Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir hier im Forum jemand weiterhelfen kann:
Eine Maschinenherstellerfirma legt bei ihren Maschinen zu ihrer Betriebsanleitung auch eine Betriebsanleitung des Steuerungssystems von einem Lieferanten der Maschine bei. Diese wird 1 zu 1 ohne Änderung vom Lieferanten übernommen. Folgende Fragen stellen sich nun:
- Ist dieser Vorgang rechtlich gesehen in Ordnung (konform mit Maschinenrichtlinie)?
- Wer ist bei Problem mit dem Steuerungssystem haftbar?
- Wie kann der Maschinenhersteller das Problem am einfachsten und am sichersten lösen (evtl. Bedienungsanleitung des Steuerungssystems in eigene Bedienungsanleitung übernehmen?)?
Ich weiss, dass diese Angelegenheit schwierig ist ohne Genaueres über die Bedienungsanleitungen zu kennen. Dennoch bitte ich höflichst um eure Mithilfe.
Vielen Dank & Gruß