Verwertungsrecht contra Urheberrecht

Hallo,

ich schildere mal einen fiktiven Fall.

Ein Angestellter übernimmt im Rahmen seines Arbeitsvertrages die Erstellung und Verfassung einer Konzeption. Ihm gehörten die Urheberrechte. Klar. Das Verwertungsrecht liegt beim Arbeitgeber. Auch klar.

Nun meine Frage:
Kann der Arbeitgeber dem Angestellten die nebenberufliche und/oder private Nutzung der Konzeption erlauben? Auch zB die Benutzung einiger Bilder oder Formulare oder ähnliches des Konzeptes für eine private Veröffentlichung?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung

Hallo

Ist die Frage wirklich, ob der AG es dem AN erlauben darf? Oder geht es darum, ob er es ihm verbieten darf?

Gruß,
LeoLo

Es geht um das Erlauben.

Oft geht es ja bei Rechten auch um „Verbotenes“. Der Arbeitgeber möchte sich bestimmt nicht in eine Situation bringen, die seine Position verschlechtert.

MOD – verschieben?
Hallo

Ich wüßte auch bei den wildesten Überlegungen keinen Grund, der dagegen spricht, wenn der Inhaber des Nutzungsrechts und der des Urheberrechts sich einig sind.

Allerdings ist diese Frage imho im Brett für allgemeine Rechtsfragen vermutlich besser aufgehoben.

Bzw… [EK] dürfte das auch wissen.

Gruß,
LeoLo