Verzehrpflicht beim Mittagessen an offener Ganztagsschule

Sagen wir es mal so: unsere Ganztagsbetreuung ist auch der Ansicht, dass die Kinder ihr Mittagessen zusammen einnehmen. Das soll ein gemeinschaftliches Ritual sein, zur Selbständigkeit beitragen (die Kinder nehmen sich selber Essen und räumen das Geschirr weg) und nicht zuletzt auch die Tischmanieren fördern.

Und ein vielleicht nicht ganz unwichtiger Punkt ist m.E., dass Personal eine knappe Ressource ist und sich dieses zur Mittagszeit dort aufhält, wo gegessen wird und nicht gleichzeitig dort aufhalten kann, wo sich Mechtilde-Kunigunde und Hosianna-Horst ihre veganen Buletten oder ihren laktosefreien Sahnejoghurt mit Marshmellows reinziehen oder die Bastelecke neu dekorieren wollen.

Bei solchen Großveranstaltungen mit festen Abläufen kann eben nicht jeder machen, was er will und so gibt es feste Abholzeiten, Hausaufgabenzeiten und eben ein gemeinschaftliches Mittagessen.

Ob man sich am Ende dagegen rechtlich zur Wehr setzen kann, sie dahingestellt. Freunde macht man sich damit aber ganz sicher nicht. Ehrlich gesagt - aber das ist jetzt nur meine Ansicht, die niemand teilen muss, ist es mir ein Rätsel, wie man darauf kommt, sein eigenes Organisationsversagen auf Dritte abladen zu wollen, die gewisse Regeln erlassen haben, um eine Veranstaltung, auf die man angewiesen ist, organisatorisch bewältigen zu können.

Gruß
C.

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Wäre nicht ein Dauerauftrag sinnvoll, bei dem man ab und zu abcheckt, ob sich vielleicht zu viel Geld auf dem Konto gesammelt hat?

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Hosianna-Horst :joy: ymmd

Ein gemeinschaftliches Essen ist überhaupt nicht das Problem. Das ist etwas Schönes und unbedingt zu fördern. Ein Problem ist die Verzehrpflicht von Schulessen und das Verbot von eigenem. Und die Folge, dass, wer kein Schulessen bestellt hat, in einem Raum separiert warten muss, bis die Eltern zum Abholen kommen. Das erhöht natürlich auch den Betreuungsaufwand.
Es könnte so einfach sein…

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Jetzt habe ich die Zitatfunktion entdeckt! :sweat_smile:Das geht leider nicht, wäre aber super hilfreich. Auf den weiterführenden Schulen hier kann man eine Flatrate buchen, die per Lastschrift bezahlt wird. Ich mache drei Kreuze, wenn ich die nutzen kann.

Bitte verwechseln Sie die Dinge nicht: Ich befürworte ein gemeinsames Mittagessen und würde auch ohne Zwang beim Caterer bestellen. Es geht in meinem Fall um etwas anderes, wie ich oben beschrieben habe.

Nicht Dauerauftrag mit Lastschrift verwechseln. Den Dauerauftrag musst DU bei DEINER Bank einrichten.

Das waren ja himmlische Zeiten ohne Kita und Mittagsverpflegung. Unsere Kinder und Enkelkinder gingen in den Kindergarten und fertig.
Heute ist alles Kindergarten :roll_eyes:

Man wird vermeiden wollen, dass alle anderen Kinder das Essen bestaunen, dass das fragliche Kind mitgegeben bekommt und halt mal probieren wollen oder dass gleich die offene Meuterei ausbricht, weil eben Hosianna-Horst wieder so einen geilen Burger mit gewaltfreier Mayonnaise dabei hat und diesen leckeren Nachtisch mit biologisch-dynamischem Rohrzucker und handverlesenen Karamelleinlagen und alle anderen Kinder wieder nur Linseneintopf essen sollen. Und man wird auch vermeiden wollen, dass da ein Kind ohne Essen sitzt und traurig vor sich hinglotzt. Deswegen halt auch Abholung bei vergessener Buchung bzw. Bezahlung.

