Hallo!
Ich habe eine uneheliche Tochter, die im Juli 21 Jahre alt wurde. Ich habe eine zeitlang, als ich arbeitslos war, keinen Unterhalt bezahlt. Als ich Arbeit hatte, habe ich den Mindestsatz gezahlt. Auch als ich über den Winter „gestempelt“ habe und somit unter der Selbstbehalt-Grenze war, habe ich weiter bezahlt. Ich bin jetzt verheiratet und habe 2 Kinder. Als meine Tochter 18 wurde, wies mich das Jugendamt auf einen Unterhaltsrückstand von ca. 3600€ hin und ich war erstaunt, da mir in der ganzen Zeit nie mitgeteilt wurde, dass sich da eine Summe anhäuft. Ich diskutierte eine zeitlang schriftlich mit dem Jugendamt, habe aber dann nichts mehr gehört. Im Februar diesen Jahres bekam ich einen Brief der Anwältin meiner Tochter, in dem sie diese 3600€ (Zeitraum 1997-2006) einforderte. Ich recherchierte im Internet und erfuhr, dass diese Forderung des Unterhaltrückstandes verwirkt sei, da sie ja längere Zeit keinerlei Ansprüche stellte. Jetzt hat sie mittels des Titels einen Gerichtsvollzieher beauftragt und möchte eine Vollstreckung. Wie stehen meine Chancen?
Sieht leider nicht gut für Sie aus …
Zutreffend ist der letzte Absatz „Nicht bei Minderjährigen“.
* http://www.lexikon-familienrecht.de/unterhalt-verjae…
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Lehmann