Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine recht spezielle Frage zur Verwendung
von Glas/Glasscheiben im Innenausbau.
Bei einem Haushaltsunfall mit materiellem Schaden
war ein vom Vermieter der betroffenen Wohnung selbst
hergestellter Glastisch involviert. Dieser bestand aus
zwei Stahlböcken un einer aufgelegten Glasplatte.
Diese bestand augenscheinlich aus regulärem
Standardglas mit eingegossenem Stahlmaschendraht.
Bei dem genannten Unfall brach die Scheibe bei
regulärer Benutzung unvermittelt durch, evtl. verursacht
durch eine auf der Platte abgestellte Kanne mit
heissem Inhalt.
Ich versuche nun zu klären, ob die Verwendung des
genutzten Glases überhaupt rechtens war. Ich suche
dafür nach Informationen, ob es Standards oder
sonstige Qualitätsmassgaben gibt, welche die
Verwendung derartiger Glasscheiben im Möbelbau für
den Innenbereich regeln.
Könnte mir da jemand helfen?
Vielen Dank
Bijan