Und dass man Essen nur gegen Vorkasse bekommt, kann ich mir auch gut damit erklären, dass die Leute vom offenen Ganztag sonst wochenlang dem Geld hinterhergerannt sind als man es noch im Nachhinein eingetrieben hat. Im Gegensatz zu den städtischen Kindergärten haben es die Trägervereine mit der sofortigen Zwangsvollstreckung halt nicht ganz so einfach.

Es geht darum, dass Du eine Sonderlocke willst und ich versuchte zu erklären, warum die nicht einfach so bereitwillig ermöglicht wird. Dafür gibt es diverse Gründe, von denen ich jetzt einige noch einmal bzw. ausführlicher erklärte.

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Hallo,
ich habe jetzt gerade mal den Umkehrschluss im Kopf. Man verpennt es, dem Kind sein Esssen zu buchen und es muss dann abgeholt werden. Wer garantiert dann, dass das Kind ein Essen bekommt? Ich spreche jetzt nicht RatLos direkt an sondern gehe mal meinen Gedanken nach. Wäre es nicht sehr viel sinnvoller, die Kinder trotzdem mit einem Essen zu versorgen und es dann den Eltern im Nachhinein in Rechnung zu stellen? Sicherlich gibt es einige Kinder (nein, immer noch nicht spreche ich von RatLos), die froh sein können, wenigstens die halbwegs nahrhafte und wertvolle Nahrung eines Catherers zu bekommen.
Gruß

Wo soll das herkommen?

Was Du vielleicht nicht weißt: die Träger der Ganztagsbetreuung sind oft (meist? immer?) Vereine. Die haben anderes zu tun, als sich um das Eintreiben ausstehender Beiträge zu kümmern.

Wenn den Eltern das wichtig wäre, könnten die ja einfach rechtzeitig bezahlen. :man_shrugging:

Ja genau um solche Eltern ging es mir ja gerade.

Da hast du recht, aber ein paar Mahlzeiten für „bedürftige“ Kinder (nein, eigentlich bedürftige Eltern und sei es nur geistig), sollten bei einem Catherer drin sein.

Wie denn? Das sind Großküchen die, um effizient arbeiten zu können, genau die bestellte Menge an Essen herstellen, die bestellt wurden und dann mit Leserservice verteilen lassen

Dreimal darfst du raten, warum man bis spätestens 8 Uhr an gleichen Tag Essen neu oder Abbestellen muss?

Da ist eine große Logistik dahinter, und um so billig (!) produzieren zu können, dass sich das jede Familie leisten kann, haben die nicht die Reserven um noch unnötig zusätzlich Essen für die Kinder vergesslicher Eltern zu produzieren, falls mal wieder jemand seine Kalendereinträge überlesen hat

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Selbst wenn sie 5 Reserve-Essen liefern würden, könnte es vorkommen, daß es an einem Tag 6 vergeßliche Eltern gibt.
Wer soll dann entscheiden, welches Kind nachhause geschickt wird? Das Los? :slight_smile:

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Beim Lesen deines Problems schwillt mir schon der Kamm. Aber auch beim Lesen mancher Kommentare.
Es ist natürlich immer übel, wenn man auf eine Betreuung angewiesen ist und gewisse Regularien dann nicht einhalten kann oder will.
Aber dieses Verhalten der Schule /der Betreuung ist ja quasi eine Erpressung.
Solch einen Vertrag kann es imho Uch nicht geben. Er erscheint mir nicht ganz geltendem Recht zu entsprechen,ohne ihm zu kennen.
Du solltest Dich mit anderen Eltern zusammentun und diese Regelung kippen. Und ich würde es auf die Spitze treiben und mein Kind mit einer Brotdose in die Schule schicken. Und ich würde es dann auch mal darauf ankommen lassen und abwarten, ob man das Kind dann auf die Straße setzt, wenn man es nicht abholt?
Geh zu einem Anwalt, treffe dich mit anderen Eltern und lass dich von Dritter Seite beraten.
Ich wäre da schon lange vorstellig geworden.

Wieso? Was Du vielleicht nicht weißt: die Ganztagsbetreuung wird in der Regel durch Vereine gewährleistet - also privatrechtliche Rechtspersönlichkeiten. Die sind in ihrer Vertragsgestaltung sehr weitgehend frei.

Wieso nicht?

