Verwendung von Markennamen

Hi zusammen,
ab wann wird das Verwendung von Markennamen riskant: wenn jemand z.B. im Facebook ein Pseudonym verwendet wie „Nutze-Gern-Youtube“ oder „Spiele-Gern-Minecraft“ verletzt er damit schon Markenrechte? Er gibt sich ja damit nicht als der Markeninhaber aus, verwendet sie aber in seinem Community-Namen.
Zu heiß?

Grüße, Mike

Ich würde es auf keinen Fall riskieren wollen :heavy_exclamation_mark:

Einfach mal Wikipedia zum Thema Markenschutz lesen.
Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass man offiziell im Namen der Marke handelt.
Das kann bei einem Namen wie z. B. „i-love-minecraft“ oder ähnlich so verstanden werden.
Ich rate jedenfalls streng davon ab.

Nur mal so als Beispiel:
Ein Freund hatte sich den Domainnamen „volksbank.com“ zugelegt und dort eine Bank (wo man drauf sitzen kann) abgebildet.
Ein paar Tage später kam dann die Abmahnung ins Haus geflogen.
Begründung: Er hätte wissen müssen, dass Volksbank ein geschützter Begriff der gleichnamigen Bank in Deutschland ist. Ja, er hat verloren und musste bezahlen!
Das kann man direkt mit den Namen in andere Netzwerken etc. vergleichen, bin ich der Meinung.
Ich bin zwar kein Medienanwalt etc. aber FINGER WEG lautet mein Rat.

Naja, das mit Volksbank.com ist ja auch echt heiß. Das hätte man kommen sehen müssen. Was aber, wenn er nur einen Facebook-Account gehabt hätte mit dem Namen Volksbankkunde99? Dann hätte er zwar immer noch den Markennamen in seinem persönlichen Pseudonym verwendet, aber es hätte keine Verwechslungsgefahr bestanden. Darauf wollte ich ja hinaus. Es gibt schließlich auch hunderte Youtuber, die irgendwas von großen Marken im Namen haben, Lego-Fatzke oder Foenbenutzer usw. Hier hätte ich halt gern gewusst, ob man das so darf.

Aha … tja, dann würde ich sagen, da es ja soooo viele Leute ungefährdet tun, kann man es wohl machen :innocent: Wichtig ist, so denke ich, ist das Thema direkte Verwechslunggefahr und die Thematik mit dem „Eindruck einer offiziellen Zusammenarbeit / Zugehörigkeit“.