Guten Tag,
du bist 18 Jahre alt und hast eine Party gefeiert. Ein Nachbar beschwert sich nach vielen Stunden und es wird sofort reagiert und die Lautstärke eingestellt.
Am nächsten Tag bittet der Nachbar um ein Gespräch und setzt einen Vertrag auf und drängt dich dazu, diesen zu Unterschreiben.
In dem Vertrag sind einige verwirrende Passagen, die womöglich nicht geltendem Recht entsprechen. Zum Beispiel „Du wirst dich nicht mit Freunden und bekannten nach 22:00 Uhr treffen, weil dies die Nachbarn stört“. (Du hast doch eigentlich das Recht dich jeder Zeit mit Freunden zu treffen, oder nicht?)
Des weiteren sind keine Vertragspartner vermerkt, lediglich deine Unterschrift, die wiederum ebenfalls nicht eindeutig lesbar ist.
Des weiteren wurdest du zum Unterschreiben des Vertrages gedrängt, zum Beispiel in dem dir ein schlechtes Gewissen eingeredet wurde und „psychischer Druck“, vielleicht sogar Drohungen stattgefunden haben.
Gibt es eine Möglichkeit, dass du diesen Vertrag anfechten kannst und wenn ja was du dabei beachten musst?
Vielen Dank!
Hallö,ich würde mit diesen Vertrag zum Rechtsanwalt gehen. Ich kann nur wenn ich das lese mit den Kopf schütteln. In allgemeinen kann man Verträge innerhalb von 4 Wochen kündigen. ( per Einschreiben ) Grüße
In
allgemeinen kann man Verträge innerhalb von 4 Wochen
kündigen. ( per Einschreiben )
Das Witzebrett ist weiter unten in der Brettliste. Ich schlage vor, derartige Auskünfte zukünftig dort zu plazieren.
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Hi,
Gibt es eine Möglichkeit, dass du diesen Vertrag anfechten
kannst und wenn ja was du dabei beachten musst?
Papier ist geduldig. Wenn der Nachbar den Unterzeichnenden tatsächlich verklagen wollte, weil der „Vertrag“ nicht eingehalten wurde, wird er sich wohl eher sehr lächerlich machen.
Also: Vergessen. Da muß man auch nichts anfechten.
Gruß S (kein Fachmann)
Lächerlich natürlich, das ist keine Frage!
Aber sollte man nicht zur Sicherheit eine Anfechtung adressieren? Nur um sicher zu gehen?
Oder meint ihr, der Vertrag ist sowieso schon wegen Formfehlern ungültig, da wie gesagt zum Beispiel kein Vertragsparteien namentlich genannt sind, sondern nur eine unleserliche Unterschrift existiert.
Ja, und wo bleibt der Pflichtwitz?
PW: Kommt ein Pferd in eine Bar. Fragt der Barkeeper: Warum so ein langes Gesicht?
Hallö,ich würde mit diesen Vertrag zum Rechtsanwalt gehen.
ich nicht. warum in aller welt sollte ich für diesen schwachsinn auch noch geld aus dem fenster werfen?
aber das:
In
allgemeinen kann man Verträge innerhalb von 4 Wochen
kündigen. ( per Einschreiben )
erklärt dann ganz deutlich, wie du zu deinem blödsinnigen ‚ratschlag‘ oben gekommen bist: du hast genau gar keine ahnung und solltest in einem expertenforum für rechtsfragen DRINGEND die finger stillhalten.
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Ich vermute eher mal, das die art von „Vertrag“ ist, die man neuerdings auch mit Kinder abschließt, um ihnen zu zeigen, das sie sich daran zu halten haben. die rechtliche bedeutung sollte gleich null sein.
es braucht übringens keinen vertrag um jemand um 22:01 das Ortnungsamt oder die Polizei zu schicken, wenn es wieder viel zu laut ist…
Hi,
nehmen wir mal an der Vertrag ist gültig und der Unterzeichner verstößt jetzt dagegen.
Und?
Strafrechtlich/Ordnungswidrigkeit ist da gar nichts drin. Den Staat interessiert das rein gar nicht
Es sind keine Konsequenzen definiert was bei Vertragsbruch passieren soll.
Vertrag gebrochen, Konsequenzen: KEINE.
MFG
Hallo Genius,
In dem Vertrag sind einige verwirrende Passagen, die womöglich
nicht geltendem Recht entsprechen. Zum Beispiel „Du wirst dich
nicht mit Freunden und bekannten nach 22:00 Uhr treffen, weil
dies die Nachbarn stört“. (Du hast doch eigentlich das Recht
dich jeder Zeit mit Freunden zu treffen, oder nicht?)
