Hallo,
am 01.01.2010 endete mein Mietvertag. Mein Vermieter und ich haben eine Vorbegehung durchgefuehrt bei der einiges bemaengelt wurde. (die zugetuebelten Loecher sind sichtabr, unsaubere Ausfuehrung von Malerarbeiten)Ich bin mir aber auch nicht sicher ob ich ueberhaupt irgendwelche Malerarbeiten in meiner Wohnung durchfuehren musste, ist das nicht alles Aufgabe des Vermieters nach den neuen Rechtsprechungen? Am 30.12. wurde dann die Schluesseluebergabe vereinbart. Der Vermieter bemaengelte dabei weiterhin die angeblich nichtdeckenden Malerarbeiten und forderte von mir vor Ort einen Schadensersatz. Ich hatte nicht die ganze Wohnung gemalert sondern nur an Waenden wo halt die Farbe abgenutzt war oder die Tapete beschaedigt, dabei konnte ich natuerlich nicht den Originalfarbton 1:1 treffen. Trotzdem bin ich der Meinung dass es ordentlich aussah und die Wohnung war auch ansonsten in einem 1a Zustand. Warum auch immer ich habe mich darauf eingelassen, wir haben dann im Abnahmeprotokoll vereinbart das ich einen Schadensersatz zahle. Es steht im Abnahmeprotokoll: -Fuer die malermaessige Nachbesserung der nichtdeckend gestrichenen Waende zahlt Herr X die Summe X bis zum X Schadensersatz-.
Wie vereinbart habe ich das Geld ueberwiesen.
Ich wollte jetzt nach ca 2.Monaten eine Rechnung vom Vermieter haben und damit ueberpruefen ob wie im Vertrag vereinbart entsprechend das Geld verwendet wurde. Der Vermieter kann oder will mir aber keine Rechnung zur Verfuegung stellen mit der Begruendung dieses brauche er nicht zu tun.
Was meint ihr, kann ich weiter auf eine Rechnung bestehen und wenn gar keine Malerarbeiten ausgefuehrt wurden (was ich vermute) das Geld zurueckverlangen?
ich bin zwar kein Anwalt,aber würde Dir empfelen einen zu beauftrgen der sich mit Mietrecht auskennt.
Ich dachte seit dem letzten Jahr muß der Mieter keine
Schönheitsreperaturen mehr machen. Es gibt irgendwo auch ein Urteil des Gerichtshofes.
Mehr weiß ich nicht,viel Glück
ich gehe davon aus dass sie nur auf eine Rechnung bestehen können, wenn sie auch dem Maler den Auftrag gegeben haben.
Inwiefern Sie Malerarbeiten durchführen mussten hängt davon ab was Sie vor dem Einzug mit dem Vermieter vereinbart haben.
Entweder wurde die Wohnung vor dem Einzug fachmänisch renoviert, dann hat der Vermieter das Recht die Wohnung in diesem Zustand zurück zu bekommen,oder Sie haben selbst renoviert dann brauchen Sie auch keine Renovierungsarbeiten durch zu führen,es sei höchstens die Wohnung wäre überdurchschnittlich abgewohnt.
Ich weiß nicht wie hoch die Malerrechnung ist,aber für den Klageweg muss man abwägen ob es sich lohnt.
Ich muss Dir leider sagen, dass ich in puncto Rechtsfragen leider keine Expertin bin.
Zumindest nach _altem_ Recht (also das, was ich kenne) stand die Vereinbarung, wer etwas zu streichen hatte (also ob bei Auszug seitens des Mieters zu renovieren ist oder nicht), im Mietvertrag.
Dies schließt dann leider auch ein, dass es halbwegs „fachmännisch“ gemacht sein sollte. Also, einfach über Beschädigungen in der Wand tupfen oder einzelne beschädigte Flächen streichen geht eigentlich tatsächlich nicht, aus dem von Dir genannten Grund, dass man den Farbton nicht trifft und es nach Flickerei aussieht. Die Idee ist / war, dass der Vermieter die Wohnung ohne Wertverfall gleich weitervermieten kann.
