Verwendung von cs-gas gerechtfertigt

Hallo Leute,

und zwar richtet sich meine frage um die Notwehr und legale Selbstverteidigungsmittel.

und zwar wurde ich am Montag von 7-8 Leuten angegriffen. einer ging mir direkt an den Hals und wollte mich mit einen knüppel schlagen (auf den Kopf)

um mich zu verteidigen habe ich mir mal CS-Gas gekauft

ich habe dann auch das Spray eingesetzt und der Angreifer hat augenblicklich von mir losgelassen.

Nun meine frage war dieses mittel zur Selbstverteidigung (notwehr) legal oder illegal (Ausnahme wegen Notwehr) oder werd ich jetzt auch eine anzeige bekommen das ich das benutzt hab

danke für die antworten

Gruß
K2

Hallo,

nach § 32, § 34 und § 35 StGB war das ganz klar Notwehr. CS-Gas darf auch legal eingesetzt werden. Etwas anderes ist Pfeffer-Spray - das darf nur zur Tierabwehr eingesetzt werden. ABER im Falle einer klaren Notwehr ist auch der Einsatz von Pfeffespray zulässig.

Im Falle von Notwehr sind alle Gegenstände erlaubt (in Abhängigkeit der „Verhältnismäßigkeit der Mittel“) die man zur Verfügung hat. Wenn jemand Dich mit seinen Fäusten angreift und Du ihn mit einem Messer abstichst, kann es dann überzogene Notwehr sein § 33 StGB.

Hier kannst Du die Paragraphen nachlesen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Um immer auf der sicheren Seite zu sein, sollte man umstehende Personen oder Personen in Fahrzeugen oder Geschäften, die den Vorfall gesehen haben SOFORT auf seine Seite als Zeugen ziehen. Nicht warten und diese Personen erst säter als Zeugen benennen, sondern SOFORT fragen, was sie gesehen haben und direkt den Namen aufschreiben um sie auch bei der Polizei als Zeugen zu benennen.

Gruß - Michel

Ja ich frage deshalb weil ein Polizist zu mir gesagt hat ist verboten laut Waffengesetz.

ich hab mich natürlich ein wenig im inet schon umgeschaut aber schlau geworden bin ich auch net.

ich weiß nur das die cs-Gas Dose das BKA Zeichen drauf hat

als zeugen hab ich die Belegschaft von einen Dönerladen

Die haben aber nicht alles gesehen nur mitbekommen das es vor ihrer Tür laut war und ich den Inhaber gebeten habe die Polizei zu verständigen

CS-Abwehrsprays müssen das amtliche Kennzeichen des Bundeskriminalamtes (BKA) tragen und dürfen dann an Personen über 14 Jahren abgegeben werden.

Grundsätzlich wäre im Rahmen der Verteidigung (Notwehr / Nothilfe) auch der Einsatz des Pfeffersprays (das nur für die Tierabwehr zugelasen ist) möglich.

Nach der Beschreibung des Herganges warst du auch nicht zur Erste Hilfe nach dem Einsatz des CS Gases verpflichtet da durch die anderen Personen noch eine potenzielle Gefahr ausging.

Ich glaube zwar das es Ermittlungen bei einer Anzeige gegeben könnte diese werden jedoch nur zur Feststellung des Herganges dienen.

Da ich z.Z. nur mein Handy zum Antworten habe hoffe ich das ich helfen konnte. Wenn noch Fragen offen sind einfach nochmals Fragen!

Polizisten sind auch nur Menschen - und Menschen machen Fehler.

Die rechtliche Lage in Deutschland ist eindeutig. CS-Gas darf auch gegen Menschen eingesetzt werden. Die Sprühdosen dürfen ab 14 Jahre frei geführt werden. Wichtig ist es auf jeden Fall, dass die Sprühdosen das Prüfsiegel des BKA haben. Nur dann sind sie zugelassen und dürfen geführt werden.

Wichtig: Achten Sie bitte besonders darauf keine Abwehrsprays aus dem Ausland mit nach Deutschland zu nehmen. Im Ausland gelten andere rechtliche Bedingungen. In einigen Ländern sind Pfefferspray und CS-Gas verboten, in anderen gelten liberale rechtliche Voraussetzungen. Tatsache ist: fehlt das Prüfsiegel des BKA, liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Diese Straftat kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Dies bedeutet eine Menge Ärger, welcher sich ganz einfach vermeiden lässt.

http://www.reizgas.info/rechtliches

Hier ist die Rechtslage kurz erörtert:

http://www.pfefferspray-elektroschocker.de/rechtslag…

Cs gas ist zur Abwehr gegen Menschen zugelassen, im Gegensatz zu Pfefferspray.
Anzeige wegen Körperverletzung ist natürlich trozdem möglich, dann brauchst du hatl Zeugen, dass es Notwehr war.

Wenn es wirklich Notwehr war, und diese von Gericht anerkannt würde, hättest du sogar einen Knüppel oder eine Schusswaffe nehmen dürfen.

Allein, weil Du CS genommen hast oder es dabei hattes droht Dir aber nichts.

Natürlich kann ich Dir keine Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft geben.
Ich hoffe aber trotzdem geholfen zu haben

Phijo

Hi,

ganz klar Notwehr.

Gruß

doci