Verwertung von TV-Aufnahmen als Archivmaterial

Hallo Wissende,

kann ein öffentlich-rechtlicher Sender genehmigte TV-Aufnahmen z.B. in einer Firma frei als Archivmaterial einsetzen oder hat die Firma da ein Veto-Recht?

Danke schon mal für’s lesen und drüber nachdenken.

t:o)m

Hallo Thomas,

kann ein öffentlich-rechtlicher Sender genehmigte TV-Aufnahmen

  • erst einmal ist es egal, ob ö-re. oder priv., Sender ist Sender und Presse ist auch Presse. Da gibt es keinen Unterschied.

z.B. in einer Firma frei als Archivmaterial einsetzen oder hat
die Firma da ein Veto-Recht?

Und genau hier gilt es zu differenzieren:

  • WER hat die Aufnahmen genacht? Urheberrecht und Vertragsrecht
  • In WAS für einem Zusammenhang sollen diese evnentuell gesendet werden? --> Vertragsrecht, Urheberrecht, Presserecht?

Ohne diese Antworten leider keine Aussage :wink:

Gruß
der Alex