Verwertbarkeit von Videoaufnahmen

Hallo liebe Experten!

Normalerweise dürfen von einer Person ja keine Videoaufnahmen gemacht werden und auch nicht veröffentlich werden, wenn diese das nicht will.

Wie sieht es aus mit Videoaufnahmen im privaten Bereich - einmal innerhalb der Wohnung, einmal auf dem Grundstück - auf denen man sehen kann, dass die Person etwas beschädigt? Darf man in diesem Fall die Videoaufnahme benutzen, um eine Sachbeschädigung anzuzeigen und zu beweisen?

Es handelt sich hier um Ehepartner, die Kameras sind eigentlich zur Überwachung im Falle eines Einbruchs.

Danke und Gruß

Diva

Naja, grundsätzlich darfst du fremde und öffentliche Grundstücke nicht dauerhaft filmen, auf dem eigenen, selbst genutzten Grundstück darfst du das. (Es gibt auch da Grenzen, Toilette & Co sind sicher tabu) Du solltest dabei Hinweisschilder aufstellen, um fremde Personen darüber zu informieren.

Allerdings: Wenn du jemanden siehst, der grade irgendwas anstellt, dann darfst du das ausdrücklich filmen, aber natürlich auch nur zu Beweiszwecken - wenn das auf Youtube landet, bist du dran!

Das heißt, eine bereits bestehende Anlage (die evtl. sogar im gegenseitigen Einverständnis vor dem Krach aufgebaut wurde) hat belastendes Material erfasst?

Aufnahmen sichern und zur Anzeige bringen.

Es war keine illegale Aufnahme, weil die Anlage ja auch von ihm selber errichtet wurde.
Er weiß, dass sie existiert, er weiß, dass sie aufzeichnet, er weiß, dass seine Noch-Frau Zugriff auf die Daten hat.

Wozu sollen die Aufnahmen denn überhaupt verwendet werden?