Verwohnte Wohnung ca. 30 Jahre fast nichts gemacht / was muss der Vermieter alles machen?

Ich ziehe demnächst in eine Wohnung die vorher einer Dame gehörte die dort seit den 50ern lebte.
Als einziges kamen geschätzt vor ca 10-15 Jahren neue Heizungen und vor ca 5-10 Jahren neue Fenster.
Der Vermieter hat nun begonnen die Leitungen neu zu legen
Boden zu erneuern,
Tapeten runter u Schimmel entfernt/gespachtelt
teils Heizung gestrichen
Rolladenbänder erneuert…
teils Tür u Zagen erneuert
Meine Frage ist nun muss er auch tapezieren
u eine neue Toilette u Badewanne anschaffen
Die Bad Wand u Bodenfliesen sind zwar megaalt aber ok…

Hallo, deine Frage fällt in den Bereich Mietrecht. Dies ist megaumfangreich und wohl nur von Anwälten beherrbar.

Generell gilt: Der Vermieter muss zu Wohnzwecken vermietete Objekte so herrichten, dass ein Wohnen darin nach heutigen Standards möglich ist. Je mehr er dabei perfektioniert, umso mehr Miete wird er verlangen. Wände müssen dabei so beschaffen sein, dass nach handwerklichen Regeln ein Tapezieren möglich ist. Und beim Auszug ist das Objekt so zu verlassen, wie man es vorgefunden hat. Sicherlich sind auch Ausnahmen von diesen Regeln möglich, die man aber im Mietvertrag mit aufnehmen sollte.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Grüße - MM

ja danke…die Decke steht auch noch an…der Maler meinte normalerweise machen di es, so das der Mieter wenn dann nur die „normalen“ Wände tapezieren muss.

hallo agneta,
sehr heißes thema.
grundsätzlich ist der vermieter verplfichtet ein
wohnung so zu erneuern das sie bewohnbar
ist. der rest ist absprache zwischen vermieter
und mieter. müssen tut er nichts.
wenn dir die badewanne und die fliesen nicht
passen ist das dein problem. da hilft
entweder ein gespräch mit dem vermieter
oder was ich vorschlagen würde, setze dich
mit deinem mieterschutzbund in verbindung
denn die kennen sich mit den rechtlichen
sachen bestens aus und können dir gut
weiterhelfen.
ich hoffe ich konnte dir einigermaßen
weiter helfen

gruß
la furia rocha

Wegen Urlaub etwas verspätete Antwort: leider kann ich dir nicht weiterhelfen, da ich kein Jurist bin. Ich könnte dir aber sagen, wie du die neue Wohnung tapezierst.
Nach meiner Erfahrung werden Wohnungen auch ohne Tapete und Bodenbelag vermietet. Verpflichtend ist das wohl nicht.
Gruß
Christian