Verwirkung Maklercourtage

Der Makler hat uns ein falsches Baujahr der Immobilie mitgeteilt, anstelle von 1973 hat er angegeben, das Haus sei erst 1991 gebaut.
Erst am Tag der geplanten notariellen Beurkundung deckte der Verkäufer das wahre Baujahr auf, worauf hin der Kaufvertrag nicht geschlossen wurde.

Der Verkäufer sagt, er habe dem Makler nie gesagt, das Haus sei 1991 gebaut worden. Der Makler sagt, er habe vom Verkäufer keine Angaben erhalten und habe von den ihm überlassenen Bauplänen das Datum der Genehmigung abgeschrieben.

Tatsache ist, dass das Haus 1973 gebaut wurde und in 1991 lediglich eine unbedeutende bauliche Erweiterung stattgefunden hat.