Verwendungskontrolle bei Hypothekendarlehen?

Hallo,

kontrollieren die Banken eigentlich, ob ein ausgezahltes
Hypothekendarlehen auch (ueberwiegend) fuer *wohnungswirt-
schaftliche* Zwecke (z. B. Modernisierung) und nicht etwa
zum allgemeinen Lebensunterhalt verwendet wird?

Gruss
Bernd

Hallo Bernd,

nach meinen Erfahrungen interessiert die Banken nicht, was Du mit dem Geld machst. Entscheidend ist denen die Absicherung (also Grundschuld) - dafür gibt es die günstigeren Zinsen.
Anders ist dies bei z.B. KfW-Krediten. Hier muss die Verwedung nachgewiesen werden - also Auszahlung erst bei Vorlage der Rechnung.

Gruß Sera

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Hallo Bernd,
ich wuerde das abhaengig von der Hoehe des Darlehens machen. Bei einer kleinen Finanzierung fuer ein neues Bad, wird sich niemand die Muehe machen und sich das anschauen. Bei einem 6-stelligen Betrag, als Kernsanierung deklariert, wird es schon sein, dass die Verwendung auch geprueft wird, schliesslich bewertet die Bank das Haus i.d.R. nach der Sanierung erneut. Bei KfW-Mitteln muss lueckenlos dokumentiert werden, wofuer das Geld verwendet wird (Rechnungen!!!).
Gruss,
Alfred

Hallo,

üblicherweise ist es so, dass das Darlehen nach Bauabschnitten ausgezahlt wird und der Abschluss der Bauabschnitte gegenüber dem Finanzierer bestätigt werden muss. Üblicherweise geschieht dies durch Bestätigung durch den Architekten/Bauleiter, man kann die Bestätigung aber ggf. auch selbst geben. Es kommt dann darauf an, ob ggf. hierzu die Rechnungskopien verlangt werden. D.h. kontrolliert wird schon, man kann aber ggf. tricksen. Man sollte sich dabei allerdings der Strafbarkeit eines solchen Vorgehens bewusst sein. Da kann von Urkundenfälschung bis hin zum Betrug alles drin sein.

BTW: Wir haben unsere Finanzierung von einer großen Versicherung erhalten, die gegenüber Endkunden eigentlich nicht als Baufinanzierer auftritt (die müssen ja das Geld der Lebensversicherungen anlegen um Rendite zahlen zu können). Wie es der Zufall so wollte, wohnte der zuständige Sachbearbeiter im Nachbardorf und kam täglich fast bei uns an der Haustür vorbei. Da hat er dann einfach mal vorbei geschaut, und der Papierkrieg war dann nur noch Formsache, er konnte ja selbst sehen, was da passierte. Hätten wir allerdings krumme Touren versuchen wollen, wären diese so natürlich sofort aufgefallen.

Gruß vom Wiz

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Hallo Bernd,
also ich habe mal im Kollegenkreis nachgefragt:
bei den meisten (Raiffeisen / Sparkasse / Genossenschaftsbanken) läuft das so ab, dass man eine Rechnungskopie bei der Bank einreicht und die Bank dann die Überweisung an den Empfänger (Baufirma ect.) durchführt.
Selber kriegt man nix aufs Konto ausser man weist nach, dass man die Rechnung bereits selbst bezahlt hat und danach dann praktisch zur „Erstattung“ einreicht
grüsse
dragonkidd

Hallo,

wir haben uns ja auch gerde erst ein altes Haus gekauft und sanieren selber!

Die Bank hat uns bei Fälligkeit den Kaufbetrag und die Hälfte der Kreditsumme für die Sanierung auf das normale Girokonto überwiesen! Wir haben dann vom Girokonto aus den Kaufbetrag überwiesen und das restliche Geld zur freien Verfügung (Sanierungsarbeiten) gehabt! Dann habe ich diese Woche auf der Bank angerufen und gefragt wie es aussieht wir bräuchten das restliche Geld aus dem Kredit, da meinte die Sachbearbeiterin kein Problem und das Geld war am nächsten Tag auf unserem normalen Girokonto! Ich muss lediglich wenn ich Zeit habe im Lauf der nächsten Woche die bis jetzt gesammelten Kopien von den Rechnungen und Kassenzetteln vorbeibringen! Wir machen ja alles in Eigenregie!

Bei einem Gespräch vorab wurde uns auch gesagt wir sollen den Verbleib des Geldes so gut wie möglich belegen, aber es käme nicht auf 100 Euro an! Wir haben von dem Geld auch Vorhänge und Deko gekauft! Nur das KFW-Darlehen muss man zu 100% nachweisen und damit es da keine Probleme gibt haben wir es zur Anteiligen Bezahlung des Kaufpreises genutzt!

Ach so wir sind bei der Volksbank-Raiffeisenbank!

Gruß Ines

Hallo,
eigentlich dürfte es der Bank (außer bei Neubauvorhaben oder großen Sanierungen/Renovierungen) egal sein, was man mit dem Geld macht, da sie ja als Sicherheit das Haus hat. Aus diesem Grund wird heute auch weniger die Hypothek sondern eher die Grundschuld als Sicherheit eingetragen. (Hypothek vergeht - Grundschuld besteht) - will heißen:
Wenn eine Hypothek bezahlt ist, ist der Eintrag mehr oder weniger hinfällig weil wertlos - für ein neues Darlehen muss eine neue Hypothek eingetragen werden; bei einer Grundschuld besteht die Schuld bis zu ihrer Löschung weiter, so dass jederzeit neu Geld aufgenommen werden kann (so wurde mir das damals erklärt)

Gruß
HaWeThie

Hallo,

eigentlich dürfte es der Bank (außer bei Neubauvorhaben oder
großen Sanierungen/Renovierungen) egal sein,

ist es aber nicht. Wenn das Geld in Erhaltungs- und oder Erweiterungsinvestitionen steckt, wird die Sicherheit ja mutmaßlich auch werthaltiger, was also ein gute Grund für eine Kreditgewährung ist. Der andere Extermfall wäre, daß sich der Kreditnehmer von dem Geld einen teuren Sportwagen kauft und dadurch die Kosten für Benzin, Versicherung und Nebenkosten durch die Decke gehen, so daß das Haushaltseinkommen deutlich belastet wird.

Und nach vielleicht einem Jahr setzt der Onkel den Wagen dann gegen den Baum und ist ohne Fahrzeug evtl. nicht einmal in der Lage, seinen Lebensunterhalt zu finanzierunen, d.h. entweder bricht das Einkommen weg oder es besteht der Bedarf für eine zusätzliche Finanzierung.

Im übrigen ist eine Sicherheit zwar eine schöne Sache, bringt aber im Ernstfall normalerweise nicht den veranschlagten Betrag. Hinzu kommt, daß zwischen Ausfall und Sicherheitenverwertung mitunter Jahre liegen können. Jahre, in denen das Kreditinstitut weder Zinsen noch Tilgung erhält, dafür aber zukünftig aufgrund der Basel II-Kriterien zusätzliche Eigenkapitalkosten hat (Details hier uninteressant).

So oder so wird bei der Kreditvergabe ein Verwendungszweck festgelegt. Eine anderweitige Verwendung stellt einen Vertragsverstoß dar, der sogar zur Kreditkündigung führen kann.

Grß,
Christian