Ich bin seit April 2001 selbständig und in einer privaten Karankenversicherung.
Ich bin zur Zeit schwanger und erwarte anfang Dezember das Baby. Nun möchte ich kurzentschlossen das Geschäft aufgeben und mich arbeitslos melden.
Meine Fragen sind:
habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld/-hilfe??
Komme ich durch die Arbeitslosmeldung in die gesetzliche Krankenkasse zurück??
Kann ich mein Gewerbe kurzfristig abmelden??
Was muss ich noch beachten??
Ich stehe im Moment mit der Situation recht allein da und weiss leider nicht, welchen Weg ich zuerst gehen muss, damit alles richtig läuft.
Kann mir jemand einen Rat geben??
Vielen Dank
Bianca
Ich bin seit April 2001 selbständig und in einer privaten
Karankenversicherung.
Ich bin zur Zeit schwanger und erwarte anfang Dezember das
Baby. Nun möchte ich kurzentschlossen das Geschäft aufgeben
und mich arbeitslos melden.
Meine Fragen sind:
habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld/-hilfe??
Arbeitslosengeld: Anspruch besteht nur, wenn Du in den letzten 3 Jahren 360 Tage pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung warst.=> Für Dich wohl eher nein.
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben Sie außerdem nur dann, wenn Sie innerhalb der sogenannten Vorfrist (ein Jahr in die Vergangenheit zurückgerechnet) mindestens für einen Tag Arbeitslosengeld bezogen haben. Das bedeutet, dass Sie Arbeitslosenhilfe nur dann erhalten können, wenn seit dem letzten Tag des Bezuges von Arbeitslosengeld weniger als ein Jahr vergangen ist.
Allerdings läßt sich die Frist wohl bei Selbständigkeit um bis zu 2 Jahre verlängern. („die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich“)
Nichts desto trotz müßtest Du wohl in dieser Zeit Arbeitslosengeld bezogen haben, um darunter zu fallen.
Kann ich mein Gewerbe kurzfristig abmelden??
Ja, natürlich. Allerdings sollte es natürlich ordentlich abgewickelt werden (Buchhaltung, Gläubigerbefriedigung falls notwendig etc.)
Ich stehe im Moment mit der Situation recht allein da und
weiss leider nicht, welchen Weg ich zuerst gehen muss, damit
alles richtig läuft.
Ich bin zur Zeit schwanger und erwarte anfang Dezember das
Baby. Nun möchte ich kurzentschlossen das Geschäft aufgeben
und mich arbeitslos melden.
Meine Fragen sind:
habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld/-hilfe??
Komme ich durch die Arbeitslosmeldung in die gesetzliche
Krankenkasse zurück??
Kann ich mein Gewerbe kurzfristig abmelden??
Was muss ich noch beachten??
Ich stehe im Moment mit der Situation recht allein da und
weiss leider nicht, welchen Weg ich zuerst gehen muss, damit
alles richtig läuft.
Kann mir jemand einen Rat geben??
Vielen Dank
Bianca
Hallo Bianca,
erstmal willkommen im Forum und alles gute für die nächsten Wochen. Ich hoffe, wir können dir hier helfen und als Gegenleistung kannst du ja den Nachwuchs nach uns benennen:->Junge = www, Mädchen = WWWine (*g*)
Zu deinem Thema:
Jürgen hat die Punkte Artbeoitsloengeld und Hilfe dir schon dargestellt (kriegt er auch ein Sternchen, gelle?). Bei der Krankenversicherung kommst du nur raus, wenn du dein Gewerbe abmeldest, also alles Platt machst und einen Antrag bei der GKV deines Mannes (falls vorhanden) stellst. Damit du keinen Schnellschuß machst, wende dich vorab an die GKV und spreche mit denen das durch.
Dein Gewerbe kannst du abmelden, achte aber auch auf die steuerliche Seite (z. Bsp. Veräußerung von Geschäftseigentum, Rechnungen, Abschluß, ). Da ist es entscheident welche Branche du ausführst. Dort immer deinen Steuerberater fragen!!! (Rechtverbindliche Antwort!!!)
Für die Abmeldung von Geschäftsversicherungen ist der Abmeldenachweis erforderlich.
Erstmal Glückwunsch zum Kind! Wenn du einmal für länger als 3 Monate aus der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgetreten bist, was bei dir ja der Fall sein sollte, kommst du selber nie wieder hinein sondern musst immer bei einer Privaten bleiben. Allerdings könnte du Probieren dich bei deinem Mann mit Versichern zu lassen.
Viele Grüsse.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich stehe im Moment mit der Situation recht allein da und
weiss leider nicht, welchen Weg ich zuerst gehen muss, damit
alles richtig läuft.
Kann mir jemand einen Rat geben??
Hallo,
aus einer Situation einer Bekannten kann ich dir sagen, dass diese nach Abmeldung des Gewerbes keine Ansprüche beim Arbeitsamt geltend machen konnte, sie musste zum Sozialamt. Sie musste sich schnell auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, die dann vom Sozialamt ebenfalls gezahlt wurde. In solchen Notsituationen geht das wohl von der Privaten zu wechseln. Beim Arbeitsamt kannst/musst du dich natürlich auch als arbeitssuchend eintragen, bzw. die Bekannte musste das, aber die war auch nicht schwanger. Eine Abmeldung des Gewerbes hat sie dem Sozialamt Sachbearbeiter vorlegen müssen, dito ihre bescheidenen Lebensverhältnisse und das sie kein Auto und Ersparnisse hat.
Liebe Grüße
Caschmi