Hallo zusammen,
hab ein verwirrendes problem zu dem ich dringend infos und gutgemeinte ratschläge benötige…
mein Vater ist 62, schwer krank und in Frührente (volle Erwerbsminderung) wegen Berufsunfähihgkeit und bezieht eine rente von ca.109€. desweiteren hat er seit ca. 10 jahren eine freiwillige rentenversicherung mit PROVINZIAL abgeschlossen (niedrige summe), die bis 2014 laufen soll und bis2013 kapitalertragssteuerpflichtig ist.
Vor dem Antritt in die Rente war er kurzfristig arbeitslos gemeldet. jetzt, da er rente bezieht ist das sozialamt zuständig für seine grundsicherung. er hat einen antrag gestellt und der sachbearbeiter hat vorerst die grundsicherung untersagt (nicht schriftlich) mit der begründung, er könnte die rentenvers. aufbrauchen, oder nachweisen, dass man ans geld bis 65 nicht rankommen kann. die PROVINZIAL hat ihm nun ein Verwertungsverbot zugeschickt, für dass er sich entscheiden kann.
bevor er unterschreibt, kann mir bitte jemand sagen, ob das mit dem verwertungverbot (auch so zeitnah) beim sozialamt nach SGB XII funktionieren wird?
gleichzeitig habe ich auch gelesen, dass in fällen (rückkaufswert unter 90%+kapitalertr.steuer) aufgrund hoher verluste die ämter nicht die verwertung erzwingen können. stimmt das?
es finden sich zahlreiche infos zu dem fall, wenns noch die ARGE betrifft. fürs sozialamt hab ich nirgends was gefunden und es wäre für ihn fatal ein verwertungsverbot zu unterzeichnen und doch keine grundsicherung zu erhalten.
für alle die sich das durchlesen im vorraus vielen dank!