Bitte lesen Sie alle Kommentare, bevor Sie schimpfen: Es hat z.B. niemand kritisiert, dass in Vorkasse gegangen werden muss oder dass es nur Linsensuppe gibt oder das man generell ein gemeinsames Mittagessen einnimmt. Ich habe auch meinen Betreuungswunsch immer korrekt gemeldet. Sie eröffnen hier völlig neue Themen, gehen am eigentlichen Thema vorbei und werfen alles durcheinander und alle vorverurteilend in einen Topf.
Ich lebe mit besagter Regelung schon 4 Jahre und werde es noch weitere 5 tun.
Ich wünsche mir aber einfach mehr Flexibilität auf beiden Seiten.
Wenn der Ganztag aufgrund einer Krankheitswelle im Personal die Eltern darum bittet, ihre Kinder früher als vertraglich vereinbart abzuholen oder die Betreuung für ein paar Tage warum auch immer ganz aussetzen muss, dann knirsche ich vielleicht kurz mit den Zähnen, da ich nicht auf ein Netz an Verwandten zurückgreifen kann, aber betreue mein Kind dann irgendwie selbst. Ich bestehe nicht auf der vertraglichen Vereinbarung und lasse mein Kind einfach dort. Eine Hand wäscht die andere: Ich habe Verständnis dafür.
Im Gegensatz dazu stoße ich auf Unverständnis und Rigidität in den seltenen Fällen, in denen ich (und ich bin nicht die Einzige) vergesse, das Essen neu zu anzuklicken (und ja, einen Dauerauftrag habe ich, Geld ist da, aber die Haken muss man selbst setzen…). Um das Kind geht es dann gar nicht mehr, sondern nur um die Regeln.
Natürlich weiß ich nicht, was Sie für eigene Erfahrungen gemacht haben, dass Sie, siehe Zitat, so wenig wertschätzend über Kinder und deren Eltern sprechen.
Ich verstehe auch nicht, warum es Ihnen so wichtig ist, mir das Gefühl zu vermitteln, dass ich ein unvernünftiges Anliegen habe bzw. warum Sie mich in eine Ökoschublade stecken. Sie kennen mich nicht.
Ich habe lediglich die Frage gestellt, inwiefern diese Verknüpfung von Verzehrpflicht und Betreuung rechtens ist. Hier in der Gruppe zitierten verschiedene Schreiber das Gesetz, das eine Verzehrpflicht sogar verbietet. Insofern hat sich mein Bauchgefühl bestätigt.
Unter anderem unter Ganztag NRW, Verpflegung findet man online die rechtlichen Gründe zusammengefasst, warum eine Verzehrpflicht vom Gesetzgeber nicht festgelegt wird (das war ja Ihre Frage an eine andere Schreiberin), so unsinnig ist meine Frage also nicht. Hier der wichtigste Abschnitt daraus:
„1. Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen der Schulverpflegung
Man könnte zunächst fragen, inwieweit die schulische Mittagsverpflegung eine notwendige Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Unterricht darstellt. In Deutschland ist das gemeinsame Mittagessen noch (?) nicht selbst- verständlicher und originärer Teil des Schullebens wie z. T. in anderen Ländern und damit selbstverständliche Aufgabe der Schule wie das unterrichtliche Lernen und das Erledigen von Aufgaben. Eine Verpflichtung zu einem gemeinsamen Mittagessen dürfte die verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger tangieren, also auch der Schülerinnen und Schülern. Auf der Grundlage der weitgehenden allgemeinen Handlungsfreiheit, die das Grundgesetz uns allen zubilligt, lässt sich eine Verzehrpflicht als eine sogenannte Eingriffsmaßnahme des Staates, und seien die Speisen auch noch so gesund, nicht ableiten. Hinzu kommt, dass der elterlichen Verantwortung für das Kindeswohl und damit ihrer Entscheidungs- kompetenz, was die eigenen Kinder auf den Tisch bekommen, ein hohes Gut zugemessen wird. Insofern kann es keine Verpflichtung zur Einnahme eines Mittagessens geben – auch wenn in der Vergangenheit vereinzelt auf dem Wege von Abmachungen oder Aufnahmeverfahren mit den Eltern Selbiges vereinbart wurde.
Wenn es zum Konzept einer Ganztagsschule gehört, gemeinsam zu essen, können die Schülerinnen und Schüler lediglich zur Anwesenheit verpflichtet werden! Dabei sollte ihnen die Gelegenheit gegeben wer- den, ihre mitgebrachten Speisen gemeinsam mit ihren Freunden und Klassenkameraden zu verzehren.“
Auch Vereine und Träger von Ganztagen müssen sich an das Gesetz halten und sind nicht völlig frei (und ich bin gespannt, welche Anordnung des Landes NRW da von unserem Ganztag zitiert wird).
Aus diesem Grund fielen in manchen Kommentaren schon Worte wie „übergriffig“.
Wie gesagt, ich habe kein Problem damit, mich an diese Regeln zu halten, wünsche mir aber ein wenig mehr Flexibilität für das Kind, eine Flexibilität, die von mir immer und völlig selbstverständlich erwartet wird (und die ich auch bereit bin, zu geben).