Guten Tag,
ich habe schon etwas zum Thema gelesen möchte es aber konkret für meinen Fall wissen.
In der Police steht der Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit.
Ich bin gelernter Baustoffprüfer Fachrichtung Boden (ich weiß nicht ob die Fachrichtung relevant ist, da es sich nur um eine Vertiefung dieses Bereichs handelt und alle richtungen angelernt werden). Ich arbeite momentan in einem Mörtelwerk. Wenn BU z.B. durch Maurerkrätze eintritt kann mich die Versicherung dann auf eine andere Sparte meines Berufs verweisen. z.B. in einem Asphalt oder Bodenlabor?
Laut meinem Versicherungsvertreter nicht aber in meinen Augen heißt abstrakte Verweisbarkeit nur das ich nicht in einem ganz anderen Beruf eingesetzt werden kann.
Schon mal vielen Dank u lG.