Verwendung "von - bis"

Als in Österreich lebende Deutsche habe ich mit meinen Mitmenschen naturgemäß öfters Diskussionen über die „deitsche“ Sprache. Im Moment geht es um die Verwendung von " von - bis"
Anlass ist eine Tafel am Buschenschank: Geschlossen von November bis März
Die Meinung hier ist: Der Buschenschank müßte nach dieser Aussage im März schon wieder geöffnet haben.
Meine Meinung ist, dieses „bis“ sagt aus, dass er bis einschließlich März geschlossen ist. Ein Kalenderjahr geht von Januar bis Dezember, es schließt den Dezember voll mit ein.
Was sagen die Deutexperten?
Ich hoffe auf Hilfe und danke für das Interesse - Baschkia

Moin, Baschkia,

frag mal Deine Disputanten, ob sie zwischen „von Montag bis Dienstag geschlossen“ und „Montag und Dienstag geschlossen“ einen Unterscheid sehen. Wenn ja, kann man ihnen nicht helfen, das wäre dann schlicht Boshaftigkeit.

Möglicherweise gelten aber bei den Nachbarn für Monate ganz andere Regeln als für Tage, die sind ja auch viel komplexer.

Dazu der PW: „Und, wia woas bei da Briefung?“ „Duachgfoin. Bin ôn an Greisvakear kejmma, dou woa a dreißge-Schüid.“ „Warst z’schnell?“ „Na, hôb mi vazöit“.

Gruß Ralf

Danke Landsmann

frag mal Deine Disputanten, ob sie zwischen „von Montag bis
Dienstag geschlossen“ und „Montag und Dienstag geschlossen“
einen Unterscheid sehen.

Das ist bloß völlig egal, weil Sprache nicht logisch ist. Insofern kann von-bis bei Tagen völlig anders verwendet werden wie bei Monaten, und trotzdem ist beides völlig korrekt. Es könnte soga sein, daß es bei „aufeinanderfolgenden“ Tagen/Monaten anders ist wie bei solchen mit Lücke dazwischen. :smile:

Spannend ist erws z.B. bei „Dieses/Nächstes“ Wochende - an einem Montag meinen die beiden Formulierungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei 00 Ürozent der Menschen das gleiche Wochende, an einem Donnertstag zwei unterschiedliche Wochenende. DAS ist Sprache.

De facto gibt es schon immer beide Lesarten von für „von-bis“ - man wird sich also einfach verständigen müssen, was das gegenüber damit meint. Missverständnisse sind der Normalfall jeder sprachlichen Kommunikation.

M.

Anlass ist eine Tafel am Buschenschank: Geschlossen von
November bis März
Die Meinung hier ist: Der Buschenschank müßte nach dieser
Aussage im März schon wieder geöffnet haben.

Meine Meinung ist, dieses „bis“ sagt aus, dass er bis
einschließlich März geschlossen ist.

So sieht das auch der Experte auf http://canoo.net/blog/2009/05/07/bis-oder-bis-einsch… :

.Bei Zeitangaben mit bis verstehen alle, dass bis einschließlich gemeint ist. Wenn ein Zirkus vom 23. bis 26. Juni jeden Abend eine Vorstellung gibt, findet auch am Abend des 26. Juni eine Vorstellung statt. Wenn die Schüler ihre Arbeit bis spätestens Donnerstag abgegeben müssen, können sie dies auch am Donnerstag noch tun…

Gruß
Kreszenz

Auch dir vielen Dank, ich werd die Össis entsprechend belehren *schmunzel*

Auch dir vielen Dank, ich werd die Össis entsprechend belehren
*schmunzel*

Das wirst Du tunlichst bleiben lassen, „Piefke“…
Denn sonst müßten wir Dich leider dahingehend belehren, daß

  1. in Österreich die Amtssprache zwar offiziell Deutsch, die tatsächliche Sprache aber „Österreichisch“ ist
  2. es dem „Wirtn“, bzw. Buschenschankbesitzer freisteht, wann und für wen er seine „Buschenschank“ wieder aufsperrt und
  3. derartige „Schilder“ keinen rechtlich bindenden Charakter besitzen sondern eine „unverbindliche Verlautbarung“ darstellen.
    Und da Du ja Wert auf „sprachliche Spitzfindigkeiten“ zu legen scheinst, darf ich mir erlauben, Dich darauf hinzuweisen, daß die Formulierung „geschlossen von - bis“ lediglich eine „gesicherte Mindestzeitspanne“ angibt, die jederzeit nach oben hin verlängert werden kann; anders verhielte es sich, lautete die Formulierung „geöffnet von - bis“, was im vorliegenden Fall allerdings nicht relevant ist.
    Hierzulande ist nicht Piefkistan, gewöhn´ Dich besser daran…und hierzulande gilt (so Du nicht Gefahr laufen willst, als „unliebsamer Gast“ angesehen zu werden) : der Wirt hat immer recht, denn er hat schließlich den Schlüssel zu seinem Weinkeller !

Gruß
nicolai

Die allgemeine „Promilleobergrenze“ im österreichischen Straßenverkehr beträgt nicht „bis einschließlich 0,5“, sondern „bis einschließlich 0,49“…auch für „Radfahrer“ und „Fußgänger“…
http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1108846%2C%2C

Gruß
nicolai

Vereinfachung
Moin, nicolai,

kein Wunder, dass bei Euch der Mensch erst beim Magister anfängt - wenn selbst der ÖAMTC auf so einen Sch… kommt.

Macht Euch doch das Leben nicht so schwer! „Ab 0,5 / [1,0 / was auch immer scheppert’s“ versteht jeder. Auch der Schluchtenscheißer.

Gruß Ralf