Verzehrpflicht beim Mittagessen an offener Ganztagsschule

Ich habe eine Antwort bekommen.

Auf folgenden Erlass wird Bezug genommen: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85), den ich gegoogelt und hier gefunden habe:

https://bass.schul-welt.de/11042.htm

Ich muss mir den jetzt selbst erst einmal erlesen.

Grüße

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Ich hab jetzt nicht überprüft, ob der Link den genannten Erlass vollständig und korrekt abdeckt. Aber wenn der Link stimmt, dann finde ich zum Thema „Mittagessen“ nur das hier:
„6.3 Der Schulträger ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses. In Ganztagsschulen stellt er dafür Räume, Sach- und Personalausstattung bereit. Er trägt die sächlichen Betriebskosten. Die konkrete Umsetzung kann im Einvernehmen mit der Schule auch von Dritten geleistet werden, beispielsweise einem außerschulischen Träger, einem Eltern- oder Mensaverein.“

Mehr habe ich zu dieser Thematik nicht gefunden. Da steht nix von „SuS die das Verpflegungsangebot nicht wahrnehmen, werden von der Nachmittagsbetreuung ausgeschlossen und sind von den Eltern nach der vierten bzw. fünften Unterrichtsstunde abzuholen.“

Was ist denn das für ein Caterer? Also reden wir da vom „Schulcatering Maier und Sohn, Kleckerlesdorf“ der ausschließlich die Verpflegung (ggf. mit Ausgabepersonal) stellt aber mit der Nachmittagsbetreuung nix am Hut hat? Oder ist das „Mensa- und Nachmittagsbetreuungsverein Dingsdaschule Kleckerlesdorf e.V.“ (der eventuell trotzdem nen externen Caterer nutzt). Guck Dir den Vertrag detailliert an, wie das organisiert ist und ob da ggf. noch was dazu steht.

Oder es sind zwar 5 vergessene Kinder aber an 3 verschiedenen Schulen - was man aber erst vor Ort feststellen kann :woman_shrugging:

Ja, beides. Der Caterer hat mit der Betreuung nichts zu tun. Er will nur bis 8 Uhr wissen, wie viele Essen eingeplant werden müssen. Die Betreuung steht für sich in lässt sich von einem externen Catering beliefern.
Dem Caterer ist zwar mit der Verzehrpflicht geholfen, denn viele Essen werden täglich gekauft, aber er macht die Regeln nicht. Die Regeln (Verzehrpflicht des Catereressens, Abholen bei vergessenem Häkchen) macht der Betreuer (aufgrund der Anordnung vom Land NRW). :woman_shrugging:

Okay. Und wer ist „die Betreuung“? Die Schule? Ein Verein? Gibt es mit dieser Betreuung in irgendeiner Form einen Vertrag oder eine Vereinbarung oder was auch immer? Steht da irgendwas relevantes drin? (Denn die Sache mit dem Erlass konnten wir ja ausschließen, da steht nix)

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Ein Förderverein, in dessen Satzung nur das Angebot von Mittagessen erwähnt wird, keine Verzehrpflicht und der auch nicht die Sanktionen erwähnt wie Abholen. Unterschrieben habe ich auch nur eine Art Anmeldung (nur Aufzählung von persönlichen Daten). :woman_shrugging:

Dann versuche ich es mal ganz ohne Humor, der ja nicht jedermanns Sache ist - schon gar nicht bei einem so ernsthaften Thema.

  1. Es gibt eine gute Handvoll pädagogischer, sozialer, ernährungsphysiologischer und organisatorischer Gründe, warum die Kinder, die in der Ganztagsbetreuung sind, zusammen die gleiche Mahlzeit einnehmen. Diese Gründe kann man ignorieren, doof finden oder für sich als nicht relevant erachten, was aber nichts daran ändert, dass sie da sind.
  2. Die Flexibilität, die von Dir eingefordert wird, wird in ganz erheblichem Maße von ganz vielen Eltern eingefordert. Sie wollen auf sie und ihre Lebenswirklichkeit zugeschnittene Betreuungs- und Abholzeiten, sie wollen auf ihre Religion, ihre persönliche Meinung und die gesundheitliche Situation des Kindes abgestimmte Mahlzeiten, sie wollen auf das Geschlecht, das Alter und das Interesse des Kindes abgestimmte Betreuung und Spielsachen und vieles andere mehr. Das führt dann dazu, dass man bei einer Gruppe von 25 Kindern eigentlich 10 verschiedene Mahlzeiten, Betreuungskonzepte und -uhrzeiten bräuchte und am Ende wäre trotzdem ein Teil noch nicht zufriedengestellt. Flexibilität in einem Maße, wie sie von einem Teil der Eltern gefordert oder gewünscht wird, ist der Tod eines jeden pädagogisch-organisatorischen Konzeptes.
  3. Das sogenannte Gesetz, das hier zitiert wird, aus dem das angebliche Verbot eines Ausschlusses von der Betreuung bei Nichtteilnahme am Mittagessen hervorgeht, ist eine FAQ-Liste des Instituts für soziale Arbeit e. V.
  4. Die alleinige Ursache für das aktuelle Dilemma liegt in Deinem Unvermögen, Dich soweit zu organisieren, dass Dein Kind an dem Tag, an dem es über Mittag betreut werden soll, für das Mittagessen angemeldet ist.
  5. Mutmaßlich ist das von Dir bemängelte Konzept („Betreuung nur bei Bestellung von Mittagessen“) rechtlich so nicht haltbar. Dagegen mit den entsprechenden Mitteln vorzugehen, ist Dein gutes Recht und der gedeihlichen Beziehung zum Personal und der Einrichtung sicherlich förderlich und den Betreuungsanspruch wirst Du wahrscheinlich vor Erreichen der Sekundarstufe 2 gerichtlich durchgesetzt haben (zumindest wird bis dahin aber geklärt sein, ob ein Verwaltungs- oder ein Zivilgericht zuständig ist).
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Unwahrscheinlich. Es gibt in der Regel einen Betreiberverein und einen Förderverein, der den Betreiberverein mittels Spenden und Vereinsbeiträge im Hinblick auf Kosten des Betriebes und Investitionen unterstützt.

