Hallo zusammen,
derzeit sieht man häufig an Fahrzeugen und auch an Gebäuden (Balkons, Fenstern, Flaggenmasten) die deutsche Nationalflagge mit dem Bundesadler in der Mitte. Dabei handelt es sich teils um die Bundesdienstflagge (Wappen mit schwarzem Rand) oder um die Nationalflagge mit Bundeswappen (Wappen mit weißem Rand).
Ich gehe mal davon aus, dass 99,9% der Menschen, die solche Flaggen raushängen/am Fahrzeug befestigen, gar nicht wissen, dass man diese Flaggen als „Normalbürger“ nicht verwenden darf.
_OWiG § 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
- das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den
entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
- eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich,
die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden._
Siehe auch http://www.dirkpaeffgen.de/flaggen/dienstflaggen.htm
Was mich nun interessieren würde: Wird das tatsächlich irgendwo verfolgt?
Ein befreundeter Polizeibeamter sagte mir, dass es in seinem Dienstbereich nicht verfolgt wird, den Beamten seien die Unterschiede der Flaggen gar nicht im Einzelnen bekannt, es werde nur bezüglich Verkehrssicherheit kontrolliert.
Aber das muss ja nicht überall so sein.
Grüße
Sebastian