Verzicht auf abstrakte Verweisung

Guten Tag,

ich habe schon etwas zum Thema gelesen möchte es aber konkret für meinen Fall wissen.

In der Police steht der Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit.
Ich bin gelernter Baustoffprüfer Fachrichtung Boden (ich weiß nicht ob die Fachrichtung relevant ist, da es sich nur um eine Vertiefung dieses Bereichs handelt und alle richtungen angelernt werden). Ich arbeite momentan in einem Mörtelwerk. Wenn BU z.B. durch Maurerkrätze eintritt kann mich die Versicherung dann auf eine andere Sparte meines Berufs verweisen. z.B. in einem Asphalt oder Bodenlabor?
Laut meinem Versicherungsvertreter nicht aber in meinen Augen heißt abstrakte Verweisbarkeit nur das ich nicht in einem ganz anderen Beruf eingesetzt werden kann.

Schon mal vielen Dank u lG.

Guten Tag,

bin leider kein Versicherungsexperte! Allerdings muß!!! Ihr Versicherungsvertreter schon wissen und muss Sie aufgeklärt haben für welche Dinge die BU einstehen wird. Ansonsten macht es doch wenig Sinn eine solche abzuschließen!!!

MfG

J. Berthold

Leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten, da ich mich in Ihrem Berufsfeld zu wenig auskenne. So weit Sie Details genannt haben, wäre es zumindest denkbar, dass Sie auf eine Tätigkeit in Ihrem Berufsfeld verwiesen werden könnten, in denen Sie nicht mit Stoffen in Kontakt kommen, die ebenfalls eine Chromatallergie (Maurerkrätze) hervorruft. Ob es diese in Ihrem Berufsfeld gibt, kann ich nicht beurteilen.

Freundliche Grüße, artor28

ich habe schon etwas zum Thema gelesen möchte es aber konkret für meinen Fall wissen.

Hallo Dünt,

das wäre illegale Rechtsberatung, vgl. FAQ 1129.

Bei einer abstrakten Beispielfrage wäre für den Experten auch noch wichtig, welche Versicherungsgesellschaft, Tarif und Jahr des Vertragsabschlusses.

Viele Grüße
Oliver H.

Guten Tag!

Ihr erster Irrtum liegt darin, daß Sie annehmen, es sei „IHR“ Versicherungsvertreter.
Das Wort Versicherungsvertreter sagt doch EINDEUTIG, wenn er vertritt und das sind NICHT Sie!

Wollen Sie eine rechtsverbindliche Auskunft?

Dann gibt es nur EINE Lösung!

Sie bitten den Vertreter der Versicherung, seine Aussage, ich nenne sie einmal Zusage Ihnen gegenüber schriftlich zu fixieren und gegenzuzeichnen.

Er wird das ziemlich sicher NICHT tun, sondern im Zweifelsfall an die Rechtsabteilung seiner Gesellschaft verweisen!

Von dort kriegen sie die gewünschte Auskunft, oder auch nicht!

Im letzten Fall würde ich mir überlegen, ob ich mich künftig nicht lieber unabhängig beraten lasse, aber bitte nicht vom Regen in die Traufe, zu dem Laden mit den drei großen Buchstaben!

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mittler

Guten Tag,

ein Berufswechsel ist nicht anzeigepflichtig. Welche Gesellschaft haben Sie denn gewählt? Hat ihr Berater den gesamten Markt beleuchten können?

Grüße aus Köln,
Matthias Meyer

am besten die Bedingungen lesen.

Ich bin zur Zeit im Urlaub, kann daher nur eingeschränkt antworten. wer ist Ihr Versicherungsunternehmen ?

MfG
Ulrich

Hallo sehr geehrter Herr…

entscheidend bei dem Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit ist, das Sie Ihren bei Antragsprüfung angegebenen Beruf nicht mehr ausüben können, in der Regel wird von Ihrem Arzt oder dem Medizinischen Dienst die BU festgestellt. Bei dem Verzicht auf AV müssen Sie keinen Beruf im Labor oder etc. ausüben. In der Regel wird nach 2 Jahren bzw. Schwere der Erkrankung eine erneute Prüfung auf BU durchgeführt. Bei welcher Gesellschaft haben Sie denn welchen Tarif abgeschlossen?

mfg
Karsten Dahl

Das ist Versicherungsdeutsch und heißt nicht mehr oder weniger, dass das Versicherungsunternehmen darauf verzichtet, Sie abstrakt zu verweisen. Also nicht prüfen wird, ob Sie in anderen Berufen noch eine sozialbeitragspflichtige Tätigkeit ausführen können.

Sollten Sie zu mind. 50 % körperlich eingeschränkt sein, zahlt die BU wie vereinbart. Das Versicherungsunternehmen hat jedoch die Möglichkeit mehrfach prüfen zu lassen, ob sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat. Wie oft, hängt vom Vers. ab und dem Tarifwerk, wo Sie dies auch nachlesen können. Sollte aber festgestellt werden, das Sie nur zu 49 % körp. einschränkt sind, wäre der Vers. leistungsfrei.

Sonniger Gruß aus dem Münsterland

Hallo,
Wenn in deiner Police „nur“ Baustoffprüfer steht ohne Fachrichtung sehe ich das ähnlich wie du. Wenn du in einem anderem Bereich weiter als Baustoffprüfer eingesetzt werden kannst bekommst du meiner Meinung nach nichts. Du solltest aber, um ganz sicher zu gehen, den Sachbearbeiter bei der Versicherung anrufen. Den Vertreter kannst du für seine Aussagen schlecht haftbar machen.
Bei welcher Versicherung bist du? Kennst du überhaupt deine genauen Leistungen? Hast du eine detaillierte Übersicht oder nur einen Versicherungsschein? Im Leistunsfall sollte man genau wissen wann die Versicherung leistet und wann nicht. Wenn du willst kann ich dir mal einen Vergleich der Versicherungen machen, ob du bei einer anderen weniger zahlst und bessere Leistungen möglich sind. Ich bin Versicherungsmakler und kann dir die meisten Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen. Dann kannst du dir sicher sein. Nichts ist schlimmer, als wenn die Versicherung im Versicherungsfall nicht zahlt.

Viele Grüße
Dennis

Hi,
sorry das ich jetzt erst Antworte, aber ich lag im Krankenhaus. Leider kann ich Dir da nichts genaues sagen, aber für mich ist die BU durch. Ich selbst hatte eine BU gehabt und einen evt. Leistungsfall prüfen lassen. Daraufhin bin ich aus der Versicherung geflogen. Das ist kein Einzefall! Wenn BU unbedingt sein muss, dann nur mit ärztlichen Atest und oder Rechtsanwalt, vielleicht hilft auch die Verbraucherberatung weiter. Im Falle eines Leistungsfalles, wird die gesamte Gesundheit in der Vergangenheit geprüft. Meine damalige Freundin hatte eine Verstauchung und Massage nicht angegeben, weshalb ihr nach meinem Fall direkt gekündigt wurde. Das Geld nehmen sie gerne, aber wenn es um den Leistungsfall geht, wird genau geprüft und meistens geht es zu gunsten der Versicherer aus.

Schönen Gruß

Martin