Sie lesen nicht ordentlich und Ihre Aussagen sind teils falsch. Nur ein Beispiel: Ich habe nicht behauptet, ein Gesetz zu zitieren.
Ich schreibe „Unter anderem unter Ganztag NRW, Verpflegung findet man online die rechtlichen Gründe zusammengefasst…“ und das stimmt so, weil Ganztag-nrw.de eine Serviceseite ist, deren „Zentrale Aufgabe ist, die strukturierte und gut rezipierbare Vermittlung des fachlichen Erkenntnis- und Entwicklungsstandes der Ganztagsschulentwicklung in NRW“ darzulegen. Dazu fassen sie Erlasse und Gesetze verständlich aufbereitet zusammen und werden gefördert vom Ministerium für Schule und Bildung NRW und unterstützt von fachlich begleitet von einer Rechtsanwaltskanzlei. Es ist davon auszugehen, dass die Information geprüft sind. Es ist auch keine FAQ Liste, sondern ein Dokument zu den „Rahmenbedingungen, Rechtsformen von Schulverpflegungsangeboten und umsatzsteuerliche Behandlung“.

Nur ein Beispiel, wie gesagt. Prüfen Sie, was Sie behaupten und versuchen Sie doch mal, nicht alle Eltern so schlecht zu sehen.
Ich werde nun nicht mehr auf Ihre Kommentare eingehen.

Sie lesen nicht ordentlich. Ich schrieb:

Und das bezog sich auf diese Formulierung:

Und deswegen ist das fragliche Dokument auch mit „FAQ Schulverpflegung“ überschrieben.

Am einfachsten wäre gewesen, Du hättest geschrieben: „ich will meine Meinung bestätigt haben und wenn jemand etwas anderes schreibt oder gar behauptet, mein unzureichendes Organisationsvermögen sei schuld an der ganzen Misere, werde ich das doof finden und den Autor mindestens genauso doof finden.“

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Ich habe mich umgehört und musste leider feststellen, dass das auch wirklich nicht üblich ist. Wir wohnen im Einzugsgebiet dreier Grundschulen und nur unsere handhabt das so. :disappointed_relieved: Das hatte ich nicht auf dem Schirm bei der Wahl…
Ausprobieren (was passiert, wenn ich es drauf ankommen lasse) möchte ich das nicht. Das könnte zu Lasten meines Kindes gehen. Schwierig, das alles…:smirk:

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Dann verliert die Sache mit der Anweisung bzw. dem Erlass des Landes etwas an Schlagkraft, ne?

Guck doch nochmal ganz genau, was Du bei diesem Verein unterschrieben hast. Eventuell hast Du das ja einfach so mit unterschrieben.

Nun, ich kenne mich damit nicht so gut aus, aber ich könnte mir vorstellen, dass es bei der Wahl der Grundschule auch weitere Kriterien als die Flexibilität beim Mittagessen ne Rolle spielen könnten :wink:

Und ich glaube, das haben wir schon rausgearbeitet, dass wenn Du offiziell für’s Käsebrötchen kämpfst die Sache dann durchaus eskalieren kann. Die Überlegung wäre, ob Du nicht diskret mit den Entscheidern plauderst und für Dich ne diskrete Sonderlösung suchst. Kannst ja dezent einfließen lassen, dass das mit dem Erlass kompletter Unfug ist und auch in der Satzung bzw. Deinem Vertrag nix entsprechendes drin steht (Achtung! Die Dokumente musst vorher auswendig kennen!) - aber Du natürlich überhaupt kein Interesse daran hast, das ganze Konstrukt hochgehen zu lassen und ob man da nicht nen Käsebrot-Spezial-Deal machen könnte :wink: Gleichzeitig bemühst Du Dich natürlich mit allem was geht darum, dass Du die Termine nicht verpennst :wink:

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Das ist schlau. Komischer Weise ist manchen Eltern dieser Punkt völlig egal.

Gibt es einen aktiven Elternrat? Vielleicht könnte der in sachlicher Weise an die Schule herantreten.

Ansonsten hat C-Punkt wohl schon alles Relevante gesagt. Würde die Schule irgend wann gerichtlich dazu verpflichtet, auch Kinder, die nicht essen, zu versorgen, würden vielleicht die Nachmittagsangebote ausgedünnt, weil man da Personal abziehen müsste für zusätzliche Aufsichten.

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Das wäre ein Wunsch und kein Bedürfnis.

Auf der Ebene ist keine Diskussion sinnvoll.

Wünsche zählen zu den Bedürfnissen.
Bedürfnis – Wiktionary