Es ist eine Unsitte des Internets (geworden), daß Anmeldedaten für gezielte Werbeaktionen mißbraucht werden, selbst wenn man dem widersprochen hat. Viele Firmen scheinen mittlerweile auch jegliche Skrupel fallen gelassen zu haben, was ihre „Karteileichen“ betrifft.
So werden selbst die Daten von abgemeldeten oder „Kunden“ bei denen der Kontakt in der Anbahnungsphase durch diese bereits beendet wurde, zum Adressspamming mißbraucht.
Kann man dagegen juristisch vorgehen und solche Buden insbesondere darauf hinweisen, daß sie dies bei Strafandrohung zu unterlassen haben, z.B. so:
„Sie haben mich (wiederholt) unerlaubterweise zu Werbezwecken angeschrieben und dieser Vorgang wurde protokolliert. Bei weiterem Verstoß gegen ihr Adresspamming erfolgt Strafanzeige. Bitte löschen Sie umgehend meine Kundendaten.“
oder geht sowas nicht, weil Adreßspamming gar keine Straftat ist?
Ciao
Wolfgang