Verzeichnis von e-mail adressen von Job-Center mit

hallo erstmal.

weiß jemand, ob eine e-mail adressdatei von JC Mitarbeiten existiert?

wäre hilfreich, da ich solche gerne nutze.

tel ist es manchmal schwierig und oder teuer durchzukommen.

auf manchen schreiben ist die addy vermerkt - auf anderen nicht.

wer weiß was ?

lg

work@holic

Hi work@holic

weiß jemand, ob eine e-mail adressdatei von JC Mitarbeiten
existiert?

ja, die existiert, aber die SB (Sachbearbeiter) beim JC geben die nicht raus, genau so wie die Telefon-Durchwahl (die ebenfalls existiert!)

Du wirst diese Datei nicht finden. s. o.

wäre hilfreich, da ich solche gerne nutze.

Damit bist Du nicht allein. Sicherlich wollen x-tausend andere Kunden der JC das auch.

tel ist es manchmal schwierig und oder teuer durchzukommen.

auf manchen schreiben ist die addy vermerkt - auf anderen
nicht.

Dann nutze die vermerkten… es ist m. E. verständlich das die SB nicht ALLE Kontaktdaten rausgeben… ansonsten müssten die ja permanent am Telefon hängen bzw. täglich 1000de Mails bearbeiten.

Das ist übrigens bei anderen Firmen genau so. Aber Du kannst doch höflich nachfragen ob Du die „zuständige“ email-Adresse erhalten kannst.

Gruß
Fronk

Hallo!
Natürlich existiert so eine Datei, allerdings nur im jeweiligen Intranet. Was ich allerdings regelmäßig erlebt habe, daß ich vom zustöndigen Sachbearbeiter die Visitenkarte mit Mailadresse erhalten habe.

Hi,

Du kannst die Herausgabe fordern und ggf. auch einklagen. Andere waren damit kürzlich erfolgreich: http://www.harald-thome.de/media/files/Urteil-VG-Lei…

Gruß
Ingo

Berufung einglegt?
Hallo,

Du kannst die Herausgabe fordern und ggf. auch einklagen.

Das ist überhaupt nicht neu. Vor einer Klage kommt zuerst ein Widerspruch.

Andere waren damit kürzlich erfolgreich:
http://www.harald-thome.de/media/files/Urteil-VG-Lei…

Dir muß ich doch nicht erklären, welche Bedeutung diese Einzelfallentscheidung eines unterten Gerichtes für die JC generell hat. Außerdem vermisse ich einen Beleg, nachdem dieses Urteil rechtskräftig wurde. Dem UP kann ich nur raten, nicht mit dieser, von jemand verfälschten, Kopie eines Urteils, einen Antrag begründen zu wollen.

Gruß
Otto

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Hallo

Dem UP kann ich nur raten, nicht mit dieser, von jemand verfälschten, Kopie eines Urteils

Wieso meinst du, diese Kopie sei verfälscht worden?

Wieso meinst du, diese Kopie sei verfälscht worden?

Weil dort jemand mit Marker Textteile bearbeitet hat. Ist somit kein Original.

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Wieso meinst du, diese Kopie sei verfälscht worden?

Weil dort jemand mit Marker Textteile bearbeitet hat. Ist somit kein Original.

Mein Gott, den Text kann man doch trotzdem lesen. Dass man das Original nicht in seinen Bildschirm geschickt kriegt, das ist doch eh klar, sondern nur eine digitale Kopie.

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Hi,

Du kannst die Herausgabe fordern und ggf. auch einklagen.

Das ist überhaupt nicht neu. Vor einer Klage kommt zuerst ein
Widerspruch.

richtig, deshalb „ggf.“, d.h. falls der Widerspruch abgeleht wird.

Andere waren damit kürzlich erfolgreich:
http://www.harald-thome.de/media/files/Urteil-VG-Lei…

Dir muß ich doch nicht erklären, welche Bedeutung diese
Einzelfallentscheidung eines unterten Gerichtes für die JC
generell hat.

Nein, aber es könnte richtungsweisend sein.
Wie auch immer - einen Versuch sollte es wert sein.

Gruß
Ingo