Verwirken der Vertragsstrafe

Hallo,

was bedeutet hier “Verwirken” und “Verwirkung”?

“Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für den Fall, dass er seine Tätigkeit nicht antritt oder das Dienstverhältnis vor Antritt oder während des Arbeitsverhältnisses vertragswidrig, insbesondere unter Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, löst oder aber den Arbeitgeber durch schuldhaftes vertragswidriges Verhalten, das eine Eigentums- oder Vermögensverletzung beinhaltet, zu einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst, eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Im Falle des Verwirkens der Vertragsstrafe wegen Nichtantritts der Tätigkeit oder der Kündigung des Dienstverhältnisses vor Antritt oder während einer vereinbarten Probezeit beträgt die Höhe der Vertragsstrafe den Bruttoverdienst eines 2-Wochen-Zeitraumes.

Bei einer Verwirkung der Vertragsstrafe durch vertragswidrige Kündigung nach Ablauf der Probezeit oder bei einer durch vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers verursachten Arbeitgeberkündigung beträgt die Höhe der Vertragsstrafe eine Bruttomonatsvergütung.”

Das Wort “Verwirken” scheint hier als sowas wie “Inkrafttreten” benutzt zu werden. Mein Wortverständnis ist aber ein ganz anderes: Wenn etwas verwirkt, hat man eben keine Ansprüche mehr.

Was bedeutet:

“Im Falle des Verwirkens der Vertragsstrafe wegen Nichtantritts der Tätigkeit”

danke

Auszug aus Verwirkung (Deutschland) – Wikipedia

Von der Verwirkung eines Rechtes im oben beschriebenen Sinn strikt zu unterscheiden ist der in der alltäglichen Rechtssprache nur noch relativ selten verwendete Begriff der Verwirkung einer Strafe . Eine Strafe oder sonstige Sanktion ist „verwirkt“, wenn die Voraussetzungen für ihre Verhängung oder Vollstreckung eingetreten sind. In diesem Sinne hat der Täter die Ahndungsfolge „verwirkt“, sobald er den straf- oder bußbewehrten Tatbestand verwirklicht, also etwa eine strafbare Handlung begeht.

„Falls die Vertragsstrafe deshalb fällig wird, weil der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht aufnimmt“