Was es mit einer „neuer Gesetzeslage“ auf sich hat, weiß ich überhaupt nicht. Frage also bitte lieber einen Rechtskundigen.
Normalerweise solltest Du aber schon Anspruch auf eine Rechnung haben, um auszuschließen, dass der Vermieter dein Geld für fremde Zwecke benutzt.
Ich muss Dir leider sagen, dass ich in puncto Rechtsfragen leider keine Expertin bin.
Zumindest nach _altem_ Recht (also das, was ich kenne) stand die Vereinbarung, wer etwas zu streichen hatte (also ob bei Auszug seitens des Mieters zu renovieren ist oder nicht), im Mietvertrag.
Dies schließt dann leider auch ein, dass es halbwegs „fachmännisch“ gemacht sein sollte. Also, einfach über Beschädigungen in der Wand tupfen oder einzelne beschädigte Flächen streichen geht eigentlich tatsächlich nicht, aus dem von Dir genannten Grund, dass man den Farbton nicht trifft und es nach Flickerei aussieht. Die Idee ist / war, dass der Vermieter die Wohnung ohne Wertverfall gleich weitervermieten kann.
Was es mit einer „neuer Gesetzeslage“ auf sich hat, weiß ich überhaupt nicht. Frage also bitte lieber einen Rechtskundigen.
Normalerweise solltest Du aber schon Anspruch auf eine Rechnung haben, um auszuschließen, dass der Vermieter dein Geld für fremde Zwecke benutzt.
Hallo, leider kann ich zur neuen Rechtssprechung nichts korrektes Sagen.
Aber das Mietrecht hat sich ja eher zu gunsten des Mieters geändert.
Ich kann dir nur berichten dass wir persönlich schon einen ähnlichen Fall hatten. Ist aber schon eine gute Zeit her. Da ging es darum, dass Türzargen angeblich von uns hätten gestrichen werden müssen (nach 2 Jahre darin wohnen ohne Kinder + Haustiere, nur 2 berufstätige Erwachsene). Um Ärger aus dem Wege zu gehen haben wir auch zuerst die Rechnung bezahlt.
Da wir unserem Vermieter aber auch nicht getraut haben wollten wir die Rechnung sehen. Zuerst hat auch er abgelehnt, dass er angeblich dazu nicht verpflichtet ist. Dann haben wir mit dem Rechtsanwalt gedroht, weil es uns so geärgert hat.
Es kam die Mitteilung, dass er die Rechnug noch nicht zeigen kann, da die Reparatur (Anstrich) noch nicht gemacht worden ist und die Wohnung angeblich noch nicht weiter vermietet ist.
Was wir nicht glauben konnten, dass es eine gute Wohnlage war. Daraufhin haben wir ein Spaziergang um unser ehemalige Wohnung gemacht, die sehr bewohnt aussah. Wir waren zu neugierig und haben geklingelt. Worauf die neuen Mieter sehr freundlich waren und uns die Wohnung gezeigt haben. Es wurde nichts gestrichen. Daraufhin zahlte der Vermieter, wenn auch mit Murren und Gezeter den Betrag von damals doch 280 DM zurück.
Ich habe daraus gelernt, dass ich keine Wohnung mehr miete ohne vorher Bilder zu machen und die Wohnung (wie bei einem Hauskauf) mit dem Vermieter zusammen abzunehmen. Wir sollten auch mal für ein Brandloch in einem Teppich bezahlen (und haben´s dann auch gemacht, da die Beweise fehlten). Das Loch war aber schon vorher da, und während der ganzen Mietzeit stand an dieser Stelle unser Schlafzimmerschrank. Naja was will man machen.
Also nicht locker lassen. Auch ein paar Euro tun gut, wenn man sie wieder bekommt
Hallo, leider kann ich zur neuen Rechtssprechung nichts korrektes Sagen.
Aber das Mietrecht hat sich ja eher zu gunsten des Mieters geändert.