Dies sollte einen Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte darstellen.
Des weiteren sind keine Vertragspartner vermerkt, lediglich
deine Unterschrift, die wiederum ebenfalls nicht eindeutig
lesbar ist.
Die Form dieses Zettels ist dürftig, damit kann man sich den Allerwertesten abwischen.
Des weiteren wurdest du zum Unterschreiben des Vertrages
gedrängt, zum Beispiel in dem dir ein schlechtes Gewissen
eingeredet wurde und „psychischer Druck“, vielleicht sogar
Drohungen stattgefunden haben.
Somit wäre der Vorwurf einer Nötigung im Raum!
Gibt es eine Möglichkeit, dass du diesen Vertrag anfechten
kannst und wenn ja was du dabei beachten musst?
Wenn überhaupt eine Gültigkeit gegeben ist, dann evtl. sittenwidriger Eingriff in Persönlichkeitsrechte.
Soll doch der angebliche Vertragspartner ( rechtliche Grundlage des geschuldeten Vertragsinhaltes ist strittig) damit mal zu einem Anwalt gehen oder sich vor dem Richter lächerlich machen.
Wenn man sich an die allgemeinen Ruhezeiten hält gibt es auch mit dem Nachbarn keine Probleme, künftig unterschreibt man so einen Wisch einfach nicht, wer sollte denn jemanden dazu zwingen ohne dass er sich damit unter Umständen strafbar macht.
Gruß
BHShuber
Hallo,
Am nächsten Tag bittet der Nachbar um ein Gespräch und setzt
einen Vertrag auf und drängt dich dazu, diesen zu
Unterschreiben.
Wo denn?
In deinem Haus oder in seinem Haus?
In deinem Haus wäre es vllt. ein „Haustürgeschäft“
Gruß:
Manni
Hallo,
daß das Ganze Humbug ist, wurde hier ja schon gesagt.
Aber wenn es so ein Stiesel wie der Nachbar gern schriftlich hätte und nichts zum Thema Kündigung vermerkt ist, warum dann nicht noch ein Schreiben hinterher schicken:
„Sehr geehrter Herr xy.
Hiermit kündige ich den am xx.yy.zzzz geschlossenen Vertrag zwischen uns mit sofortiger Wirkung.
Freundliche Grüße.“
Thema durch, und sich das nächste Mal nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Gruß
Christian
Hallo,
Wo denn?
In deinem Haus oder in seinem Haus?
In deinem Haus wäre es vllt. ein „Haustürgeschäft“
Eieieieiei, und was genau wurde verkauft, Gehirnschwund, Narretei oder was?
Gruß
BHShuber
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Kommen ein Rabbi, ein Priester und Imam in einer Bar. Sagt der Barkeeper: „Das wird doch wohl kein Witz werden?“
Ds ist kein rechtsgültiger Vertrag. Da fehlen alle Voraussetzunge zu. Ich zitiere der Einfachheit halber mal Wikipedia:
„Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen. Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen (und damit eine von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen). Dadurch wird die Zukunft für die Parteien berechenbarer. Wenn eine Partei den Vertrag bricht, so kann dieses die andere Partei ganz oder teilweise von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags entbinden. Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung muss von den Vertragsparteien im gleichen Sinne verstanden werden. Andernfalls kommt es zu unterschiedlichen Auslegungen des Vertrages und der Zweck des Vertrages, die Koordination zukünftigen Verhaltens, wird verfehlt. Deshalb sind auch Täuschungen der anderen Partei über das Vereinbarte unzulässig.“
Daraus wird eindeutig klar, dass es sich bei dem Blatt NICHT um einen Vertrag handelt.
Der Wisch den du unterschrieben hast ist wertlos. Dort ist keine „gegenseitige Selbstverpflichtung“ geregelt,er war nicht wirklich freiwillig, er verlangt nur von dir eine Leisung ohne Gegenleistung, er ist nicht wirklich verständlich, zudem ist die Formulierung sogar für eine (rechtlich nicht bindenen) Selbstverpflichtung nicht zulässig: „Du wirst…“ WER ist „Du“?
Der Unterzeichnende in sowas ist immer „Ich“…
Vergiß das Teil.
Dort ist
keine „gegenseitige Selbstverpflichtung“ geregelt,
dann ist also eine unterlassungserklärung (z.b. wg. illegaler downloads) auch kein vertrag?
Ds ist kein rechtsgültiger Vertrag. Da fehlen alle
Voraussetzunge zu.
Kennst Du das Papier oder bist Du Hellseher?
Wenn nein, schreibe nicht so einen Unsinn. Wenn Du das Papier nicht gelesen hast, kannst Du kaum beurteilen, ob ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde oder nicht…