ich habe eine juristische Frage zum Thema Verwertungsrechte. Und zwar habe ich eine Homepage, auf der ich aktuelle News, Reviews etc. zu Bands schreibe und möchte von nun an auch Bilder der Bands einbetten. Nur weiß ich nicht, wie da die Rechtslage genau ist. Ich weiß, dass ich keine Rechte an den Bildern habe. Müsste ich nun jede einzelne Band anfragen, ob ich ihr Bild auf meine Homepage stellen darf oder wie läuft das ab?
Wäre über Hilfe hier sehr dankbar!
Hallo venzi
ich persönlich würde die Bilder ohne Genehmigung nicht auf meiner Hompage veröffentlichen. eine fachkundige Auskunft kann ich aber leider nicht geben.
Gruss cago
:Hallo,
ich habe eine juristische Frage zum Thema Verwertungsrechte.
Und zwar habe ich eine Homepage, auf der ich aktuelle News,
Reviews etc. zu Bands schreibe und möchte von nun an auch
Bilder der Bands einbetten. Nur weiß ich nicht, wie da die
Rechtslage genau ist. Ich weiß, dass ich keine Rechte an den
Bildern habe. Müsste ich nun jede einzelne Band anfragen, ob
ich ihr Bild auf meine Homepage stellen darf oder wie läuft
das ab?
Wäre über Hilfe hier sehr dankbar!
Liebe/r Venzi.
Bei Fotos ist die Lage so, dass immer jemand die Rechte besitzt.
Der Fotograf (450.-€ pro Farbbild für Printmedine ist normal.)
unter Umständen ist das Bild Eigentum eines Dritten. Das muss also nicht die Band sein. Es ist auf jeden Fall richtig zu klären, wer es ist. Derjenige kann auch auf Abgaben verzichten, wenn ihm sonst etwas geboten wird. (Ruhm und Anerkennung durch Venzi’s Website? … )
herzliche Grüße
Mike
Danke Dir!
Da gibt es aber nicht so etwas wie ein zentrales Medium, das ein Haufen Bilder lizensiert oder sowas? Jede einzelne Band anzuschreiben wäre jedenfalls sehr zeitaufwändig, da ich täglich bis zu 10 Artikel schreibe und zu jedem Artikel ein Bild bräuchte.
Stelle NIEMALS „einfach-mal-so-runtergeladene-Bilder“ auf Deine Seiten!
Ein Kunde von mir hatte von einer Tageszeitung die Erlaubnis per eMail zur Veröffentlichung eines sehr kleinen Fotos eines Promis. Das Bild war 7 Jahre lang auf seiner Homepage. Dann meldete sich der Fotograf mit einer gerichtlichen Abmahnung.
Da die Zeitung nicht im Besitz der Urheberrechte war, konnte sie gar keine Bildfreigabe erteilen und das Ende vom Lied: das ca. 2cm x 3cm große Thumpnail kostete meinem Kunden 1800 Euro.
Hallo Venzi,
leider kann ich Dir keine befriedigende Antwort geben.
Auf alle Fälle kann man Bilder nicht einfach verwenden.
Ich hoffe Du bekommst eine Antwort die Dir hilft.
Hallo,
bin leider juristisch nicht bewandert, meine Laienantwort wäre, daß dies kein Problem ist, da dies „öffentliche Personen“ sind. Kenne keinen der da schon mal Probleme wegen hatte, bei Privatpersonen wie Freunden und Bekannten müßte man viel eher um Genehmigung bitten. Ich würde die Frage „googeln“, im Netz steht bestimmt was dazu,
Viele Grüße, Geuer
Personen der Zeitgeschichte
Eine weitere Ausnahme gibt es bei Personen der Zeitgeschichte. Darunter sind unter anderem Politiker, Schauspieler oder „Promis“ zu verstehen, also Personen, die aufgrund ihrer Stellung, Taten oder Leistungen außergewöhnlich herausragen und deshalb im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Als Faustformel gilt: Je mehr eine Person im öffentlichen Interesse steht, desto eher muss sie eine Berichterstattung mit Bildern dulden. Aber auch das gilt nicht ausnahmslos, denn die Aufnahme darf sich nur auf den öffentlichen Bereich beziehen.
Das ist natürlich ohne Gewähr, hilft dir vielleicht aber ein wenig weiter.
rein rechtlich gesehen ja, außer du hast eine offizielle erlaubnis von den bands zumachen. Da sieht es ganz anders aus. Außer du nimmst die bilder von der Seite der jeweiligen band und trägst dem entsprechend ein Vermerk von wem du die bilder hast. Das heißt dann dem entsprechen Bildnachweis