mich interessiert, ob sich jeder, der meint, einschlägig qualifiziert zu sein, das Wort „Psychotherapie“ auf seine Visitenkarte schreiben darf bzw. als Leistungsspektrum auf seinen Internetseiten angeben kann. Ist die Verwendung eines solchen Wortes reglementiert bzw. an gewisse Bedingungen geknüpft?
soweit ich informiert bin, darfst Du dich sogar Psychiater schimpfen. Psychiater ist kein geschützter Name oder Titel oder
Berufsbezeichnung. Lediglich beim Dipl. Psych. da besteht ein
Unterschied, der hat nämlich ne „richtige“ Arbeit abgegeben, um den Dipl. Psych. als Titel zu erhalten.
soweit ich informiert bin, darfst Du dich sogar Psychiater
schimpfen. Psychiater ist kein geschützter Name oder Titel
oder Berufsbezeichnung. Lediglich beim Dipl. Psych. da besteht
ein Unterschied, der hat nämlich ne „richtige“ Arbeit abgegeben,
um den Dipl. Psych. als Titel zu erhalten.
hier gehts aber doch um den Ausdruck ‚Psychotherapie‘, oder ‚Psychiater‘ diese Namen sind frei. Das angeführte Gesetz behandelt die Bezeichnungen des 'Psychologischen Psychotherapeuten ’ u.ä., das ist, da stimme ich Dir zu genauso wie beim Dipl.Psych.
„Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapeutin“ darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden.“ (§ 1, Abs. 1)
… und damit geht doch dann ‚Psychologe‘ und ‚Psychoterapie‘.
Ich weis, das ist eine Wortspielerei, leider. Aber es ist nun mal so. Hab grad bei einem befreundeten Dipl.Psychologen nachgefragt, und der hat mir bestätigt, das diese Bezeichnungen frei sind. Genauso wie Familientherapeut, Paartherapie … usw.
Ich als Patientin finde das unmöglich. Habe selber erleben müssen, dass eine Dame, die ausser Kartenlegen, Bachblüten und „Antlitzdiagnose“ (kleine Nasenlöcher = geizig) nichts anzubieten hatte, auf ihrer Karte großartig „Psychotherapie“ anpreist.