Beim Aufräumen habe ich viele alte Original-Bestandspläne von Tiefbauarbeiten (Drainagen usw.) sowie Original-Zeichnungen von Wohnhäusern (Genehmigungspläne) gefunden, die mein Vater (Bau-Ing.) in den 60-ziger Jahren akkurat mit Bleistift bzw. mit Tusche auf Transparentpapier gezeichnet hat. Als Chef eines mittleren Hoch- und Tiefbauunternehmens war das damals selbstverständlich. Diese Zeichnungen lagerte er in einem Schrank im Keller. Jetzt wird dieser Keller jedoch geräumt.
Wenn es meiner Frau nach ginge, würde das ganze Zeug in der Papiertonne verschwinden. Das ist zwar die einfachste Methode sich von Sachen zu trennen, die man jahrzehntelang nicht gebraucht hat, aber gewiss nicht die cleverste.
Die konkrete Frage lautet: Kann ich für diese Pläne u.U. noch eine Art „Aufbewahrungsgebühr“ von den Bauherren verlangen, wenn sie von mir gefragt werden, ob sie noch Interesse an den Original-Planunterlagen haben? Wenn ja, was wäre ein angemessener Preis für einen Plan?
Zum Teil sind es nämlich einzelne Pläne, manchmal aber auch mehrere.
Hallo,
also aus meiner Sicht kannst Du natürlich keinen Cent verlangen. Würde ein solcher Anspruch existieren, ist der lange verjährt.
Aber sei vorsichtig, Dein Vater wird die Leistung nicht umsonst gemacht haben und da stellt sich ganz schnell eine urheberrechtliche Frage…
Ist so ein Plan nämlich bezahlt worden, dann ist nicht unbedingt sicher, was man daraus für Ansprüche hat.
Ich rate deutlich zur Vorsicht, das kann schwer daneben gehen…
Gruß
Hallo Moritz,
ich kann zwar keine fachlich oder juristisch korrekte Antwort geben, aber:
Ich persönlich würde auch Geld bezahlen wenn mir einer die Originalpläne von unserem Haus von 1904 zur Verfügung stellen würde.
Was ich bezahlen würde? Das kann ich nicht so genau sagen.
Aber wenn mir einer den Packen aller Pläne geben würde, dann denke ich wäre ich durchaus bereit einen Hunderter Springen zu lassen.
Aber vorsicht: Es gibt dabei sicherlich einiges an Rechtlichen Problemen.
Ich denke nicht, dass du eine Aufbewahrungsgebühr oder ähnliches verlangen kannst.
Wenn dann würde ich die zum Verkauf anbieten und den einzelnen Hausbesitzern direkt anbieten.
Jegliche Ansprüche die du stellst werden sicherlich zu Problemen führen.
Da würde ich allerdings trotzdem einfach mal einen Anwalt zu fragen wie es rechtlich aussieht, diese zu Verkaufen.
Nicht, dass die Pläne eigentlich schon Eigentum der Hausbesitzer sind und diese nur noch im Keller deines Vaters lagen 
Es sollen manchmal verrückte Dinge geschehen die mn nicht glaubt 
Viele Grüße
Marcel
LOB UND ANERKENNUNG!!!
Danke für die schnelle Antwort. Heute morgen fielen mir noch zwei weitere Institutionen ein, die ich fragen werde: die Architekten- und Ing.-kammer. Mal sehen, was die mir dazu schreiben.
Hallo!
Vielleicht interessiert es Dich :
http://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Praxishinwe…
mfG
duck313
Hallo,
ich nehme an, dein Vater lebt nicht mehr.
Aufbewahrungsfristen sind Rechte.
Wie Anspr. auf Insolvenzgeld, u.v.m.
Diese Art von Rechten müssen vererbt werden. Wird aber meist vergessen.
So haben die Erben kein Recht auf mögl. Auszahlungen der Insolvenz.
So gibt es auch bestimmt ??? keine vererbten Rechte an die Pläne deines Vater, oder???
Viel Erfolg beim Grübeln,
Werner
Dein Vater hat die Pläne als Firmenangehöriger erstellt, somit gehören sie der Firma.
Sollte die Firma seit Jahrzehnten nicht mehr bestehen, dann kann man die Pläne m.E. getrost entsorgen.
Es handelt sich hier um sogenannte Mutterpausen, mit denen wurden Kopien auf Papier hergestellt, welche dann ggf. mit Buntstiften eingefärbt wurden. Diese Kopien wurden dann den jeweiligen Kunden oder Ämtern übergeben, somit sind die Mutterpausen heute wertlos.
Eventuelle nachträgliche Änderungen wurden auf den Papierpausen der Kunden eingetragen, somit entsprechen die Mutterpausen u.U. nicht einmal dem tatsächlichen Stand der Dinge.
MfG
airblue21