eheleute W erhalten ihre est-bescheide für die jahre 2006-2008 (zusammenveranlagung). es kommt zu einer mittelprächtigen est-erstattung, die aber richtigerweise mit altschulden des herrn W beim finanzamt verrechnet werden.
aus diesen bescheiden ergibt sich neben der est-erstattung jedoch eine kist-nachzahlung für frau W, die das finanzamt nicht im abrechnungsteil direkt verrechnet, sondern jetzt anfordert.
ist diese vorgehensweise korrekt ?
müsste nicht zuerst innerhalb der bescheide verrechnet werden ?
ein Hinweis enthalten ist, dass zuerst innerhalb eines Bescheides (im übrigen handelt es sich bei dem „einen“ Bescheid ja sowieso um „mehrere“ Besscheide, die nur in einem Schriftstück zusammengefasst übermittelt werden) zu verrechnen ist, ist die Vorgehensweise des FA in Ordnung.
Es hat sich jedoch in der Praxis als üblich erwiesen, dass zuerst die Beträge innerhalb eines Bescheides aufgerechnet werden, bevor andere Steuern und Nebenleistungen angefasst werden.
eheleute W erhalten ihre est-bescheide für die jahre 2006-2008
(zusammenveranlagung).
wie sind die Bescheide entstanden? erstmalige oder geänderte?
aus diesen bescheiden ergibt sich neben der est-erstattung
jedoch eine kist-nachzahlung für frau W, die das finanzamt
nicht im abrechnungsteil direkt verrechnet, sondern jetzt
anfordert.
auch schon im Bescheid? oder war es vorher ausgesetzt nach § 361 AO?
ist diese vorgehensweise korrekt ?
ich hoff doch
müsste nicht zuerst innerhalb der bescheide verrechnet werden
eheleute W erhalten ihre est-bescheide für die jahre 2006-2008
(zusammenveranlagung).
wie sind die Bescheide entstanden? erstmalige oder geänderte?
geändert, war vorher ne getrennte veranlagung
aus diesen bescheiden ergibt sich neben der est-erstattung
jedoch eine kist-nachzahlung für frau W, die das finanzamt
nicht im abrechnungsteil direkt verrechnet, sondern jetzt
anfordert.
auch schon im Bescheid? oder war es vorher ausgesetzt nach §
361 AO?
ja, wird im bescheid angefordert, vorher keine adv
ist diese vorgehensweise korrekt ?
ich hoff doch
müsste nicht zuerst innerhalb der bescheide verrechnet werden