Ich kann dir nur berichten dass wir persönlich schon einen ähnlichen Fall hatten. Ist aber schon eine gute Zeit her. Da ging es darum, dass Türzargen angeblich von uns hätten gestrichen werden müssen (nach 2 Jahre darin wohnen ohne Kinder + Haustiere, nur 2 berufstätige Erwachsene). Um Ärger aus dem Wege zu gehen haben wir auch zuerst die Rechnung bezahlt.
Da wir unserem Vermieter aber auch nicht getraut haben wollten wir die Rechnung sehen. Zuerst hat auch er abgelehnt, dass er angeblich dazu nicht verpflichtet ist. Dann haben wir mit dem Rechtsanwalt gedroht, weil es uns so geärgert hat.
Es kam die Mitteilung, dass er die Rechnug noch nicht zeigen kann, da die Reparatur (Anstrich) noch nicht gemacht worden ist und die Wohnung angeblich noch nicht weiter vermietet ist.
Was wir nicht glauben konnten, dass es eine gute Wohnlage war. Daraufhin haben wir ein Spaziergang um unser ehemalige Wohnung gemacht, die sehr bewohnt aussah. Wir waren zu neugierig und haben geklingelt. Worauf die neuen Mieter sehr freundlich waren und uns die Wohnung gezeigt haben. Es wurde nichts gestrichen. Daraufhin zahlte der Vermieter, wenn auch mit Murren und Gezeter den Betrag von damals doch 280 DM zurück.
Ich habe daraus gelernt, dass ich keine Wohnung mehr miete ohne vorher Bilder zu machen und die Wohnung (wie bei einem Hauskauf) mit dem Vermieter zusammen abzunehmen. Wir sollten auch mal für ein Brandloch in einem Teppich bezahlen (und haben´s dann auch gemacht, da die Beweise fehlten). Das Loch war aber schon vorher da, und während der ganzen Mietzeit stand an dieser Stelle unser Schlafzimmerschrank. Naja was will man machen.
Also nicht locker lassen. Auch ein paar Euro tun gut, wenn man sie wieder bekommt
Hallo,
am 01.01.2010 endete mein Mietvertag. Mein Vermieter und ich
haben eine Vorbegehung durchgefuehrt bei der einiges
bemaengelt wurde. (die zugetuebelten Loecher sind sichtabr,
unsaubere Ausfuehrung von Malerarbeiten) Ich bin mir aber auch
nicht sicher ob ich ueberhaupt irgendwelche Malerarbeiten in
meiner Wohnung durchfuehren musste, ist das nicht alles
Aufgabe des Vermieters nach den neuen Rechtsprechungen?
Das kann man nur beantworten wenn man deinen Mietvertrag kennt.
Am 30.12. wurde dann die Schluesseluebergabe vereinbart. Der
Vermieter bemaengelte dabei weiterhin die angeblich
nichtdeckenden Malerarbeiten und forderte von mir vor Ort
einen Schadensersatz. Ich hatte nicht die ganze Wohnung
gemalert sondern nur an Waenden wo halt die Farbe abgenutzt
war oder die Tapete beschaedigt, dabei konnte ich natuerlich
nicht den Originalfarbton 1:1 treffen. Trotzdem bin ich der
Meinung dass es ordentlich aussah und die Wohnung war auch
ansonsten in einem 1a Zustand.
Du musst die Renovierung nicht von einem Fachbetrieb durchführen lassen. Die Arbeiten müssen aber fachgerecht ausgeführt werden. Die Wände nur teilweise und auch noch in einem abweichendem Farbton zu streichen ist, meiner Meinung nach, nicht fachgerecht.
Warum auch immer ich habe mich
darauf eingelassen, wir haben dann im Abnahmeprotokoll
vereinbart das ich einen Schadensersatz zahle. Es steht im
Abnahmeprotokoll: -Fuer die malermaessige Nachbesserung der
nichtdeckend gestrichenen Waende zahlt Herr X die Summe X bis
zum X Schadensersatz-.
Wie vereinbart habe ich das Geld ueberwiesen.
Ich wollte jetzt nach ca 2.Monaten eine Rechnung vom Vermieter
haben und damit ueberpruefen ob wie im Vertrag vereinbart
entsprechend das Geld verwendet wurde. Der Vermieter kann oder
will mir aber keine Rechnung zur Verfuegung stellen mit der
Begruendung dieses brauche er nicht zu tun.
