Verwendung von Halbwaisenrente

Hallo,
gibt es irgendwo ein Gesetz, Richtlinie, Vorgabe oder Erklärung, in der steht, wie bzw. wofür eine Halbwaisenrente zu verwenden ist?

Beispiel:
Mal angenommen, ein Junge hat vor knapp 10 Jahren seinen Vater verloren. Für den Jungen bezahlt das Amt seitdem eine Halbwaisenrente. Die Mutter nimmt dieses Geld, zumindest solange der Junge noch minderjährig ist, und gibt es für gemeinsame Lebenshaltungskosten (hauptsächlich aber Kleidung, Freizeitaktivitäten etc. für das Kind) aus, da ihr eigenes Einkommen aus ihrem Halbtagsjob bei weitem nicht ausreicht! Kein Luxus, keine Reisen, nichts besonderes - es geht halt gerade so. Der Junge erhält ca. 25 EUR Taschengeld zur freien Verfügung.
Dann, mittlerweile 22 Jahre alt, verlangt der Junge die Herausgabe der gesamten Halbwaisenrente aus der Zeit als er minderjährig war, da das Geld ja ihm allein zustehen würde…

Gibt es dafür irgendeine rechtliche (oder moralische) Grundlage? Wie war das vom Gesetzgeber ürsprünglich gedacht?

Hallo,

die Halbwaisenrente ist gedacht zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Es ist kein zusätzliches Taschengeld.

Viele Grüße

Iris

Hallo,

die Halbwaisenrente ist gedacht zur Sicherung des
Lebensunterhaltes.
Es ist kein zusätzliches Taschengeld.

das beantwortet ja nicht die Frage, ob das geld in das allgemeine Haushaltsbudget des verbliebenen Elternteils einfließen darf und somit auch zur Deckung dessen Lebensunterhaltes verwendet werden kann.

Der Kater

Hallo,

die Halbwaisenrente ist gedacht zur Sicherung des
Lebensunterhaltes.

das beantwortet ja nicht die Frage, ob […] auch zur Deckung dessen
Lebensunterhaltes verwendet werden kann.

exakt diese frage sehe ich oben beantwortet.

Hallo…?!

die Halbwaisenrente ist gedacht zur Sicherung des
Lebensunterhaltes.

das beantwortet ja nicht die Frage, ob […] auch zur Deckung dessen
Lebensunterhaltes verwendet werden kann.

exakt diese frage sehe ich oben beantwortet.

Aber auch nur weil Du hier geschcikt in den Zitaten rumgekürzt hast. Die erste Antwort war ja „ist zur Sicherung des Lebensunterhaltes gedacht“, die Rückfrage war, „für wessen L. denn nun genau“. Ich würde auch denken, dass es heißen soll, das die Halbwaisenrente ausschließlich für den Lebensunterhalt des Halbweisen gedacht ist, aber so deutlich kam das nicht raus, die Rückfrage hat hier durchaus Berechtigung…
Womit sich für mich natürlich schon die Frage stellt, ob der Halbwaise hier Anspruch auf Nachweise hat.

Greetz, Bommel

glaubst du wirklich, dass der überlebende elternteil und das kind getrennte haushalte führen müssen? das ist sehr realitätsfern.

Hallo (

Hallo (

hallo,

wenn ich mir vorstelle, eines tages wird jemand vorstellig und verlangt nach belegen, wohin die HWR geflossen ist…
enorm.

dann sollten dazu belege zurückgereicht werden, aus denen hervorgeht, wie hoch die einbußen z.b. an gehalt waren, weil xy sich um die halbwaise gekümmert hat.

interessiert mich auch, wem das geld de jure nun gehören soll. ich würde unsere beiträge schon mal auf mein sparbuch packen, falls die kinder später rückfordern.
*schudder*

tilli

Hallo (

hallo,

wenn ich mir vorstelle, eines tages wird jemand vorstellig und
verlangt nach belegen, wohin die HWR geflossen ist…
enorm.

