Verwendung von Nationalflaggen mit Bundeswappen

Hallo zusammen,

derzeit sieht man häufig an Fahrzeugen und auch an Gebäuden (Balkons, Fenstern, Flaggenmasten) die deutsche Nationalflagge mit dem Bundesadler in der Mitte. Dabei handelt es sich teils um die Bundesdienstflagge (Wappen mit schwarzem Rand) oder um die Nationalflagge mit Bundeswappen (Wappen mit weißem Rand).

Ich gehe mal davon aus, dass 99,9% der Menschen, die solche Flaggen raushängen/am Fahrzeug befestigen, gar nicht wissen, dass man diese Flaggen als „Normalbürger“ nicht verwenden darf.

_OWiG § 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt

  1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den

entsprechenden Teil eines Landeswappens oder

  1. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes

benutzt.

(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich,

die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden._

Siehe auch http://www.dirkpaeffgen.de/flaggen/dienstflaggen.htm

Was mich nun interessieren würde: Wird das tatsächlich irgendwo verfolgt?

Ein befreundeter Polizeibeamter sagte mir, dass es in seinem Dienstbereich nicht verfolgt wird, den Beamten seien die Unterschiede der Flaggen gar nicht im Einzelnen bekannt, es werde nur bezüglich Verkehrssicherheit kontrolliert.

Aber das muss ja nicht überall so sein.

Grüße
Sebastian

Hallo,

Was mich nun interessieren würde: Wird das tatsächlich
irgendwo verfolgt?

woher ich es habe und wie rechtsverbindlich das ist, weiß ich nicht, aber als Ausdruck nationaler Verbundenheit wird die Verwendung der Dienstflagge geduldet.

Gruß,
Christian

Hallo,

also so wie es aussieht, wird wohl waehrend der WM ein Auge zugedrueckt:

[http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_189134/Internet/Co…](http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_189134/Internet/Content/Themen/Fussball-WM 2006/Medienspiegel/WM Kolummne GA WMKoordinator3.html)

Wie es sonst aussieht, wei"s ich nicht.

Gru"s Kati

Anne Frank
hallo sebastian,

ok, nicht wundern über den betreff, das ist nicht off-topic…ich denke nur, dass solcherlei:

OWiG § 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
[…]

den statistisch gemittelten polizeibeamten überfordert wenn man noch nicht einmal das tagebuch der anne frank dem titel nach kennt. und da verlangst du die unterscheidung eines so komplexen gebildes mit schwarz-rot-gelben streifen und unterschiedlich gerahmten bundesadler?

stefan

Schwachsinn…
Also mir isses lieber, wenn unsere Gesetzeshüter die StVO kennen, als dass sie irgendwelche Tagebücher lesen, die Du für ne Pflichtlektüre hältst. Mannomann…

hallo markus,

vielen dank für deine ausgewogene bewertung meines beitrages. ganz klar, vorgänge wie 33-45 oder was nach 45 in ostdeutschen gefängnissen ablief, da ists mir auch sehr viel wichtiger, dass ein gesetzeshüter sich auf geschriebe buchstaben berufen kann, weil er sie so gut auswendig kann. was soll da lesen oder gar denken helfen?

noch dazu ‚irgendwelche tageücher‘, die im vergleich zur StVO sowohl literarisch als auch in ihrer gesamtkulturellen bedeutung verschwinden.

da zitiere ich dich gerne: mannomann…sorry war mein fehler, ich vergas wo ich hier überhaupt bin und was ich mir da überhaupt einbilde gar bücher als wichtig darzustellen die für DICH ja irgendwelche sind. werde mich demnächst bei derlei ZUVOR an dich wenden, damits nicht nochmal passiert; hoffentlich hast du verständnis für gewisse altlasten meiner erziehung, wenn ich meine beiträge hier mit einer anrede und wie jetzt mit einem abschluss versehe,

danke,

stefan

Wenn man mal die Deutsche Fahne mit Bundesadler mit einer Behördlichen Bundesdienstflagge vergleicht, dann wird man feststellen das der Adler nicht zentriert sitzt sondern näher Richtung Fahnenmast versetzt ist. Somit kann niemand jemanden zur Verantwortung ziehen da es diese Fahne formell gar nicht gibt. Somit auch nicht geschützt ist. Höchstens durch ein Copyright.

Mal lesen:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/sich_o/…

Gruß,
Christian

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