Durch Ehebetrug kann man seine Ansprüche auf Unterhaltszahlungen bei der anstehenden Scheidung verwirken. Welche Voraussetzungen müssen dafür genau erfüllt sein?
Weiß das jemand?
Vielen Dank, Brigitte
Hallö,
untenstehend ein Auszug aus dem BGB: Familienrecht/Verwandtschaft/Unterhaltspflicht.
Es könnte fast die Erklärung zu Deiner Frage sein.
Vielleicht kommst Du hier auch noch weiter:
http://www.lycos.de/cgi-bin/pursuit?matchmode=and&mt…
§ 1611. Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltsverpflichtung
(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnah
me des Verpflichteten grob unbillig wäre…
CIAo
Danke für deine Antwort + den Link.
Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich nun eine klare Antwort habe. Eigentlich gibt es bei Scheidung ja kein Schuldprinzip mehr. Außer man handelt „grob unbillig“ und hat seine eigenen Pflichten „gröblich vernachlässigt“. Was soll das nun beim Thema Ehebruch heißen? *schulterzuck*
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