Verwendung interner Emaillisten für Werbung

Liebe Wissende,

kann mir jemand sagen, ob es verboten ist (welche Vorschriften/Paragraphen?), wenn jemand Emaillisten eines Betriebes verwendet, um Werbung zu verschicken? Der Betroffene ist nicht Angestellter, sondern hat prinzipiell über eine Datenbank Zugang zu den Listen, weil er im Rahmen eines Auftrages für die Firma eventuell die Emails weniger Kunden aus der Datenbank benötigt. Allerdings hat er alle ihm zugänglichen Emailadressen abgerufen und für Eigenwerbung verwendet.

Das ist ja schon mal ein Fall von Spam, wieweit ist das verboten?

Ausserdem hat er sich die Emails von Kunden besorgt, zu denen er zwar Zugang hatte, die er aber im Rahmen seines Auftrages nicht benötigte.

Was ist da nun rechtlich relevant und wie sollte man vorgehen (Unterlassungserklärung, Schadensersatz (die Kunden sind verärgert, der Imageschaden lässt sich natürlich schwer beziffern) etc.)?

Vielen Dank
Anabel

wie sollte man vorgehen

Unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Das ist ne Nummer zu komplex für einen allgemeinen Rat aus dem Internet, meine ich - in so einem Fall kommen viel zu viele Dinge ins Spiel, die man direkt mit jemandem auseinanderklamüsern muss.

Gruß,

Malte

Liebe Wissende,

kann mir jemand sagen, ob es verboten ist (welche
Vorschriften/Paragraphen?), wenn jemand Emaillisten eines
Betriebes verwendet, um Werbung zu verschicken?

Ist on jedem Fall verboten. Maol bei www.heise.de recherchieren, da gibt es Urteile in der Richtung.

Der Betroffene
ist nicht Angestellter, sondern hat prinzipiell über eine
Datenbank Zugang zu den Listen, weil er im Rahmen eines
Auftrages für die Firma eventuell die Emails weniger Kunden
aus der Datenbank benötigt. Allerdings hat er alle ihm
zugänglichen Emailadressen abgerufen und für Eigenwerbung
verwendet.

Hier kommt wahrscheinlich die Verletzung von Betriebsgeheimnissen auch in Betracht.

Das ist ja schon mal ein Fall von Spam, wieweit ist das
verboten?

Spam ansich ist meines Wissens dann verboten, wenn nicht mit dem Interesse des angeschriebenen gerechnet werden darf.

Ausserdem hat er sich die Emails von Kunden besorgt, zu denen
er zwar Zugang hatte, die er aber im Rahmen seines Auftrages
nicht benötigte.

Datenschutz?

Ich würde auch vorschlagen einen Anwalt zu suchen und vorher zu klären, was der ggf. kosten wird. Es gibt auch die Möglichkeit bei http://www.123recht.net/info/index.php?id=hilfesofort
mehren Rechtsanwälten anonym das Problem zu schildern, die es dann öffentlich für ein Honarr zwischen 15 - 50 Euro beantworten.

Ich würde auch vorschlagen einen Anwalt zu suchen und vorher
zu klären, was der ggf. kosten wird. Es gibt auch die
Möglichkeit bei
http://www.123recht.net/info/index.php?id=hilfesofort
mehren Rechtsanwälten anonym das Problem zu schildern, die es
dann öffentlich für ein Honarr zwischen 15 - 50 Euro
beantworten.

Ein Fachanwalt findet sich auch bei www.gelbeseiten.de. Am besten, man läßt sich aber den evtl. maximalen Preis (Anwaltskosten + Gerichtskosten, etc.) und di genauen Konditionen vorher schriftlich oder unter Zeugen geben.