Verzicht auf Erstattung?

Hallo,

folgendes Szenario:

Ein Tierschutzverein bringt heimatlose Tiere vorübergehend in Pflegestellen unter. Das sind Privatpersonen, die das Tier vorübergehend halten, bis ein endgültiger Platz für das Tier gefunden wurde. Der überwiegende Teil der Halterkosten trägt der Tierschutzverein (Tierarzt, ggf. Steuer), die Pflegestelle muss aber für die „normalen“ Haltungskosten wie z.B. Futter oder Flohmittel aufkommen. Bei dem Tierschutzverein handelt es sich um eine vom Finanzamt anerkannte gemeinnützige Organisation; Spenden an sie können steuerlich geltend gemacht werden. Wie verhält es sich nun aber mit den Futter- und anderen Nebenkosten? Könnten diese als Verzicht auf Erstattungen steuerlich geltend gemacht werden, denn der Bürger X hat Ausgaben für den Verein, trägt sie aber selber. Ich meine JA, bin mir aber nicht sicher. Eine Spendenbestätigung des Vereins wird vorausgesetzt.

Gruss

Iru

Spende bei Verzicht auf Kosten-Erstattung?
Hi !

Ohne jetzt die Gemeinnützigkeit geprüft zu haben, dürfte es wohl im Wesentlich auf die Satzung des Vereins und auf die jeweiligen Verträge mit den „vorübergehenden Haltern“ (vH) ankommen.

In der Satzung des Vereins sollte bereits der Grundsatz (von dem es Ausnahmen geben kann) enthalten sein, dass den vH ein Kostenersatz zusteht. Man kann entweder in der Satzung besser aber in einer „Vergütungsordnung“ Kriterien für die Vergütung festlegen.

In den Verträgen mit den vH sollte dann enthalten sein, dass diesen eine Vergütung gem. Vergütungsordnung zusteht/ausgezahlt wird. Eine Verzichtserklärung in den Verträgen halte ich für schädlich. NACH Ablauf des Vertrages MUSS sich jeder vH dann selbst entscheiden dürfen, ob er die Vergütung nimmt oder auf die Auszahlung verzichtet. Bei Verzicht dürfte wohl eine Spende vorliegen.

BARUL76

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Hi Barul

danke für deine Antwort, sie ist sehr hilfreich für mich.

Gruss

Iru