Dein Rechtsempfinden in Ehren. Warum sollten Elternteile, die das geld Ihrer Kinder zweckentfremdet haben könnten, nicht um Auskunft ersucht werden können?

dann sollten dazu belege zurückgereicht werden, aus denen
hervorgeht, wie hoch die einbußen z.b. an gehalt waren, weil
xy sich um die halbwaise gekümmert hat.

Diese Aussage ist völlig abwegig! Derartige sog. „Opportunitätskosten“ halte ich in diesem Fall nicht für anrechenbar, da ja sonst Eltern grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch gegen ihre Kinder hätten.

interessiert mich auch, wem das geld de jure nun gehören soll.

Da interessiert uns die gleiche Antwort!

ich würde unsere beiträge schon mal auf mein sparbuch packen,
falls die kinder später rückfordern.
*schudder*

Gibs einfach im Sinne Deiner Kinder aus, dann ist doch alles im Lack…

T.

Vielen Dank für eure doch recht unterschiedlichen Meinungen! Bitte alle Streitereien einstellen, ihr helft mir damit nicht weiter!

Ein essentieller Teil der Frage ist gewesen, ob es irgendwo etwas Schriftliches gibt, das die Verwendungsbestimmung der Halbwaisenrente erläutert.
Kann jemand dazu was sagen?

Hallo (unterhalt von einem nicht mehr lebenden elternteil.

ohne gruß & ende

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hallo,

es gibt keinen streit.
für das „schriftliche“ siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Halbwaisenrente

zitat:
_Eine Waisenrente ist eine Dauerzahlung der gesetzlichen Sozialversicherung (gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung) oder im Versorgungsrecht (nach den §§ 38 ff. Bundesversorgungsgesetz), die im Falle des Todes des Rentenberechtigten an dessen Kinder – und unter Umständen auch an andere Angehörige – gezahlt wird). Sie dient dem Ausgleich der nicht mehr zu leistenden Unterhaltsbeiträge des Verstorbenen. _

schöne grüße
ann

Hallo

Na mir ging es ja darum, ob die Halbweisenrente genutzt werden
darf, um verbliebenem Elternteil und Kind gemeinsam den Urlaub
zu finanzieren. Dazu wollte ich Deine Antwort.

aber: dann muß die HWR ja enorm hoch sein. Die Halbwaisenrente steht der HW zu, um damit Unkosten für Unterhalt und Ausbildung bezahlen, resp. bezahlt zu kriegen.

Ob dann noch was überbleibt für die Reisen der anderen?

tilli

Hallo

aber: dann muß die HWR ja enorm hoch sein. Die Halbwaisenrente
steht der HW zu, um damit Unkosten für Unterhalt und
Ausbildung bezahlen, resp. bezahlt zu kriegen.

Ob dann noch was überbleibt für die Reisen der anderen?

Du weichst der Frage aus…

Hallo
vielleicht kommt Dir ja nun mal ein Gruß über die Tasten…?!

die chance hast du bis auf weiteres verspielt.

Ob das wohl für Dich spricht…?!

Na mir ging es ja darum, ob die Halbweisenrente genutzt werden
darf, um verbliebenem Elternteil und Kind gemeinsam den Urlaub
zu finanzieren.

wenn du dir freundlicherweise noch einmal das ursprungsposting
zu gemüte führst:
/t/verwendung-von-halbwaisenrente/4981927

Ursprungsposting hin oder her, das ist hier ja ein Diskussionsforum, und wenn sich jemand einklinkt, der das ein oder andere Detail genauer erörtert haben will, sollte das ja kein Problem sein.

das verhalten des jungen mannes aber, der die herausgabe der
gesamten in der fraglichen zeit gezahlten HWR verlangt, ist
arg daneben.

Da gebe ich Dir Recht, er dürfte scheitern.

wie würde er denn rückwirkend seinen anteil am unterhalt
bemessen wollen, den er nach (theoretischer) herausgabe der
HRW der mutter zu erstatten hätte?

