Verwendung des Begriffs 'Mandant'

Hallo Ihr lieben,

ich habe eine Frage zum folgenden Fall:

Darf ein Nichtjurist, z.B. ein Hausverwalter seinen Auftraggeber in seinen Briefen als „Mandant“ bezeichnen?
Wenn ich mich an die Lateinstunde erinnere, so bezieht sich der Begriff ja allgemein auf den Vollmachtgebenden, andererseits kann ich den Begriff in den Erklärungen immer nur im Zusammenhang mit Juristen finden.

Ich freue mich über Eure Antwort.
Viele Grüße

der Begriff ist nicht geschützt