Hallo, wer weiß es?
Im Aufhebungsvertrag steht, dass ich auf auf das Recht verzichte, die Beendigung des Anstellungsverhältnisses gerichtlich prüfen zu lassen.
Ist das legitim?
Danke im Voraus
Hallo, wer weiß es?
Im Aufhebungsvertrag steht, dass ich auf auf das Recht verzichte, die Beendigung des Anstellungsverhältnisses gerichtlich prüfen zu lassen.
Ist das legitim?
Danke im Voraus
Dies ist an sich legitim, da die Person die den Vertrag unterzeichnet ja mit dem Inhalt einverstanden sein muss.