Diese Funklans sind in den wenigsten Fällen gesichert, das
heisst offen.

Solange der Zugang offen ist, und du keine Zugangssicherung, welcher Art auch immer, überwinden musst, kannst du das fremde Funklan völlig nach Gutdünken nutzen. Sollten dem Betreiber dabei ungewünschte Nachteile entstehen, hat er das seiner eigenen Dummheit zuzuschreiben.

Gruss,
Schorsch

seit einiger Zeit ist es ja nun so, das man sich zuhause ein
sogenanntes Funklan hinstellt, damit man Schnurlos z.B. mit
dem Laptop vom Garten aus surfen kann und seine Briefe
ausdrucken kann.
Diese Funklans sind in den wenigsten Fällen gesichert, das
heisst offen.

Solange der Zugang offen ist, und du keine Zugangssicherung,
welcher Art auch immer, überwinden musst, kannst du das fremde
Funklan völlig nach Gutdünken nutzen. Sollten dem Betreiber
dabei ungewünschte Nachteile entstehen, hat er das seiner
eigenen Dummheit zuzuschreiben.

Danke schonmal. Hmm, aber wo steht das genau geschrieben?
Also wenn Du Deine Haustür offenlässt dar ich auch reinspazieren und mich hinsetzen und mich umsehen oder wie?
Ebenso ist es ja mit dem Autobepspiel von oben, oder ?!
Ich häts halt schon gern n bischen genauer…

Gruß
h.

Also wenn Du Deine Haustür offenlässt dar ich auch
reinspazieren und mich hinsetzen und mich umsehen oder wie?

In der Tat, darfst du. Solange ich dir das nicht ausdrücklich untersage, ist dies nicht mals Hausfriedensbruch. Nehmen wir mal, um’s beispielhaft etwas zu verdeutlichen, nicht die Haustür, sondern das Hoftor. Wenn ich ein offenes Hoftor sehe, niemand steht da rum oder fährt gerade rein oder raus, kein Köter kläfft an der Leine, nehme ich einfach mal an, dass es sich um einen Wirtschaftsbetrieb handele und das offene Tor eine Einladung darstellt, die vertriebenen Produkte anzusehen.

Oder ein Beispiel aus dem Netzwerk-Bereich: Wenn du dein Windows so konfigurierst, dass ich mich aus dem Internet auf deine Root-Festplatte verbinden kann, darf ich mir alle deine Dateien in aller Ruhe ansehen. Wo sollte ich mich strafbar machen? Du hast schliesslich offenkundig eingeladen. Anders sieht’s erst aus, wenn ich dafür ein (noch so schwaches) Kennwort hacken müsste. Genauso ist’s mit WLan-Zugängen

Danke schonmal. Hmm, aber wo steht das genau geschrieben?

Wo soll so etwas genau geschrieben stehen? Suchst du einen § in dem drin steht: Häuser dürfen jederzeit betreten werden, soweit die Haustür nach Maßgabe §xy Absatz 177 sowie §yz Absatz 2 u. 3 einladend offensteht. Näheres regelt ein Bundesgesetz. o. ä? Wirst du kaum finden, obwohl ein Jurist dir dies sicher eleganter erläutern könnte.

Es ist nun mal einfach so, dass es freundliche Zeitgenossen gibt, die WLans fer umme und frei zur Verfügung stellen. Und wenn du auf ein offenes Netz stösst, darfst du, solange der Betreiber dir nicht klar zu erkennen gibt, dass dies hier nicht der Fall ist, jederzeit annehmen, dass es sich um ein solches freigegebenes Netz handelt.

Gruss vom Nichtjuristen,
Schorsch

Anmerkung
Hallo,

Solange der Zugang offen ist, und du keine Zugangssicherung,
welcher Art auch immer, überwinden musst, kannst du das fremde
Funklan völlig nach Gutdünken nutzen. Sollten dem Betreiber
dabei ungewünschte Nachteile entstehen, hat er das seiner
eigenen Dummheit zuzuschreiben.

wenn jemand sein Fahrrad nicht abschließt, darf ich es dann auch benutzen? Und wenn jemand seine Haustür offen stehen lässt, darf ich dann auch seine Heizung, sein Wasser und seinen Strom benutzen? Vielleicht noch den Teppich mitnehmen? Ich bin zwar auch kein Jurist, aber das möchte ich doch stark bezweifeln.

Axel

Und wenn jemand seine Haustür offen stehen
lässt, darf ich dann auch seine Heizung, sein Wasser und
seinen Strom benutzen? Vielleicht noch den Teppich mitnehmen?

Solange es freundliche Zeitgenossen gibt, die Funklan-Zugänge frei zur Verfügung stellen, kannst du, wenn du auf ein offenes WLan triffst, annehmen, dass auch dieses in diese Kategorie fällt. Du darfst eine entgeltliche Leistung dann nicht folgenlos unentgeltlich nutzen oder entgegennehmen, wenn du nach üblichem Wissensstand davon ausgehen kannst, dass hier ein Irrtum des Anbieters vorliegt.

Dies ist hier aber nicht der Fall. Wer offen eine Leistung anbietet, ohne entsprechendes Entgelt zu verlangen, muss damit rechnen, dass diese Leistung auch in Anspruch genommen wird. Hieraus Forderungen zivil- oder gar strafrechtlicher Art nachträglich abzuleiten, ist abstrus.

Gruss,
Schorsch

Hallo,
mein Einwand bezog sich weniger auf das Nutzen der ‚zur Verfügung gestellten Einrichtung‘, sondern darauf, ob ich es auch nutzen darf, wenn dem ‚Anbieter‘ dabei Kosten entstehen. Also beispielsweise die Nutzung eines Internetzuganges o.A.
Die offene Wohnung betreten und sich umschauen ist wohl vergleichbar mit dem Betrachten von freigegebenen Daten, aber die Nutzung dieser Daten beispielsweise für Eigenentwicklungen, die dann in Konkurrenz um ursprünglichen Besitzer stehen oder das Verändern von Daten sollte eigentlich schon Verboten sein. Täusche ich mich da?

Axel