Verwendung von Guthaben

hallo,

eheleute W erhalten ihre est-bescheide für die jahre 2006-2008 (zusammenveranlagung). es kommt zu einer mittelprächtigen est-erstattung, die aber richtigerweise mit altschulden des herrn W beim finanzamt verrechnet werden.

aus diesen bescheiden ergibt sich neben der est-erstattung jedoch eine kist-nachzahlung für frau W, die das finanzamt nicht im abrechnungsteil direkt verrechnet, sondern jetzt anfordert.

ist diese vorgehensweise korrekt ?

müsste nicht zuerst innerhalb der bescheide verrechnet werden ?

danke

gruß inder

§§ 225, 226 AO
Hi !

Da weder im § 225 AO (Tilgungsreihenfolge)
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__225.html

noch im § 226 AO (Aufrechnung)
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__226.html

ein Hinweis enthalten ist, dass zuerst innerhalb eines Bescheides (im übrigen handelt es sich bei dem „einen“ Bescheid ja sowieso um „mehrere“ Besscheide, die nur in einem Schriftstück zusammengefasst übermittelt werden) zu verrechnen ist, ist die Vorgehensweise des FA in Ordnung.

Es hat sich jedoch in der Praxis als üblich erwiesen, dass zuerst die Beträge innerhalb eines Bescheides aufgerechnet werden, bevor andere Steuern und Nebenleistungen angefasst werden.

BARUL76

.

verteilt eigentlich in letzter zeit für die fragen sternchen ?

nicht das es mich stört, aber es würde mich doch mal interessieren…

gruß inder

Nach dem wird im ganzen Forum gefahndet :wink:
Er/ Sie/ Es hat sich noch nicht zu erkennen gegeben.

Aufrechnung
Hi,

eheleute W erhalten ihre est-bescheide für die jahre 2006-2008
(zusammenveranlagung).

wie sind die Bescheide entstanden? erstmalige oder geänderte?

aus diesen bescheiden ergibt sich neben der est-erstattung
jedoch eine kist-nachzahlung für frau W, die das finanzamt
nicht im abrechnungsteil direkt verrechnet, sondern jetzt
anfordert.

auch schon im Bescheid? oder war es vorher ausgesetzt nach § 361 AO?

ist diese vorgehensweise korrekt ?

ich hoff doch :wink:

müsste nicht zuerst innerhalb der bescheide verrechnet werden

spontan ist mir nur eingefallen, dass eventuell bei Bescheidabrechnung noch keine Aufrechnungslage bestanden hat. Es gilt hier auch § 387 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__387.html

Die Forderung muss bereits fällig sein.

Schöne Grüße
C.

Hi,

eheleute W erhalten ihre est-bescheide für die jahre 2006-2008
(zusammenveranlagung).

wie sind die Bescheide entstanden? erstmalige oder geänderte?

geändert, war vorher ne getrennte veranlagung

aus diesen bescheiden ergibt sich neben der est-erstattung
jedoch eine kist-nachzahlung für frau W, die das finanzamt
nicht im abrechnungsteil direkt verrechnet, sondern jetzt
anfordert.

auch schon im Bescheid? oder war es vorher ausgesetzt nach §
361 AO?

ja, wird im bescheid angefordert, vorher keine adv

ist diese vorgehensweise korrekt ?

ich hoff doch :wink:

müsste nicht zuerst innerhalb der bescheide verrechnet werden

spontan ist mir nur eingefallen, dass eventuell bei
Bescheidabrechnung noch keine Aufrechnungslage bestanden hat.
Es gilt hier auch § 387 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__387.html

Die Forderung muss bereits fällig sein.

war sie schon länger
danke

gruß inder

Schöne Grüße
C.