Verwendung der Betriebsanleitung des Lieferanten

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir hier im Forum jemand weiterhelfen kann:
Eine Maschinenherstellerfirma legt bei ihren Maschinen zu ihrer Betriebsanleitung auch eine Betriebsanleitung des Steuerungssystems von einem Lieferanten der Maschine bei. Diese wird 1 zu 1 ohne Änderung vom Lieferanten übernommen. Folgende Fragen stellen sich nun:

  • Ist dieser Vorgang rechtlich gesehen in Ordnung (konform mit Maschinenrichtlinie)?
  • Wer ist bei Problem mit dem Steuerungssystem haftbar?
  • Wie kann der Maschinenhersteller das Problem am einfachsten und am sichersten lösen (evtl. Bedienungsanleitung des Steuerungssystems in eigene Bedienungsanleitung übernehmen?)?

Ich weiss, dass diese Angelegenheit schwierig ist ohne Genaueres über die Bedienungsanleitungen zu kennen. Dennoch bitte ich höflichst um eure Mithilfe.
Vielen Dank & Gruß

Hallo mister86,

wenn ich Iher Fragestellung richtig interpretiere, beschreibt der Lieferant der Gesamtmaschine in seiner Betriebsanweisung die Funktion einer Unterbaugruppe mit der Betriebsanleitung eines Unterlieferanten. Aus meiner Erfahrung ist dies eine durchaus gängige Praxis und wird sowohl von Kunden als auch Unterlieferanten toleriert.
Teilweise müssen Unterlieferanten auch darüber informiert werden, wo ihr Produkt später eingesetzt wird z.B. um die Eignung der eigenen Produkte gewährleisten zu können oder Gesetze einzuhalten.
Inwiefern diese Praxis rechtlich problematisch ist, kann nur ein Jurist beantworten. Soweit mir bekannt, ist der Lieferant der Gesamtmaschine haftbar für sein Gesamtkonstrukt, ob er es nun alles selbst gebaut hat oder nur aus gekauften komponenten zusammengesetzt hat.
Wenn an Ihrem Fahrzeug beispielsweise das Getriebe versagt, rufen Sie auch das Autohaus Ihres Vertrauens an und nich z.B. bei ZF.

Ich hoffe das hat Ihnen weitergeholfen.

Gruß
The Duke

Eine Maschinenherstellerfirma legt bei ihren Maschinen zu
ihrer Betriebsanleitung auch eine Betriebsanleitung des
Steuerungssystems von einem Lieferanten der Maschine bei.
Diese wird 1 zu 1 ohne Änderung vom Lieferanten übernommen.

Na hoffentlich - wer sonst sollte denn eine solche Anleitung erstellen können? Das Problem geht auch durchaus noch weiter: wenn etwa die Steuerung unter Windows läuft (auch Steuerungen arbeiten heute unter einem Betriebssystem), kann ja nur Microsoft darüber verbindliche Aussagen machen. Bei Steuerungen ergibt sich zusätzlich noch das Problem, dass der Lieferant der Steuerung nicht unbedingt die Software für die jeweilige Maschine erstellt hat, oft kennt er sie nicht einmal. Die Dokumentation kann also durchaus ein Puzzle aus vielen einzelnen Dokumenten sein.

Natürlich haftet der Hersteller bzw. Verkäufer für alles, was zusammen geliefert wurde oder was im Vertrag aufgeführt ist. Er muss sich dann eben seinerseits mit seinem Zulieferer auseinandersetzen. Er muss auch fehlende Dokumente dazu beschaffen.

Gruss Reinhard