einer Einlage in einem geschlossenen Immobilienfonds droht der Totalverlust. Zu allem Übel besteht die Möglichkeit der Rückforderung der bereits ausgeschütteten Beträge wegen Insolvenzgefahr. Die Möglichkeit dieses Szenarios wurde im Beratungsgespräch niemals erwähnt.
Nun kommt erschwerend hinzu, dass zum 31.12.2011 die Verjährung eintritt.
Eine Möglichkeit um dieses zu verhindern ist die Verantwortlichen zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung aufzufordern.
Wie wird so etwas formuliert?
einer Einlage in einem geschlossenen Immobilienfonds droht der
Totalverlust. Zu allem Übel besteht die Möglichkeit der
Rückforderung der bereits ausgeschütteten Beträge wegen
Insolvenzgefahr. Die Möglichkeit dieses Szenarios wurde im
Beratungsgespräch niemals erwähnt.
Nun kommt erschwerend hinzu, dass zum 31.12.2011 die
Verjährung eintritt.
Und das ganze will der Einleger auch noch ohne Anwalt, nur durch anonyme Hilfe von irgendeinem Unbekannten in einem Internetforum selber abwickeln?
Nee, nicht wirklich, oder?
Gruß
loderunner (ianal)
Eine Möglichkeit um dieses zu verhindern ist die
Verantwortlichen zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung
aufzufordern.
Bei Schiffsbeteiligungen gibt es eine Schlichtungsstelle, deren Anrufung eine Verjährung hemmt.
Vllt. existiert so etwas auch für Immobilien?
Vllt. ist auch die o.g. Schlichtungsstelle für Fälle aller Art zuständig?
Nein, natürlich nicht! Die Sache wird nun erst einmal von der Rechtsschutzversicherung überprüft, ob eine Kostenübernahme möglich ist und ein Anwalt wird mit Sicherheit eingeschaltet werden.
Da die Zeit aber drängt und es kurz vor 12 ist, kein Anwalt so schnell einen Termin hat, muss nun erst einmal der Versuch gestartet werden die Verjährung zu verlängern und dazu muss ein korrektes Schreiben so schnell wie möglich versendet werden!
Da die Zeit aber drängt und es kurz vor 12 ist, kein Anwalt so
schnell einen Termin hat, muss nun erst einmal der Versuch
gestartet werden die Verjährung zu verlängern und dazu muss
ein korrektes Schreiben so schnell wie möglich versendet
werden!
Das ist doch ganz einfach:
Man bittest die betreffende Institution auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Man muß natürlich den Sachverhalt und den Grund für einen vermeintlichen Anspruch erwähnen.
Hören wird man daraufhin nichts, denn ab 01.01.2012 wird Verjährung eingetreten und der Verursacher ist die Sache los.
Es ist vermutlich zu spät.
Hören wird man daraufhin nichts, denn ab 01.01.2012 wird
Verjährung eingetreten und der Verursacher ist die Sache los.
Das kann man so nicht sagen. Der Standardfall für einen Verjährungseinredeverzicht liegt so, dass der Anspruchsteller gezwungen ist, die akut drohende Verjährung zu verhindern (ansonsten wäre der Einredeverzicht doch sowieso überflüssig!) und er dazu ein Gericht anrufen muss, obwohl er noch gar nicht sicher ist, ob die Ansprüche wirklich bestehen und durchsetzbar sind. Das Angebot des Einredeverzichtes erfolgt vor dem Hintergrund, dass damit eventuell ein Rechtsstreit vor Gericht vermieden wird, der auch für die Gegenseite ein Risiko (v.a. Kostenrisiko) bedeutet. Es kann also in den ureigensten Interessen des Anspruchgegners liegen, eine solche Erklärung abzugeben. Darum geschieht so was ja auch immer wieder.
Zu spät ist es sowieso für gar nicht. Man hat noch mehr als zwei Wochen Zeit, Klage beim Gericht einzuräumen. Wir haben ja erst den 14.12.
Ich bin Mitglied in einem Anlegerschutzbund.
Dort hat man mehr als 150 vermittelnde institutionen wegen der Einrede der Verjährung im Auftrage von Mitgliedern angeschrieben.
Bis auf ganz wenige Ausnahmen war die Reaktion gleich: Eine außergerichtliche Einigung sowie einen Verjährungsverzicht zum 31.12.2011 gibt es nicht.
Die Institutionen „scheißen“ was auf Verjährungsverzicht und lasssen es darauf ankommen.
Das ist ja alles schön und gut. Ich hingegen bin Jurist und kenne mehrere Fälle, in denen das eben doch so gemacht wird. Dass du aus deinen (!) Erlebnissen schließt, wie es allgemein (!) ist, ist mir unverständlich. Für Juristen eine Einredeverzicht ganz normales Handwerkszeug.