Verzicht auf Erbe und Folgen

Liebe/r Expertin/e,

meine Mutter hat beim Tod ihres Vaters zugunsten der jüngsten Schwester auf das Erbe verzichtet. Es wurde allerdings vertraglich festgehalten, dass z.B. beim Verkauf von Grundbesitz (Ackerflächen, Wald etc.) der Erlös unter den Erben aufzuteilen ist.

Es wurde jetzt Ackerland verkauft und meine Mutter hat Post von der jüngsten Schwester erhalten.

Da steht drin:
Bezeichnung des verkauften Grundstücks „Flurstück und Flur“

„… Abzüglich Kosten für den lastenfreien Verkauf steht für uns Kinder je 1/7 zur Verfügung. Es handelt sich um den Betrag X Euro. Bitte benenne mir das Konto, auf das ich den Betrag überweisen soll.
Solltest du mir erklären, auf den Vertrag verzichten zu wollen (ich nehme mal an, sie meint hier „Betrag“), darf ich dich bitten, mir das schriftlich zu erklären. […]
Dem Eingang sehe ich innerhalb der nächsten 2 Wochen entgegen.“

  • Eine Kopie des Kauf-/Verkaufsvertrages war nicht angeführt, aus dem z.B. der Quadratmeterpreis oder der Gesamtpreis hervor gehen
  • Ein Katasteramt-Auszug war auch nicht angeführt, aus dem man m.E. ggf. entnehmen könnte, wo dieses Flurstück genau liegt
  • Eine Kopie der Kostennote des Notares fehlte auch.
  • Zudem wurde auch kein Käufer benannt.
  1. Ansich müsste sie doch zumindest eine Kopie des Vertrages und die Kostennote des Notares anfügen, um zu sehen, wie viel sie erhalten bzw. wie viel sie an den Notar etc. gezahlt hat, oder?

  2. Darf sie die Kosten für den Verkauf überhaupt auf die 7 Kinder umlegen oder muss der Betrag, der im Kauf-/Verkaufsvertrag genannt ist, aufgeteilt an die 7 Kinder ausgezahlt werden?

  3. In dem o.g. Vertrag mit der Verzichtserklärung usw. wurde nicht genau vertraglich festgelegt, zu welchem Preis sie das Grundstück verkaufen muss. Macht es Sinn, hier nachzuhaken, wie hoch die Bodenpunkte auf dem Flurstück sind und wie viel normalerweise die Ackerflächen pro Quadratmeter dementsprechend kosten (z.B. beim Kastasteramt)?

  4. Wenn sich dann herausstellen sollte, dass sie zu billig/“viel“ zu billig verkauft hat, kann man sie dafür zur Rechenschaft ziehen? Ich habe soeben einfach mal im Internet nachgeforscht. Im Schnitt liegen die Preise pro Quadradmeter Ackerfläche hier in Niedersachsen zwischen ca. 1,63 Euro und 2 Euro (kommt natürlich auf die Bodenpunkte an). Bei fiktiv 1 Hektar würden das mind. 16 TEuro ausmachen. Gemäß des Schreibens der jüngsten Tochter würden aber fiktiv ein Drittel weniger an die insgesamt 7 Geschwister gezahlt werden.

  5. Ist die Frist mit den 2 Wochen, die sie gesetzt hat, in Ordnung?
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Bemühungen.
    Gern sehe ich Ihrer Nachricht entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Sonja

Ihre Beedenken sind vollkommen berechigt! Prüfen sie den tatsächlichen Wert der veräußerten Grundstückes ggfs. durch die Beantragung eines Sachverstädigengutachtens und lassen Sie sich den Kaufvertrag vorlegen. Die Kosten für ein solches Gutachten, wie auch alle überigen Kosten tragen die Beteiligten zu gleichen Teilen. Sie können die genantnen Punkte auch gerichtlich in form einer Feststellungsklage einfordern, wenn Ihnen Auskünfte oder Unterlagen verweigert werden.