Hallo,
seit einiger Zeit ist es ja nun so, das man sich zuhause ein sogenanntes Funklan hinstellt, damit man Schnurlos z.B. mit dem Laptop vom Garten aus surfen kann und seine Briefe ausdrucken kann.
Diese Funklans sind in den wenigsten Fällen gesichert, das heisst offen.
Wie sieht die Rechtslage bei solchen offenen Accesspoints aus, wenn ich da dran vorbeifahre? Soweit mir bekannt darf ich nicht aktiv in ein solches Netzwerk eindringen, aber was ist, wenn sich mein neues Centrino Notebook einfach selbst in dieses Netzwerk einbucht und ich damit im Internet surfen kann? Darf ich das dann?
Wohlgemerkt: ich mache nichts um aktiv in das Netzwerk zu gelangen geschweige denn Daten abzurufen oder sonstiges.
MUSS der Besitzer/Betreiber dieses Accesspoints mir das erst ausdrücklich erlauben oder ist das reine vorhandensein eines offenen, nicht vom Besitzer/Betreiber gesicherten Netzes eine „Erlaubnis“?
Die Frage ist nur, woran soll man erkennen, ob der Nutzer es ausdrücklich erlaubt. Für mich als total naiver Bürger gilt es z.B. als Erlaubniss, das es nicht gesichert ist (weder technisch durch MAC-Filter, WEP oder VPN noch physikalisch z.B. durch Abschirmung).
Es entspricht dann in etwa einem Auto, bei dem die Tür öffen steht und der Motor läuft. Darf man das dann einfach so nutzen und in der Gegend rumfahren. Oder aber es entspricht einem Mülleimer neben der Bushaltestelle, der so ganz offen rumsteht und in den ich meinen Müll einfach so reintun kann. Am Auto steht nicht „bitte nicht einsteigen und wegfahren“, am Mülleimer steht auch nicht „Müll einwerfen erlaubt“ und am WLAN steht auch nicht „Einbuchen verboten“.
Es ist ja wohl klar, dass das 2 Extrem-Beispiele waren, nur wo dazwischen liegt das Einbuchen in fremde WLAN-Netze? Kann man überhaupt eine Grenze für das Gesetz ziehen oder ist das eher ein schwammiger Übergang, wo der Richter entscheiden muß/darf, was legal und illegal war?
Was passiert denn, wenn ich ein WLAN einfach nur zum Surfen nutze, keine Daten ausspioniere und mir sicher bin, dass der Betreiber eine Flatrate hat? Ich habe dem Betreiber keinerlei Schaden oder Kosten verursache. (Ganz im Gegenteil zum Beispiel Mülleimer!)
Folgende
§202a Ausspähen von Daten
§263 Computerbetrug
§303a Datenveränderung
§303b Computersabotage
Sind ja nur bedingt oder garnicht anwendbar, oder ?!
Gibt es hier schon irgendwelche Entscheidungen?
Interressierte Grüße
h.