Verwendung des Jahresüberschusses einer eG

Hallo,

kann über die Satzung eine definitive Verwendung des Jahresüberschusses festgelegt werden oder ist das eine widerrechtliche Bevormundung der Mitglieder, die üblicherweise über die Generalversammlung die Verwednung des Jahresübersschusses bestimmen?

Danke für schnelle Antworten
Michael Eng.

Hallo,
hängt vielleicht vom Inhalt der Satzung ab. Was steht denn da geschrieben?
Gibt auch gesetzliche Vorgaben (Rücklagen bilden usw.)
PS: Bin kein Jurist, nur meine Meinung