Hallo lebe Mietrechtexperten,
ich habe kürzlich die Kündigung meiner gemieteten Wohnung wegen Hinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit erhalten (fristgerecht). Das Haus ist ansonsten leer, gewerbliche Einheiten wurden bereits gekündigt und andere Mieter als mich gibt es nicht. Allerdings habe ich starke Zweifel, ob der angegebene Grund „Sanierung“ hier einem Kündigungsgrund entspricht, da das Haus bereits per Internet als generalsaniert wieder zum Verkauf angeboten wird. Muß der Vermieter angeben, was er im einzelnen in meiner Wohnung sanieren will oder Berechnungen bzgl der Wirtschaftlichkeit erstellen, sozusagen als Nachweis? Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses hat er bereits mit der Kündigung widersprochen, was für mich den Verdacht nährt, ich soll wegen des geplanten Verkaufs elegant entmietet werden? Wirtschaftliche Not des VM besteht übrigens nicht, er gilt als stadtbekannter Investor.
Herzlichen Dank für Eure Antworten!!!
