Verwertungsrecht bei Veröffentlichung abgetreten?

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe immer wieder Texte auf http://gedichteseite.de eingestellt, und stelle mir nun die Frage, ob ich dabei achtlos Nutzungsrechte (die über die unmittelbare Veröffentlichung dort hinausgehen) abgetreten habe.
Da die Seite inzwischen nicht mehr besteht, kann ich auch nicht dort fragen.
Ich denke, es läuft auf zwei konkrete Fragen hinaus:

  • Bin ich als Konsument davor geschützt, meine Rechte arglos abzutreten, oder muß ich mich auf den Totalverlust gefaßt machen?

  • Wie komme ich an die Nutzungsbedingungen/AGBs dieser konkreten Seite, die es nicht mehr gibt?

Danke voraus!

Hallo Jetcra!

Das ist nicht so einfach zu beantworten, eben weil mir die AGBs fehlen.
Wenn man auf die neue Seite geht, steht dort nur, dass die Gedichte im Rahmen des Forums genutzt werden.
Ich sehe die Problematik im Satz: „Die Seite nicht mehr besteht.“
In diesem Fall vermute (!) ich, dass damit auch keine weiteren Nutzungsrechte mehr bestehen, aber wirklich sicher bin ich mir nicht.
Ich habe versucht, über eine Wayback-maschine (also eine Seite, die Webseiten archiviert) an die AGBs zu kommen. Leider vergeblich.
Sie können aber versuchen, mit eben dieser Wayback-Maschine die Telefonnummer zu bekommen und dort anrufen.

Sorry, mit mehr kann ich nicht dienen.

LG
Michael Vogl

Ich denke, es läuft auf zwei konkrete Fragen hinaus:

  • Bin ich als Konsument davor geschützt, meine Rechte arglos
    abzutreten, oder muß ich mich auf den Totalverlust gefaßt
    machen?

  • Wie komme ich an die Nutzungsbedingungen/AGBs dieser
    konkreten Seite, die es nicht mehr gibt?

Danke voraus!

Hallo!

Um sagen zu können, ob und in wie weit du irgendwelche Nutzungs- und Verwertungsrechte abgetreten hast, müsste man tatsächlich die AGB´s der entsprechenden Seite einsehen. Da aber diese Seite nicht mehr existiert, sollte auch die Rechtevergabe hinfällig sein.

Du kannst aber mal den Besitzer anschreiben, ob er noch AGB´s vorliegen hat, die er dir zukommen lassen kann. Die Adresse des Besitzers kannst du online bei der DeNIC erfragen.

Die Seite „gedichteseite.de“ hatte als Admin-C einen gewissen Herrn Richter, die Nachfolgeseite „gedichteseite.net“ hat eine gewisse Frau Boehm-Sturm als Admin-C eingetragen. Sollte diese neue Seite einfach deine Gedichte übernommen haben, so steht hierbei eine eventuelle Urheberrechtsverletzung im Raum, da du eventuell nur mit der alten Seite eine Nutzungsvereinbahrung hattest, mit der neuen Seite wahrscheinlich jedoch nicht.

Aber mal eines am Rande: das einzige Recht, welches du „abtreten“ kannst, ist ein Nutzungs- und Verwertungsrecht. Das Urheberrecht als solches kann man dir auch nicht gegen Geld und gute Worte streitig machen und du könntest es (zumindest in Deutschland) nicht verkaufen/weiterveräußern. Das Urheberrecht erhältst du in dem Moment, in dem ein Werk geschaffen wird. Und das musst du im Gegensatz wie in anderen Ländern (z. B. den USA) auch nicht explizit beantragen.

Ich hoffe, ich konnte dir ein bissl weiterhelfen.

Hallo jetrca (wo kommen denn bloß diese irren Namen her),

Also, wie die alten Bedingungen bei diesem eingestellten Forum lauteten, weiß ich natürlich nicht - die könntest du dir aber sicherlich schicken lassen, von den Betreibern der neuen Seite, das scheint ja ein Nachfolger zu sein.

Dort (auf der neuen Website) findet sich, das wirst du gesehen haben, folgender Passus:
„2. Einräumung von Nutzungsrechten
Mit dem Erstellen eines Beitrags erteilst du dem Betreiber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Recht, deinen Beitrag im Rahmen des Boards zu nutzen.
Das Nutzungsrecht nach Punkt 2, Unterpunkt a bleibt auch nach Kündigung des Nutzungsvertrages bestehen.“

Da steht ja immerhin „im Rahmen des Boards“, was alle sonstigen Nutzungen im Grunde ausschließt, also z.B. deine Gedichte irgendwie zu verkaufen oder auch nur abzudrucken.

Ganz generell belässt dir das deutsche Urheberrecht relativ viel Kontrolle über deinen Output, d.h. niemand ist berechtigt, deine „Werke“ ohne deine Erlaubnis zu publizieren (heißt auch =ins WWW zu stellen) und schon gar nicht irgendwie zu verändern.

Also, ich würde die von *.net mal nach den alten AGB fragen, das scheinen keine Ganoven zu sein.

Viel Spaß beim Dichten
Wr

Bei der Denic - http://www.denic.de/ - kannst du dir Name und Anschrift des Domaininhaber holen. Schicke ihm ein Einschreiben in dem du sämtliche Nutzungsrechte die du auf Grund deiner Veröffentlichungen auf dem Portal ggf. eingeräumt hast widersprichst. Ein Urheber hat jederzeit das Recht, eingräumte Nutzungsrechte wieder zu entziehen.
Erst recht, wenn er für die Nutzung keine Vergütung erhält.

Gruß
Formator

In Deutschland bist du automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Jedoch solltest du genau das in irgendeiner Form nachweisen können.

Danke&Gruß, Jetrca

In Deutschland bist du automatisch durch das Urheberrecht
geschützt. Jedoch solltest du genau das in irgendeiner Form
nachweisen können.