Was meint ihr, kann ich weiter auf eine Rechnung bestehen und
wenn gar keine Malerarbeiten ausgefuehrt wurden (was ich
vermute) das Geld zurueckverlangen?
Nach meinem Wissen ist Schadensersatz(?) nicht zweckgebunden. Wenn du dir z. B. ein neues Auto kaufst und jemand deinen alten Wagen (den du eh verkaufen wolltest) kaputtfährt musst du dir von der Schadensersatzzahlung nicht wieder ein Auto kaufen sondern kannst mit dem Geld machen was du willst. Hauptsache der Schaden wurde dir ersetzt.
Ich bin aber kein Anwalt. Kommt mir halt nur logisch vor.
Danke schoen
Bitte schön. Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Christian
in der Zwischenzeit habe ich an meinem Vermieter einen Brief versendet mit der Aufforderung mir bis zu einem bestimmten Termin eine Rechnung zukommen zu lassen. Bisher hatten wir nur per EMail kommuniziert. Ich versuche es halt, mal sehen was passiert. Du hast Recht, eigentlich kann man mit dem Schadensersatz machen was man will. (Soweit ich dass im BGH verstanden habe, meine Guete da sieht doch keiner durch)Ich bin aber der Meinung dass wir einen Vertrag abgeschlossen haben in dem genau festgehalten wird, wie mit dem Geld umzugehen ist. Der Betrag wurde gefordert bzw. ich habe den Betrag zur „Verfuegung gestellt“, damit der Vermieter bestimmte Malerarbeiten auszufuehren kann! Wenn dies nicht geschehen ist kann ich wie beim Auto doch zumindest die Mehwertsteuer zurueckverlangen.
Mir geht es nicht wirklich ums Geld.
Mich aergert besonders die Art und Weise wie die Wohnungsabgabe staffgefunden hat. Bei der Begehung wurde ich von oben herab und grosskotzig von der verantwortlichen Person behandelt und ich musste mich wirklich zurueckhalten. Staendig war im Unterton zu vernehmen was mir den einfaellt mit Absicht die Tapete zu beschaedigen!
Die Wohnung habe ich im renovierten Zutsand uebernommen.
Die gemalerten Waende sahen auch nicht aus wie ein Flickenteppich sondern ich habe halt einzelne Waende gestrichen und dann war eben die eine Wand heller als die andere. Das war auch nicht meine erste Wohnung oder Wand die ich gemalert habe und dass sah schon vernuenftig aus. Die schleppten bei der Abnahme gleich einen potenziellen Nachmieter an der staendig im weg rumstand und diese ganze Diskussion vor Ort mitbekam. Normalerweise lasse ich mir soetwas nicht gefallen aber wie so haeufig steht man bein einer Wohnungsuebergabe unter Druck. (ich habe meine Wohnung aufgeloest da ich ins Ausland umgezogen bin)
Naja, mal sehen was jetzt passiert.
Wenn Dein Vermieter einen Maler beauftragt hat sollte es auch kein Problem sein Dir eine Rechnung vorzulegen . Sicherlich ist es unmöglich selbst bei der selben Farbe den Ton 100pro zu treffen , weil sich die Wohnung mit der Zeit „abwohnt“ . Die Wandfarbe vergilbt mit der Zeit . Aber wenn man die betroffenen Wände komplett streicht sieht man in der Regel nichts . Ich schätze mal Dein Vermieter hat entweder selbst ausgebessert , einen Maler eventl. "schwarz " beschäftigt , oder er hat gar nichts mehr machen lassen (hab ich auch schon oft gesehen ). Aber meiner Meinung nach , kann er nichts in Rechnung stellen , wo keine Rechnung vorhanden ist . Bin aber kein Anwalt . Ich vermute , der will bloss ein bisschen Extrageld einstreichen . Wenn man jetzt die Wände nicht bloss punktuell ausbessert ( also bloss Dübellöcher , oder Flecken überstreicht ) ,sollte es eigentlich keine Probleme geben .