Verwendung von Glas im Möbelbau

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine recht spezielle Frage zur Verwendung
von Glas/Glasscheiben im Innenausbau.

Bei einem Haushaltsunfall mit materiellem Schaden
war ein vom Vermieter der betroffenen Wohnung selbst
hergestellter Glastisch involviert. Dieser bestand aus
zwei Stahlböcken un einer aufgelegten Glasplatte.
Diese bestand augenscheinlich aus regulärem
Standardglas mit eingegossenem Stahlmaschendraht.
Bei dem genannten Unfall brach die Scheibe bei
regulärer Benutzung unvermittelt durch, evtl. verursacht
durch eine auf der Platte abgestellte Kanne mit
heissem Inhalt.

Ich versuche nun zu klären, ob die Verwendung des
genutzten Glases überhaupt rechtens war. Ich suche
dafür nach Informationen, ob es Standards oder
sonstige Qualitätsmassgaben gibt, welche die
Verwendung derartiger Glasscheiben im Möbelbau für
den Innenbereich regeln.

Könnte mir da jemand helfen?

Vielen Dank
Bijan

Guten Tag,

Hallo,
Es gibt keine rechtlichen Vorschriften bei Verwendung von unterschiedlichem Glas im Möbel und Innenausbau. Es sind lediglich bei Pflege und Umgang des Produktes vom Kunden/Besitzer/Endverbraucher allgemeingültige Regeln zu beachten:Einige Grundregeln im Umgang mit Glasmöbeln:

Glastische haben eine vergleichbare Belastbarkeit wie entsprechende Tische anderer Bauart, sollten aber nicht über den üblichen Zweck hinaus beschwert werden.
Glastische bitte niemals als Sitzgelegenheit nutzen.
Glastische sind keine Spielzeuge für Kinder.
Glas darf niemals extremen Temperaturschwankungen ausgesetzt werden (z.B. heißer Topf oder tiefgekühlte Flasche). Hier kann es zu einem spontanen Bruch kommen. Bitte Untersetzer benützen.
Vorsicht bei Keramik, Porzellan oder Diamantringen, die sehr harten Kanten können leicht Kratzer verursachen. Bitte Untersetzer benützen.
Kantenverletzungen können, bisweilen auch zeitverzögert, zum Plattenbruch führen.
Da die Bodenplatten einiger Modelle auf Stein oder Keramikboden sehr leicht verkratzen können, sollten hierfür PVC-Gleiter verwendet werden (auf Anfrage lieferbar).

Da es bei Ihnen zu einem Unfall kam sind lediglich obig genannte Punke nicht beachtet worden.
Grüße AG

Soweit ich weiss, gibt es Normen und Vorschriften nur für die gewerbliche Herstellung, privat kann man bauen, was gefällt, mfG