Verwertungskündigung wegen Verkauf?

Hallo! Ich habe eine Eigentumswohnung seit 2002! Diese ist nach kurzer Eigennutzung vermietet! Im Feb. 2010 habe ich ein neues Mietverhältnis abgeschlossen. Seit dieser Zeit hat sich mein Gesundheitszustand nachweislich verschlechtert. (rückwirkende Gewährung der Rente & Schwerbehinderung von 60 auf 90%)! Aus psychischen Gründen kann ich den Stress (u.a. Wasserschaden) mit dem Verwalter nicht mehr bewältigen.
Nun hatte ich unerwarteter Weise die Möglichkeit die Wohnung zu verkaufen. Innerhalb von 2 Tagen kam es zum Vertrag! Käufer wollte Mietverhältnis nicht übernehmen. Der Vertrag sagt aus, dass ich für die Räumung der Wohnung durch den Mieter zu sorgen habe.
Nun wollte ich kündigen, stellte jedoch fest, dass ich nicht auf Eigenbedarf kündigen kann. Ich verfasste eine Mietaufhebungsvereinbahrung. Diese wurde bis jetzt nicht vo Mieter unterschriebn.
Die Frage: Kann ich eine Verwertungskündigung schreiben, da ein Verkauf mit Mieter nicht möglich gewesen wäre und nur so die Wohnung verkauft werden kann.

Könnte der Käufer theoretisch unmittelbar bei Besitzübergang (Bezahlung des Kaufpreises), auf Eigenbdeadrf kündigen? (Wäre wohl Notlösung)! Ich musste dann wohl eine Vereinbarung unterschreiben, dass ich für alle entstehenden Kosten bis Auszug aufkommen würde?

So einfach ist das mit der Verwertungskündigung nicht. Sofern bei einer Verwertungskündigung Zweifel bestehen, sollte man einen örtlichen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt um Rat fragen, wie die Tendenz bei der Beurteilung solcher Fragen bei den örtlich für Mietrecht zuständigen Gericht ist.

Günstig wäre z. B. der Fall der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Vermieters. Ist der Vermieter verschuldet und könnte die unvermietete Eigentumswohnung z. B. für 250.000 EUR verkaufen und die vermietete Wohnung nur für 100.000 EUR, dann ist dies eine gute Grundlage für eine Verwertungskündigung und auch in der gerichtlichen Beurteilung erfolgsversprechend.

Der Käufer könnte auf Eigenbedarf kündigen, muss diesen jedoch nachweisen. Die erwähnte Vereinbarung mit dem Käufer sollte auf keinen Fall unterschrieben werden. Wenn kein Auszug erfolgt, weil eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist, gibt es echte Problem.

Danke für die Antwort. Fakt ist: Ich kann nicht kündigen. Darüber bin ich erst einmal sauer, weil es noch Thema beim Notra war. Er hätte uns darauf aufmerksam machen müssen. Der Käufer kann auf jeden Fall Eigenbedarf nachweisen. Darum geht es nicht. Ich werde die Wohnung niemals mehr verkaufen können. Dies war ein absoluter Glücksfall. Dann unterschreibe ich lieber die Vereinabrung zahle gerne nochmals 5000€ bis zur Räumung und habe dann ruhe!
Die Frage war, ab wann der Eigentümer kündigen kann. Reicht es wenn er Besitzer ist? Oder muss er dafür schon EIgentümer sein?

Er muss Eigentümer der Wohnung sein.

Sorry santiago,

dafür bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner. Aber ich sehe, dass Du schon Antworten bekommen hast.
Grüße von padre

Hallo! Ich habe eine Eigentumswohnung seit 2002! Diese ist nach kurzer Eigennutzung vermietet! Im Feb. 2010 habe ich ein neues Mietverhältnis abgeschlossen. Seit dieser Zeit hat sich mein Gesundheitszustand nachweislich verschlechtert.
(rückwirkende Gewährung der Rente & Schwerbehinderung von 60 :auf 90%)! Aus psychischen Gründen kann ich den Stress (u.a. Wasserschaden) mit dem Verwalter nicht mehr bewältigen.

Nun hatte ich unerwarteter Weise die Möglichkeit die Wohnung zu verkaufen. Innerhalb von 2 Tagen kam es zum Vertrag! Käufer wollte Mietverhältnis nicht übernehmen. Der Vertrag sagt aus, dass ich für die Räumung der Wohnung durch den Mieter zu sorgen habe.

Nun wollte ich kündigen, stellte jedoch fest, dass ich nicht auf Eigenbedarf kündigen kann. Ich verfasste eine Mietaufhebungsvereinbahrung. Diese wurde bis jetzt nicht vom Mieter unterschriebn.
Die Frage: Kann ich eine Verwertungskündigung schreiben, da ein Verkauf mit Mieter nicht möglich gewesen wäre und nur so die Wohnung verkauft werden kann.

Könnte der Käufer theoretisch unmittelbar bei Besitzübergang (Bezahlung des Kaufpreises), auf Eigenbdeadrf kündigen? (Wäre wohl Notlösung)! Ich musste dann wohl eine Vereinbarung unterschreiben, dass ich für alle entstehenden Kosten bis Auszug aufkommen würde?