wann, wieviel und unter welchen Voraussetzungen
darf der Arbeitgeber Urlaub anordnen, weil die Arbeitslage schlecht ist.
Muß dazusagen, dass sich die Arbeitslage regelmäßig von Sommer zu Winter ändert, d.h. in einem Halbjahr werden extrem viele Überstunden gearbeitet, im anderen Halbjahr flaut die Auftragslage ab.
Ein Stundenkonto (limitiert)reicht dann oft nicht aus.
Darf der Arbeitgeber nun einfach einige Tage vom ERHOLUNGsurlaub anorden oder muss eine interne Beschäftigung erfolgen oder eine andere Stundenregelung?
Hallo,
die Frage ist schwierig, deshalb Beantwortung nur grob:
Der AG hat § 3 BUrlG zu beachten. Solange das Stundenkonto limitiert ist, kann der AG m. E. keine „dringenden betrieblichen Belange“ geltend machen, um Urlaub einseitig anzuordnen und die Belange der Arbeitnehmer zu übergehen, wenn ohne die Limitierung des Stundenkontos ein Ausgleich ohne Urlaub möglich wäre. Der AG kann ja in einem echten „Saisonbetrieb“ (wenn ihr das überhaupt seid) auch versuchen, eine Genehmigung zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit nach § 15 Abs.1 Nr. 2 zu beantragen. Der Versuch ist ihm zumutbar.
Komplizierter könnte es allerdings werden, wenn der AG „Betriebsferien“ ansetzt, da käme es dann darauf an, wie lange vorher er das ankündigt.
Letzendlich gibt es dabei aber soviele Details zu beachten, daß das nur ein Arbeitsrechts-Fachmensch vor Ort abschließend beurteilen kann.
Hättet Ihr einen BR, würde das alles der Mitbestimmung des BR unterliegen und könnte auf gar keinen Fall einseitig durch den AG bestimmt werden.
&Tschüß
Wolfgang
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