Verwendung von Firmenlogos

Mahlzeit,

wir nehmen im Sommer, mit unserer Feuerwehrgruppe (10 Personen), an einem Wettkampf teil und würden gerne für diesen Tag T-Shirt’s, mit dem abgeänderten Logo einer hiesigen Brauerei darauf, erstellen…nun zu meiner Frage…sollten wir rechtlich gesehen Bedenken haben, oder ist das für die private Nutzung kein Problem? Das Logo wird zwar abgeändert, allerdings erkennbar, sein. Der Markenname wird nicht verwendet.

Hallo,

Abstimmung mit der Marketingabteilung der Brauerei.

Mahlzeit!

Sommer, Feuerwehrgruppe, Wettkampf, 10 T-Shirts mit witzigem Aufdruck - das klingt für mich alles eher nach nicht-gewerblicher Nutzung, weswegen markenrechtlich keine Bedenken bestehen dürften. Nur wenn man durch die Nutzung des abgeänderten Logos irgendwelche gewerblichen Zwecke verfolgt (Verkauf, verkaufsfördernde Maßnahmen, Werbung für ein Geschäft etc.), dann kann es markenrechtliche Probleme geben.

Natürlich sollte man es vermeiden, die Brauerei über die Maße hinaus zu verunglimpfen (sonst bestehen möglicherweise zivilrechtliche Forderungen wegen Rufschädigung), aber wenn es halbwegs harmlos und eher lustig ist, glaube ich eher nicht, dass die Brauerei dann rechtlich einschreiten wird.

Beste Grüße,
Christoph

Ich denke,sobald du mit dem t-shirt vor die haustüre gehst, bist du in der öffentlichkeit. und somit verletzt du das markenrecht der brauerei. Besser wäre es, die brauerei um erlaubnis zu fragen. Auf der sicheren seite bist du,wenn du dir die erlaubnis schriftlich geben lässt. Gruss michael

Hallo Barbiemann ,
ohne das Ausmaß der Veränderungen zu sehen, ist es mir nicht möglich eine definitve Antwort zu geben.
Deshalb mein Rat, setzt euch mit der Brauerei an einen Tisch und klärt die Nutzung ab.
Es könnte durchaus die Farbkombination, die Schriftart von einzelnen Buchstaben, oder das Design (Erscheinungsbild) geschützt sein.
Eventuell finden die von der Brauerei das interessant und geben das OK gratis. Wie z.B. die Urlaubsvertretung von CAMEL vor 20-30 Jahren.
Ansonsten ist der Nutzungspreis frei verhandelbar.
Eventuell könntet ihr als „Gegenleistung“ eine Feuerwehrübung mit Brandschutzberatung, o.ä., anbieten.
Eine widerrechtliche Verwendung von geschützten Rechten wird auf alle Fälle teurer als eine genehmigte Verwendung.
Probleme gibts nur wenn die Brauerei ihre Rechte verletzt sieht, also ihr nicht fragt oder trotz Verbot seitens der Brauerei dieses Logo verwendet. Dann stehen in der Regel Schadensansprüche in Verbindung mit geschützten Rechten der Brauerei gegen euch im Raum.
Viel Erfolg bei den Verhandlungen.
Gruß Marcel

Das könnte ein Problem geben. EinFirmenloge hat Markenschutz, wenn bei der Abänderung noch der Bezug zum Original zu erkennen ist (Farben,Schrift) liegt es am Wohlwollen der Firma, sie müssen nicht klagen - sie können aber. Der Streitwert ist dann meist sehr hoch.
Wie ist es denn mit einer Anfrage? Bestenfalls finden die das gut und sponsern auch noch.

Tut mir leid, da kann ich nicht helfen

lasst es doch als Sponsoring für die Bekleidung laufen. Dann muss auch der name nicht verfälscht werden.