Hallo liebe www-ler,
vorletzte Woche gab es im „ct’Magazin“ einen Beitrag über die Verwendung von Bildern aus dem Internet. Eine kurze Zusammenfassung des Beitrags:
Die Betreiber eines Onlinekochbuches hatten es mit diversen Methoden geschafft, dass ihre Bilder (ganz einfache Bilder von Tomaten und ähnlichen Kochzutaten) bei Google-Anfragen ziemlich weit oben auftauchten. Die gefundenen Bilder wurden von anderen Nutzern auf deren Internetseiten verwendet. Es gab auf den Bildern ja keinerlei erkennbaren Logos oder Wasserzeichen.
Daraufhin machten sich die Kochbuchbetreiber regelrecht auf die Suche nach „ihren“ verwendeten Bildern und verklagten die „Fremdnutzer“ auf sehr hohe Beträge zwecks Urheberrechtsverletzung. Selbst wenn man explizit die Kochbuchseite aufgesucht hätte, gab es dort nur leicht missverständlichen Text von „kostenlosen Rezepten“, der sich auch so interpretieren ließe, dass auch die Bilder kostenlos wären.
Als großer Fan von Wallpapern/Bildschirmhintergründen ist mir dann folgende Frage in den Sinn gekommen:
Die Ersteller dieser Wallpaper verwenden zumeist ja auch Bilder (z.B. von Promineten), die auf einschlägigen Internetseiten zu finden sind. Auf den meisten dieser Bilder ist ja auch oft zusätzlich, quer über das Foto, das Logo der jeweiligen Presseagentur „eingeprägt“. Das ist dann das Urheberrecht an dem Foto, oder?
Wenn man jetzt mehrere Fotos zu einer Collage zusammenstellt und/oder Fotos sonstwie bearbeitet (also z.B. auch das Logo wegretuschiert), in wieweit macht man sich dann der Urheberrechtsverletzung strafbar?
Thx fürs Antworten & schöne Grüße
Karin
Wenn man jetzt mehrere Fotos zu einer Collage zusammenstellt
und/oder Fotos sonstwie bearbeitet (also z.B. auch das Logo
wegretuschiert), in wieweit macht man sich dann der
Urheberrechtsverletzung strafbar?
Hallo, auch das ist eine Urheberrechtsverletzung. der Korrekte Weg wäre, wenn man ein Foto gefunden hat, beim Urheber anzufragen, ob man es für den vorgesehenen Zweck verwenden darf und dann mit ihm einen Preis auszuhandeln, den man dafür zahlen wird. Das kann bei einigen Anliegen auch kostenlos sein.
So hat zB. mein Daddy, der eine Oldtimerwebseite hat, vom Autohersteller ein ok, kostenlos Bilder aus Werbeprospekten, die er selbst einscannt zu verwenden, sowie Logos und Bilder von Webseiten des Herstellers oder aus andeen Publikationen (Teilekataloge, Unterlagen für werkstätten etc. ) oder auch solche bei denen das Urheberrecht eindeutig beim Autohersteller liegt (wenn also zB. andere illegal Prospektbilder eingescannt haben). Nicht jedoch (logisch)für Bilder dieser Autos, wo andere, zB. Buchverlage, das Urheberrecht haben, das muss er wieder mit denen ausmachen
Bei Stars kann also zB. ein Fanclub vom Fotografen/Presseagentur gegen Gebühr das Recht erkaufen (die verdienen damit ihr Geld, drum werden sie das nicht kostenlos machen), diese Fotos zu einer Collage zusammenzustellen, womit aber noch immer die Frage des Persönlichkeitsrechts geklärt werden muss (Will Promi A wirklich in einer Collage mit Promi B zusammen gesehen werden.)
Bei einem Bild einer Tomate von einer Webseite fragt man beim Webseitenbetreiber, bzw. dem Besitzer an, ob man dieses Foto für seine tolleTomatensammlung nutzen darf und wenn derjenige sich nicht auf Abmahnungen spezialisiert hat, sondern wirklich auf Rezepte, dann erlaubt er das womöglich sogar umsonst.
Gruß Susanne
Hallo,
Die Betreiber eines Onlinekochbuches hatten es mit diversen
Methoden geschafft, dass ihre Bilder (ganz einfache Bilder von
Tomaten und ähnlichen Kochzutaten) bei Google-Anfragen
ziemlich weit oben auftauchten. Die gefundenen Bilder wurden
von anderen Nutzern auf deren Internetseiten verwendet. Es gab
auf den Bildern ja keinerlei erkennbaren Logos oder
Wasserzeichen.
Das ist auch nicht notwendig. Seit wann darf man sich alles nehmen, was nicht ausdrücklich als Eigentum eines anderen gekennzeichnet ist?
Daraufhin machten sich die Kochbuchbetreiber regelrecht auf
die Suche nach „ihren“ verwendeten Bildern und verklagten die
„Fremdnutzer“ auf sehr hohe Beträge zwecks
Urheberrechtsverletzung. Selbst wenn man explizit die
Kochbuchseite aufgesucht hätte, gab es dort nur leicht
missverständlichen Text von „kostenlosen Rezepten“, der sich
auch so interpretieren ließe, dass auch die Bilder kostenlos
wären.
Also diese Interpretation ist natürlich naiv. Grundsätzlich unterliegen Texte und Bilder, auch im Internet, dem Urheberrecht.
und/oder Fotos sonstwie bearbeitet (also z.B. auch das Logo
wegretuschiert), in wieweit macht man sich dann der
Urheberrechtsverletzung strafbar?
Strafbar macht man sich nicht, aber durch die Entfernung eines Logos, dass ja aus einem bestimmten Grund vorhanden ist, wird das Urheberrecht natürlich nicht unwirksam. Was die Folge ist konntest Du ja in dem Fernsehbericht sehen.
Zum Nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Gruß
S.J.
Urheberrecht
Guten Tag,
das Urheberrecht gilt (ausreichende „Schöpfungshöhe“ vorrausgesetzt) in diesem Lande (DE) automatisch für alle „künstlerischen“ Inhalte:
- Musik
- Photos
- Bilder
- Gedichte
- Texte
- Plastiken
- …
Dazu bedarf es keines Hinweises des Autors und keiner zentralen Registrierung wie z.B. bei einem Patent, Geschmacksmuster, …
Gruß
Stefan
Hallo,
Also diese Interpretation ist natürlich naiv. Grundsätzlich
unterliegen Texte und Bilder, auch im Internet, dem
Urheberrecht.
Natürlich ist das naiv, aber für Menschen, welche sich mit Urheberrecht nicht auskennen oder sonst nur wenig mit solchen Themen zu tun haben, konnte die Bemerkung „kostenlose Rezepte mit Foto“ durchaus auch falsch ausgelegt werden.
Aus diesem Grund haben die Betreiber der Site den Text inzw. auch geändert. 
Grüße