Hallo,
was bedeutet der Satz „Sie verzichten auf die Einrede des Wegfalls der Bereicherung.“ in einem Arbeitsvertrag?
Über eine möglichst verständliche Erklärung würde ich mich freuen.
Hallo,
was bedeutet der Satz „Sie verzichten auf die Einrede des Wegfalls der Bereicherung.“ in einem Arbeitsvertrag?
Über eine möglichst verständliche Erklärung würde ich mich freuen.
Auch Hallo,
das bezieht sich auf ein spezielles Problem im Arbeitsrecht, nämlich die versehentliche Mehrzahlung durch den AG ohne vertragliche Pflicht. fordert der AG die Mehrzahlung zurück, kann sich der AN dagegen wehren („Einrede“), indem er angibt, daß er das Versehen des AG nicht als solches erkannt hat und die Kohle bereits ausgegeben wurde, also futsch ist und nicht auf einem Konto eines südlichen Nachbarlandes schlummert („Wegfall der Bereicherung“).
Diese Möglichkeit der „Einrede“ kann vertraglich ausgeschlossen werden und das bezweckt diese Klausel.
Mehr dazu mit Beispielen findest Du z. B. hier:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII…
Hoffentlich war das verständlich.
&Tschüß
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, danke für die Antwort.
Nur nochmal zum Verständnis: Mit dem Satz im Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer dazu verpflichtet sich nicht gegen die Forderung der Rückbezahlung der Überzahlung durch den AG zu wehren (Verzicht)?
D.h. der AN müsste das Geld immer zurückzahlen, auch wenn er es schon ausgegeben hat, bevor der Arbeitgeber die Forderung stellt, das Geld zurückzuzahlen?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
was bedeutet der Satz „Sie verzichten auf die Einrede des
Wegfalls der Bereicherung.“ in einem Arbeitsvertrag?Über eine möglichst verständliche Erklärung würde ich mich
freuen.Auch Hallo,
das bezieht sich auf ein spezielles Problem im Arbeitsrecht,
nämlich die versehentliche Mehrzahlung durch den AG ohne
vertragliche Pflicht. fordert der AG die Mehrzahlung zurück,
kann sich der AN dagegen wehren („Einrede“), indem er angibt,
daß er das Versehen des AG nicht als solches erkannt hat und
die Kohle bereits ausgegeben wurde, also futsch ist und nicht
auf einem Konto eines südlichen Nachbarlandes schlummert
(„Wegfall der Bereicherung“).
Diese Möglichkeit der „Einrede“ kann vertraglich
ausgeschlossen werden und das bezweckt diese Klausel.
Mehr dazu mit Beispielen findest Du z. B. hier:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII…Hoffentlich war das verständlich.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo, danke für die Antwort.
Nur nochmal zum Verständnis: Mit dem Satz im Arbeitsvertrag
wird der Arbeitnehmer dazu verpflichtet sich nicht gegen die
Forderung der Rückbezahlung der Überzahlung durch den AG zu
wehren (Verzicht)?
Jein, der AN verzichtet nur auf diese „Einrede“
D.h. der AN müsste das Geld immer zurückzahlen, auch wenn er
es schon ausgegeben hat, bevor der Arbeitgeber die Forderung
stellt, das Geld zurückzuzahlen?
Nein, nicht immer. Die Forderung kann auch auf andere Art zurückgewiesen werden, z. B. wg. Verjährung. Darauf verzichtet der AN nicht mit dieser Klausel.
&Tschüß
Wolfgang
Nur nochmal zum Verständnis: Mit dem Satz im Arbeitsvertrag
wird der Arbeitnehmer dazu verpflichtet sich nicht gegen die
Forderung der Rückbezahlung der Überzahlung durch den AG zu
wehren (Verzicht)?
Jein, der AN verzichtet nur auf diese „Einrede“
Sorry, ich glaube, ich habe es immer noch nicht richtig verstanden . Was ist denn die Einrede genau? Worauf kann er denn noch verzichten, wenn nicht auf den Behalt des zuviel gezahlten Geldes?
Würd mich freuen, wenn du mir nochmal antwortest, Wolfang.
Hi,
wenn ich es richtig verstanden habe:
du verzichtest darauf, dich zu beschweren, wenn du Geld zurückzahlen sollst, das du bekommen hast, dir aber nciht gehört.
(Geld = innerhalb der Gehaltsabrechnung ausgezahltes Geld)
Die Franzi
wenn ich es richtig verstanden habe:
du verzichtest darauf, dich zu beschweren, wenn du Geld
zurückzahlen sollst, das du bekommen hast, dir aber nciht
gehört.
(Geld = innerhalb der Gehaltsabrechnung ausgezahltes Geld)
Ja, das denke ich momentan auch. Nur bin ich mir nicht sicher, was Wolfgang mit seinem „Jein“ und der Anmerkung, dass ich nur auf die Einrede verzichte, gemeint hat.
Ja, das denke ich momentan auch. Nur bin ich mir nicht sicher,
was Wolfgang mit seinem „Jein“ und der Anmerkung, dass ich nur
auf die Einrede verzichte, gemeint hat.
Er meinst, dass du dich auf anderen Wegen gegen die Rückzahlung noch wehren kannst, nur eben nicht mehr mit diesem speziellen Argument.
Gruß
Granini
Er meinst, dass du dich auf anderen Wegen gegen die
Rückzahlung noch wehren kannst, nur eben nicht mehr mit diesem
speziellen Argument.
Ok, danke!!