Was genau ist denn die Frage, die Du stellen möchtest? Natürlich wird genau das, was Du skizzierst, nicht passieren, d.h. man wird natürlich kein Grundschulkind ohne Aufsicht auf die Straße setzen. Sehr wohl kann es aber passieren, dass man den Anspruch auf Betreuung verliert, wenn man nur oft und penetrant genug gegen die zugrundeliegenden Verträge verstößt.

Man sollte im übrigen nicht aus den Augen verlieren, dass der Fragesteller das Problem umschiffen kann, indem er schlicht und ergreifend rechtzeitig den Wunsch nach Betreuung kundtut.

Wenn ich für mein Kind beanspruche, dass es neben dem Mittagessen noch eine Brotdose mit Obst und Brot für eine Zwischenmahlzeit mit sich trägt, wird man mir das nicht verbieten können.

Betreuung und Catering sind(oder sollten) aber 2 paar Schuhe. Es erscheint mir rechtswidrig, wenn ich meinem Kind keine Brotdose in die Schule nachliefern kann. Es erscheint mir ebenfalls rechtswidrig, wenn man an einer öffentlichen Schule gezwungen wird, die Nachmittags Betreuung mit einem Caterer Zwangsvertrag zu verknüpfen.
Weiterhin erscheint es mir rechtswidrig, dass man gezwungen wird, das angebotene Essen zu konsumieren, weil nur dann eine Betreuung stattfinden kann.

An unserer Schule jedenfalls wäre es undenkbar, dass man einem Kind den Aufenthalt in der Betreuung verweigert, wenn ein Elternteil die Buchung eines Mittagessens vergessen hat.

Sie haben dazu offensichlich eine andere Meinung.

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Ich gebe Dir ja weitgehend recht (wobei ich das mit der gewaltfreien Mayonnaise absolut sinnvoll für alle fände).
Allerdings scheint in diesem Fall, so dass diese Regelung nicht von einem Verein (zumindest schreibt die Ausgangsposterin davon nicht) sondern

kommt. Diese „Anordnung“ würde ich gerne mal lesen :wink:
Wenn ein möglicherweise vorhandener Verein vorschreibt, dass nur rothaarige Kinder mit ADHS und albernen Doppelnamen mitessen dürfen dann ist das eine Sache. Aber wenn das Land sowas „anordnet“ finde ich das eine andere Sache.

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Bitte lesen Sie alle Kommentare, bevor Sie schimpfen: Es hat z.B. niemand kritisiert, dass in Vorkasse gegangen werden muss oder dass es nur Linsensuppe gibt oder das man generell ein gemeinsames Mittagessen einnimmt. Ich habe auch meinen Betreuungswunsch immer korrekt gemeldet. Sie eröffnen hier völlig neue Themen, gehen am eigentlichen Thema vorbei und werfen alles durcheinander und alle vorverurteilend in einen Topf.

Ich lebe mit besagter Regelung schon 4 Jahre und werde es noch weitere 5 tun.
Ich wünsche mir aber einfach mehr Flexibilität auf beiden Seiten.
Wenn der Ganztag aufgrund einer Krankheitswelle im Personal die Eltern darum bittet, ihre Kinder früher als vertraglich vereinbart abzuholen oder die Betreuung für ein paar Tage warum auch immer ganz aussetzen muss, dann knirsche ich vielleicht kurz mit den Zähnen, da ich nicht auf ein Netz an Verwandten zurückgreifen kann, aber betreue mein Kind dann irgendwie selbst. Ich bestehe nicht auf der vertraglichen Vereinbarung und lasse mein Kind einfach dort. Eine Hand wäscht die andere: Ich habe Verständnis dafür.
Im Gegensatz dazu stoße ich auf Unverständnis und Rigidität in den seltenen Fällen, in denen ich (und ich bin nicht die Einzige) vergesse, das Essen neu zu anzuklicken (und ja, einen Dauerauftrag habe ich, Geld ist da, aber die Haken muss man selbst setzen…). Um das Kind geht es dann gar nicht mehr, sondern nur um die Regeln.

Natürlich weiß ich nicht, was Sie für eigene Erfahrungen gemacht haben, dass Sie, siehe Zitat, so wenig wertschätzend über Kinder und deren Eltern sprechen.

