Verwendung von versehentlich erhaltenen Daten

2 Fragen:
a.) Welche Gesetzte stehen eigentlich einer Veröffentlichung von versehentlich erhaltenen, normalerweise geschützen Daten wie Arztbriefen o.ä entgegen?
b.) macht man sich (gegenüber dem Arzt oder dem Patienten) strafbar, wenn man das tut, obwohl man von diesen aufgefordert wurde, dies zu unterlassen?

Schönes Wochenende!
Bernhard

a.) Welche Gesetzte stehen eigentlich einer Veröffentlichung
von versehentlich erhaltenen, normalerweise geschützen Daten
wie Arztbriefen o.ä entgegen?

es gibt keine „versehntlich“ erhaltenen Daten. Der Betroffne muss immer zugestimmt haben und die Daten müßen immer zweckgebunden genutzt werden.
Wenn also Du „versehentlich“ an Daten kommst und willst sie für irgendwas nutzen - z.B. um sie auf eine WebSite zu stellen … dann begehst Du eine Straftat.

Gesetze: BDSG, jeweilige Datenschutzgesetze der Länder für Behörden

b.) macht man sich (gegenüber dem Arzt oder dem Patienten)
strafbar, wenn man das tut, obwohl man von diesen aufgefordert
wurde, dies zu unterlassen?

Ja.

Chris

Sagen wirs mal so…

den Brief, dass Du das unterlassen sollst, hätte bereits nicht mehr ich geschrieben.

Und es läge eine Rechnung bei.

Und das ist die nette Variante.

Gruß

Peter