Hallo liebe Experten!
Normalerweise dürfen von einer Person ja keine Videoaufnahmen gemacht werden und auch nicht veröffentlich werden, wenn diese das nicht will.
Wie sieht es aus mit Videoaufnahmen im privaten Bereich - einmal innerhalb der Wohnung, einmal auf dem Grundstück - auf denen man sehen kann, dass die Person etwas beschädigt? Darf man in diesem Fall die Videoaufnahme benutzen, um eine Sachbeschädigung anzuzeigen und zu beweisen?
Es handelt sich hier um Ehepartner, die Kameras sind eigentlich zur Überwachung im Falle eines Einbruchs.
Danke und Gruß
Diva