Vergleiche, Statistiken, Hochrechnungen, ich sehe darin keine sonderliche Herausforderung…

betrachte die HWR einfach als
kindes unterhalt von einem nicht mehr
lebenden elternteil.

Auch hier darf im Falle eines Missbrauichsvorwurfes doch wohl Rechenschaft, bzw. Rück- oder Auszahlung verlangt werden?!
Bleib locker, und gib wenigstens noch zu, dass Du zur Frage nichts sagen konntest…

T.

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Ein essentieller Teil der Frage ist gewesen, ob es irgendwo
etwas Schriftliches gibt, das die Verwendungsbestimmung der
Halbwaisenrente erläutert.
Kann jemand dazu was sagen?

Hallo,

viel mehr als Ann dazu geschrieben hat, gibt es eigentlich nicht zu sagen/ schreiben. Und daraus ergibt sich eigentlich schon alles: Die Halbwaisenrente ist für den Unterhalt des Kindes gedacht, kann aber - schon alleine in Anbetracht der Höhe - nur Unterhaltszuschussfunktion haben. Die Betonung liegt hier auf „gedacht“, eine genaue - und ggf. einklagbare - Bestimmung zur Verwendung gibt es nicht.

Nach dem, was Du eingangs geschrieben hast, hat doch aber die Mutter genau das gemacht: Sie hat das Geld für Kleidung, Aktivitäten etc. des Kindes ausgegeben, zudem hat das Kind auch Taschengeld bekommen. Und zu viel mehr reicht eine Halbwaisenrente gewöhnlich auch nicht. Und wenn man dann noch das Essen des Kindes u.ä. dazu rechnet, wird die Halbwaisenrente kaum gereicht haben. Aber da die Mutter ja auch zum Unterhalt des Kindes beiträgt bzw beitragen soll, gab’s eben auch nur eine Halbwaisenrente und nicht die höhere Vollwaisenrente.

Irgendwie macht mich die Anfrage echt stutzig: Man stelle sich vor, die Kinder überwerfen sich irgendwann mit der Mutter oder es gibt sonst irgendwie Streit. Und dann beginnt man z.B. eine Halbwaisenrente, die an die Mutter als Erziehungsberechtigte bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ausgezahlt wurde, im Nachhinein auf Jahre zurück von der Mutter einzufordern, weil man meint, dass diese Gelder möglicherweise „zweckentfremdet“ eingesetzt bzw. nicht im ausreichenden Umfang für das Kind ausgegeben wurden … (Kopfschüttel) Und dies vielleicht noch, weil nicht die volle Halbwaisenrente als Taschengeld ausgezahlt wurde?? (Noch mehr Kopfschüttel) Und dann soll die Mutter nach Jahren womöglich auch noch nachweisen, wofür die Rente verwendet wurde??? (Ich komme aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr raus …)

Sorry, aber das waren die ersten Gedanken, die ich beim Lesen hatte und die wollte ich jetzt einfach mal loswerden.

Ich denke, wir befinden uns eher im Unterhaltsrecht, wonach - meines Wissens - die Eltern/ Erziehungsberechtigten zum Unterhalt des Kindes verpflichtet sind. Aber eine Unterhaltsverletzung im Nachhinein noch geltend zu machen? Da bin ich Laie, ich denke aber mal, dass das wohl eher ausgeschlossen sein dürfte. Hierzu muss ich aber - wenn dem so ist - auf die entsprechenden Experten verweisen.

Gruß,
Robert

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Dann, mittlerweile 22 Jahre alt, verlangt der Junge die
Herausgabe der gesamten Halbwaisenrente aus der Zeit als er
minderjährig war, da das Geld ja ihm allein zustehen würde…

Das hat er sich aber böse vergaloppiert. Für diesen Anspruch gibt es keinerlei Grundlage.