Ich verstehe auch nicht, warum es Ihnen so wichtig ist, mir das Gefühl zu vermitteln, dass ich ein unvernünftiges Anliegen habe bzw. warum Sie mich in eine Ökoschublade stecken. Sie kennen mich nicht.

Ich habe lediglich die Frage gestellt, inwiefern diese Verknüpfung von Verzehrpflicht und Betreuung rechtens ist. Hier in der Gruppe zitierten verschiedene Schreiber das Gesetz, das eine Verzehrpflicht sogar verbietet. Insofern hat sich mein Bauchgefühl bestätigt.

Unter anderem unter Ganztag NRW, Verpflegung findet man online die rechtlichen Gründe zusammengefasst, warum eine Verzehrpflicht vom Gesetzgeber nicht festgelegt wird (das war ja Ihre Frage an eine andere Schreiberin), so unsinnig ist meine Frage also nicht. Hier der wichtigste Abschnitt daraus:

„1. Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen der Schulverpflegung

Man könnte zunächst fragen, inwieweit die schulische Mittagsverpflegung eine notwendige Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Unterricht darstellt. In Deutschland ist das gemeinsame Mittagessen noch (?) nicht selbst- verständlicher und originärer Teil des Schullebens wie z. T. in anderen Ländern und damit selbstverständliche Aufgabe der Schule wie das unterrichtliche Lernen und das Erledigen von Aufgaben. Eine Verpflichtung zu einem gemeinsamen Mittagessen dürfte die verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger tangieren, also auch der Schülerinnen und Schülern. Auf der Grundlage der weitgehenden allgemeinen Handlungsfreiheit, die das Grundgesetz uns allen zubilligt, lässt sich eine Verzehrpflicht als eine sogenannte Eingriffsmaßnahme des Staates, und seien die Speisen auch noch so gesund, nicht ableiten. Hinzu kommt, dass der elterlichen Verantwortung für das Kindeswohl und damit ihrer Entscheidungs- kompetenz, was die eigenen Kinder auf den Tisch bekommen, ein hohes Gut zugemessen wird. Insofern kann es keine Verpflichtung zur Einnahme eines Mittagessens geben – auch wenn in der Vergangenheit vereinzelt auf dem Wege von Abmachungen oder Aufnahmeverfahren mit den Eltern Selbiges vereinbart wurde.
Wenn es zum Konzept einer Ganztagsschule gehört, gemeinsam zu essen, können die Schülerinnen und Schüler lediglich zur Anwesenheit verpflichtet werden! Dabei sollte ihnen die Gelegenheit gegeben wer- den, ihre mitgebrachten Speisen gemeinsam mit ihren Freunden und Klassenkameraden zu verzehren.“

Auch Vereine und Träger von Ganztagen müssen sich an das Gesetz halten und sind nicht völlig frei (und ich bin gespannt, welche Anordnung des Landes NRW da von unserem Ganztag zitiert wird).

Aus diesem Grund fielen in manchen Kommentaren schon Worte wie „übergriffig“.

Wie gesagt, ich habe kein Problem damit, mich an diese Regeln zu halten, wünsche mir aber ein wenig mehr Flexibilität für das Kind, eine Flexibilität, die von mir immer und völlig selbstverständlich erwartet wird (und die ich auch bereit bin, zu geben).

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Hi Jana,

ja jetzt bin ich auch gespannt, was diese ominöse Anordnung besagt, und womit sie dieses Verhalten rechtfertigt.
Weil, hier (GanzTag, so nennt sich das doch oder?) finde ich:
https://www.ganztag-nrw.de/information/ganzrecht/verpflegung/

In der dort genannten FAQ Schulverpflegung heißt es:

„…• Kann mein Kind zwangsverpflichtet werden, am Mittagessen teilzu-
nehmen?
Nein. Die mögliche Verpflichtung zur Anwesenheit während der
Mittagspause in der Schule ist davon unberührt…“

Und in dem dort verfügbaren PDF:

„…Auf der Grundlage der weitgehenden allgemeinen Hand-
lungsfreiheit, die das Grundgesetz1 uns allen zubilligt, lässt sich eine Ver-
zehrpflicht als eine sogenannte Eingriffsmaßnahme des Staates, und seien
die Speisen auch noch so gesund, nicht ableiten…:“

Gilt das nun, oder kann jeder sein eigenes Süppchen kochen?

Neugierig…

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